May unterzeichnet Brexit-Antrag an die EU
Brief soll am Mittwoch an Ratspräsident Tusk übergeben werden
London. Wenige Tage nach dem EU-Jubiläumsgipfel von Rom leitet Großbritannien seinen Austritt aus der Union offiziell ein: Premierministerin Theresa May unterzeichnete am Dienstagabend den Brief an die EU, mit dem ihre Regierung am Mittwoch den Brexit beantragen will. May setzte am Regierungssitz in der Downing Street ihre Unterschrift unter das historische Dokument. Der britische EU-Botschafter Tim Barrow soll den Austritts-Antrag gegen 13.30 Uhr (MESZ) an EU-Ratspräsident Donald Tusk übergeben.
Von der britischen Regierung veröffentlichte Fotos zeigten May, wie sie vor der Nationalflagge und unter einem Porträt des ersten britischen Premierministers Robert Walpole sitzt, während sie den Brief unterzeichnet. Mit der Übergabe des Austritts-Antrags an Tusk wird offiziell Artikel 50 des EU-Vertrags ausgelöst. Anschließend beginnen die zweijährigen Verhandlungen über den Austritt. Großbritannien wird damit der erste Mitgliedstaat sein, der die EU verlässt.
Nach Angaben von Downing Street telefonierte May am Dienstagabend mit Tusk sowie mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Bei den Gesprächen bestand demnach Einigkeit darüber, dass es »im Interesse aller sei«, dass das Vereinigte Königreich ein enger Verbündeter der EU bleibe.
Am Mittwoch will May im Parlament reden. Laut einem vorab veröffentlichten Redemanuskript wird sie dabei der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die durch das Brexit-Votum vom Juni aufgerissenen gesellschaftlichen Gräben überbrückt werden und sich die »Entschlossenheit« durchsetzt, das Ergebnis des Votums »zu einem Erfolg zu machen«.
Wörtlich heißt es in dem Manuskript: »Wir sind eine große Union der Völker und Nationen mit einer stolzen Geschichte und strahlenden Zukunft. Und jetzt, da die Entscheidung gefallen ist, die EU zu verlassen, ist es an der Zeit zusammenzurücken.« Beim Brexit-Referendum hatten 52 Prozent der Briten für und 48 Prozent gegen einen Austritt votiert.
Nur wenige Stunden vor der Unterzeichnung des Brexit-Antrags machte das schottische Parlament den Weg für ein neues Unabhängigkeitsreferendum frei. Die am Dienstag mit 69 gegen 59 Stimmen angenommene Vorlage ermächtigt Regierungschefin Nicola Sturgeon, bei der britischen Regierung eine zweite Volksabstimmung über die Loslösung Schottlands vom Vereinigten Königreich zu beantragen.
Sturgeon möchte die Schotten im Herbst 2018 oder spätestens im Frühjahr 2019 erneut über die Loslösung von Großbritannien abstimmen lassen - also noch vor dem voraussichtlichen EU-Austritt Großbritanniens in zwei Jahren. Schottland, das beim Brexit-Referendum im Juni mehrheitlich gegen den EU-Ausstieg gestimmt hatte, will EU-Mitglied oder zumindest im EU-Binnenmarkt bleiben. Für ein rechtsverbindliches Referendum ist noch die Zustimmung der britischen Regierung nötig, die zum jetzigen Zeitpunkt diesem jedoch nicht zustimmen will.
Nach einem internen Papier der Bundesregierung, aus dem die »Bild«-Zeitung (Mittwochsausgabe) zitiert, lehnt die Bundesregierung jede Form von »Einzelabsprachen« ab, »da diese zu einer Spaltung der 27 EU-Staaten führen könnten«. Zwar stünden offiziell 24 Monate für die Brexit-Verhandlungen zur Verfügung, »de facto verkürzt sich dieser Zeitrahmen wegen der erforderlichen Beteiligung des Europäischen Parlaments (EP) und des anstehenden EP-Wahlkampfes nach Einschätzung von EU-Kommission und des Auswärtigen Amts auf 15 Monate«.
Deutschland wolle zudem alle Brexit-Themen innerhalb der vorgesehenen Zeit verhandeln, zitiert die »Bild« aus dem Papier. Denn Berlin lehnt Ausnahmen, Übergangsregelungen und Nachverhandlungen für Einzelbereiche ab, »da strittige Fragen«, wie etwa die Personenfreizügigkeit, später »kaum einfacher zu verhandeln« seien.
Der Chef des Auswärtigen Ausschusses im EU-Parlament, David McAllister (CDU), erwartet dagegen, dass die Verhandlungen »länger als die zwei Jahre« dauern dürften. Es seien voraussichtlich »Übergangsregelungen« erforderlich, sagte er der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Mittwochsausgabe). So sei es vorstellbar, dass für einen befristeten Zeitraum von wenigen Jahren weiter europäisches Recht im Vereinigten Königreich Anwendung finde, etwa um in den Handelsbeziehungen einen Rückfall auf WTO-Regelungen zu verhindern. AFP/nd
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