Polizeipräsident muss V-Mann-Einsatz künftig genehmigen

Rot-Rot-Grün reorganisiert Überwachung: Einsatz nur noch nach einer strengen Einzelfallprüfung

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Berliner Polizei hat ihre Praxis beim Einsatz von sogenannten V-Personen verändert. »Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat am 2. März 2017 verfügt, dass der Einsatz von V-Personen zur Gefahrenabwehr gemäß Paragraf 26 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) in jedem Einzelfall nur noch durch den Polizeipräsidenten angeordnet werden darf«, heißt es in der Antwort der Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf eine Schriftliche Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Hakan Taş und Niklas Schrader, die dem »nd« vorab vorliegt.

Demnach unterliegt der Einsatz von Polizeispitzeln stets einer strengen Einzelfallprüfung und findet nur in begründeten Einzelfällen statt – etwa, wenn Informationen vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen werden soll. Die Linksfraktion begrüßte am Freitag die zügigen Umstrukturierungen beim Einsatz von V-Leuten. »Wir freuen uns, dass das in Kraft ist und damit ein ganz wichtiger Punkt aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt wurde«, sagte Niklas Schrader dem »nd«.

Gerade bei der Aufklärung des Komplexes des rechtsterroristischen »Nationalsozialistischen Untergrundes« (NSU) hatte sich gezeigt, dass das Berliner Landeskriminalamt mehrere Spitzel mit Bezug zum NSU-Netzwerk unterhielt. »Da haben sich beim LKA Abgründe aufgetan«, so Schrader, der den Einsatz von »V-Leuten« weiter grundsätzlich kritisch sieht.

Durch die Neuregelung und die Einschaltung des politisch verantwortlichen Polizeipräsidenten erwartet sich die LINKE jetzt, dass der Einsatz von V-Leuten »eingeschränkter und verantwortungsvoller« verläuft als in der Vergangenheit. Derzeit sind nach Angaben der Innenverwaltung V-Leute unter anderem in den Bereichen Schwerkriminalität, organisierte Kriminalität, illegaler Betäubungsmittel- und Waffenhandel sowie im Staatsschutzbereich im Einsatz.

Wie viele Spitzel die Polizei im Einsatz hat, ist ebenso geheim wie es die Regelungen zur Führung der V-Leute sind. Eine ähnliche Neuregelung wie bei der Polizei plant Rot-Rot-Grün unterdessen auch für den Verfassungsschutz. Der Einsatz von V-Leuten beim Geheimdienst soll ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Grundsätzlich muss der Einsatz einer verdeckten Quelle beim Verfassungsschutz künftig durch den zuständigen Staatssekretär in der Innenverwaltung genehmigt werden. Die Neuregelung beim Verfassungsschutz soll nach Ostern angegangen werden. mkr

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -