Dem Rechtsstaat DDR sei Dank
Andreas Fritsche über Altanschließer und ihr Hoffen auf die Staatshaftung
Der Rechtsstaat DDR lebt wieder auf und beschützt seine Bürger! Wessen Grundstück bereits vor dem Ende der DDR am 3. Oktober 1990 an die Kanalisation angeschlossen war und wer nach der Wende plötzlich dafür blechen sollte, der kann sich in Brandenburg auf die Staatshaftung berufen und sein Geld zurückverlangen. So sieht es aus nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zum Streit eines Kunden mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow.
Zugegeben: Das ist sehr zugespitzt formuliert. Es lässt sich eine Menge dagegen einwenden. Etwa, dass die sogenannten Altanschließer offiziell nicht für ihre Anschlüsse bezahlen sollten, sondern für die Modernisierung der Klärwerke und Rohrleitungen. Es ist auch noch lange nicht heraus, ob die Altanschließer unter Berufung auf das alte DDR-Staatshaftungsgesetz wirklich ans Ziel ihrer Wünsche gelangen. Denn es handelt sich erst einmal nur um ein Urteil zu einem konkreten Fall, und der Zweckverband hat Revision angekündigt.
Fest steht momentan nur: Die Altanschließerproblematik entwickelt sich zur unendlichen Geschichte. Rechtsfrieden hätte es eventuell gegeben, wenn die SPD 2009 die von ihrem neuen Koalitionspartner LINKE vorgeschlagene Verjährung akzeptiert hätte. Das hat sie aber nicht getan.
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