Keine Zweifel zulässig
Uwe Kalbe über ein Referendum zur Todesstrafe in der Türkei
Über die Ablehnung der Todesstrafe sind sich die Bundestagsparteien in seltener Harmonie einig - von Koalition bis Opposition. Dass man ihrer Wiedereinführung auch in der Türkei nicht Vorschub leisten dürfe, indem man den Türken in Deutschland die Teilnahme an einem entsprechenden Referendum ermöglicht, auch das scheint Konsens. Obwohl es einen formalen Antrag Ankaras noch gar nicht gibt, hat die Bundesregierung bereits signalisiert, dass sie diesem nicht zustimmen werde.
Dieser politischen Entscheidung folgt prompt politischer Beifall. Doch ist es rechtlich auch so einfach? Deutschland wird sich, nachdem das Referendum zur Verfassungsreform in der Türkei hier zugelassen war, Ankaras Vorwurf aussetzen, nach Gutdünken zu entscheiden. Auch das Verfassungsreferendum, dessen Folge eine Entmachtung des Parlaments ist, war ja höchst problematisch. Deutschland ist nicht Gralshüter der europäischen Menschenrechtskonvention, in der auch die Türkei sich der Ächtung der Todesstrafe angeschlossen hat. Doch den Vertragsbruch muss es auf seinem Boden nicht ausdrücklich befördern. Um ein Votum über die Todesstrafe zu unterbinden, wäre zu prüfen, ob eine Klarstellung per Gesetz nicht die nötige Souveränität schaffen könnte. Und dass es die Türkische Gemeinde war, die dies vorschlug, ist dafür nur ein zusätzliches Argument.
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