Bundestag billigt Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen

Größtes Reformwerk der noch amtierenden Großen Koalition wird verabschiedet

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 4 Min.

Das Gesetzespaket zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss in der Länderkammer mit zwei Dritteln der Stimmen beschlossen werden, wie schon im Bundestag. Denn es ist mit 13 Grundgesetzänderungen verbunden. Der Föderalismus werde damit untergraben, begründete Sahra Wagenknecht, Fraktionsvorsitzende der LINKEN, die Ablehnung durch ihre Fraktion. Vor allem die geplante Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sieht die LINKE als Einfallstor für eine Privatisierung zumindest des Unterhalts der Autobahnen.

Der Entscheidung vom Donnerstag waren jahrelange Verhandlungen über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern vorausgegangen. Wegen des Auslaufens des Solidarpakts im Jahr 2019 und wegen des Unwillens reicher Bundesländer, am bisherigen Länderfinanzausgleich festzuhalten, war eine Lösung unausweichlich geworden. Hinzu kommt die Verpflichtung, die den Bundesländern per Grundgesetz auferlegt wurde, ab 2020 ohne Neuverschuldung auszukommen. Im Oktober letzten Jahres einigten sich die Ministerpräsidenten von Bund und Ländern schließlich auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen. Im Kern billigte der Bundestag am Donnerstag diese Abmachung.

Sie beendet den Länderfinanzausgleich, nach dem starke die schwachen Länder unterstützen. Die weiterhin nötigen Zahlungen übernimmt künftig der Bund - anfangs in einer Höhe von 9,7 Milliarden Euro, ein Ansteigen der Summe ist im Gesetz verankert. Bremen und das Saarland, die Länder mit der höchsten Staatsverschuldung, erhalten darüber hinaus Mittel, um ihre Entschuldung voranzutreiben. Der Finanzausgleich wird künftig über die Umsatzsteuer geregelt, die Länder erhalten einen Anteil, der sich an ihrer Bevölkerungszahl ausrichtet.

Damit werde die Architektur »unserer föderalen Finanzordnung« ein Stückweit geändert, räumte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in seiner Gesetzesbegründung ein. Das Ergebnis sei nicht unproblematisch. Es sei nicht gelungen, mehr Transparenz in das System zu bringen. Mitglieder gerade seiner eigenen Fraktion befürchten geradezu eine Gefährdung des föderalen Systems der Bundesrepublik. Prominentester Kritiker ist hier Bundestagspräsident Norbert Lammert, der den Eingriff ins Grundgesetz im Vorfeld »indiskutabel« genannt hatte. Wie andere befürchtet er, dass mit den Regelungen eine Entwicklung hin zum Zentralstaat befördert werde.

Am Ende stimmten gleichwohl 455 Abgeordnete für die Änderungen des Grundgesetzes, die nötige Zweidrittelmehrheit war damit gesichert. Es gab 87 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen, wie Lammert in seiner Funktion als Präsident bekannt gab, ohne eine Miene zu verziehen. Vor allem in der SPD hatten Zweifler überzeugt werden müssen, wurde vor allem die Bundesfernstraßengesellschaft argwöhnisch hinterfragt. Mit einer Empfehlung hatten die Haushaltspolitiker Carsten Schneider und Johannes Kahrs schließlich ihre Fraktion überzeugt, die unter Hinweis auf viele der Union abgerungene Verbesserungen für das Gesetz geworben hatten. »Bei allen Details, die den einen oder anderen von uns immer noch stören mögen, sollten wir nicht aus dem Blick verlieren, wie viel gute sozialdemokratische Politik in diesem Paket steckt ... Wir empfehlen Euch die Zustimmung.«

Die genannten »Erfolge« sind in dem Gesetzespaket enthaltene Sachbereiche, die eigentlich in keinem Zusammenhang mit der Finanzordnung von Bund und Ländern stehen. Sie sind eher Ausdruck für den Preis, den es kostete, den Widerstand der Länder und der SPD zu überwinden. Roland Claus von der LINKEN machte auf diesen Zusammenhang in seiner Rede aufmerksam und sprach von Druck und Erpressung. Der Bund hatte sich für seine erhöhten finanziellen Aufwendungen, die das Gesamtwerk vorsieht, mit mehr Eingriffsrechten in die Belange der Länder »auszahlen« lassen. Auch die Infrastrukturgesellschaft für die Bundesfernstraßen ist auf einen Vorstoß der Bundesseite zurückzuführen.

Gelobt wird auch in der Opposition das »Aufbrechen« des Kooperationsverbots im Bildungsbereich. Schulsanierungen in den Ländern dürfen künftig mit Bundesmitteln bestritten werden, 3,5 Milliarden Euro investiert der Bund in Bildungsinvestitionen für finanzschwache Kommunen. Eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf Kosten des Bundes ist ebenfalls vorgesehen. Sogar ein Online-Zugangsgesetz der digitalen Verwaltung ist enthalten und soll den Zugang zu Verwaltungsleistungen erleichtern. Die LINKE sieht die Finanzregelungen deshalb nicht nur kritisch. Roland Claus: Gute Bildung entstehe daraus allerdings noch nicht, »da wäre noch viel mehr notwendig«. Dem Bundesrechnungshof werden neue Rechte zur Kontrolle der Einhaltung der Schuldenbremse in den Ländern zugewiesen. Insgesamt lautet Roland Claus' Urteil für die LINKE-Fraktion: »Aus der Nachbesserung eines schlechten Regierungsentwurfs im Parlament wird noch lange kein gutes Gesetz. Auch nicht durch Schönreden.«

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