Schlupfloch zur Privatisierung

Bildungsrauschen

  • Lena Tietgen
  • Lesedauer: 3 Min.

Zusammen mit dem Bund-Länder-Finanzpakt hat der Bundestag mit einer Grundgesetzänderung dem Bau von Schulen und Kitas durch eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) Tür und Tor geöffnet. Hierzu wurde das Kooperationsverbot gelockert und den Ländern werden 3,5 Milliarden Euro Finanzhilfen in Aussicht gestellt.

ÖPP ist kein neues Modell. Schon zwischen 1925 und 1930 wurden etwa in Frankfurt am Main die Kosten für den Stadtumbau sowohl von der Stadt als auch von privaten Investoren getragen. gemeingut.org verweist auf die schlechten Erfahrungen mit der ÖPP im Schulbereich. So seien zwischen 2004 und 2009 in Hessen an die 89 Schulen von den Firmen Hochtief und SKE saniert worden, gleichzeitig erhielten diese einen Bewirtschaftervertrag bis 2019. Statt der propagierten Einsparungen werden sich die Kosten aber nun verdoppeln, skizziert die Webseite die Folgen. Der Gewinn der Firmen wird auf mehr als 120 Millionen Euro geschätzt. Für die Kommunen und Landkreise seien die Folgen dramatisch, da sie die Instandhaltungs- und Wartungskosten kaum mehr aufbringen könnten.

Auf tagesschau.de war nach der Entscheidung zur Grundgesetzänderung der Diskussionsbedarf dementsprechend groß. Viele fragten, ob den Schulen der »Ausverkauf« drohe und ob beispielsweise für »Schulparkplätze künftig Gebühren« anfielen. Oder, ob »Klassenräume nach Schulschluss an Dritte vermietet« würden, weshalb diese dann den Schülern nicht mehr zur Verfügung stünden. Oder auch, ob die Schulmensa an der Qualität des Essen sparen werde, weil sie »künftig gewinnorientiert« arbeiten müsse.

Mittlerweile gibt es gegen ÖPP im Bildungsbereich die Internet-Petition »Keine Privatisierung von Schulen und Autobahnen«, initiiert vom Verein »Gemeingut in BürgerInnenhand«. Unterzeichnet haben die Petition bereits mehr als 125 000 Personen. Auch der Bundesrechnungshof kritisiert die Öffnung des öffentlichen Schulwesens für private Investoren. Es fehlten »ausreichende Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, die es dem Bund ermöglichen würden, einen sachgerechten und wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen«.

Viele Verbände begrüßten allerdings die mit der Grundgesetzänderung verbundene Lockerung des Kooperationsverbots im Grundgesetz. Dennoch hätten etwa der Deutsche Städtetag und der Städte- und Gemeindebund (DStGB) lieber die vollständige Abschaffung des Verbots eines Engagements des Bundes in der Bildungspolitik gesehen. So fordert der DStGB, den Zahlungen einen Vorzug zu geben, die direkt vom Bund an die Kommunen gingen, damit »die Bundesmittel vollständig in den Gemeinden investiert werden«. (zwd.info) Auch die GEW sieht Nachbesserungsbedarf. Neben der fehlenden Aufhebung des Kooperationsverbots bemängelt sie die Höhe der zur Verfügung stehenden Gelder. »Der Sanierungsstau für Schulgebäude beträgt 34 Milliarden Euro, notwendige Schulneubauten insbesondere in den Großstädten sind in dieser Summe noch nicht enthalten«. (gew.de) Laut ihrem 10-Punkte-Programm hält die Bildungsgewerkschaft Investitionen von jährlich 3,5 Milliarden Euro für notwendig. Lena Tietgen

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