Erlaubnis für Rechtsrock-Konzert stößt auf Widerspruch
Verwaltungsgericht Meiningen sieht Veranstaltung in Thüringen von Versammlungsfreiheit gedeckt / Landratsamt legt Rechtsmittel ein
Als Helge Hoffmann ans Telefon geht, ist er schon hörbar wütend. So richtig. Und seine Gemütslage bessert sich nicht, als er hört, dass er doch bitte mal sagen möge, ob der Thüringer Landkreis Hildburghausen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen zum geplanten Rechtsrock-Festival in Themar akzeptieren wolle. Man darf durchaus annehmen, dass er sich schon vor diesem Anruf genau über diese Entscheidung vom Montag aufgeregt hat, mit der das Gericht das für den 15. Juli geplante, riesige Neonazi-Konzert unter den Schutz der grundgesetzlich verankerten Versammlungsfreiheit stellt. Von dieser Entscheidung halte er »gar nichts«, bellt Hoffmann dann auch sofort ins Telefon. »Wenn man diese Entscheidung so liest, dann fragt man sich, wessen Geistes Kinder da am Werk sind.« Bei dem, was in der Urteilsbegründung stehe, »da krempelten sich mir die Fußnägel hoch«.
Für Hoffmann, den stellvertretenden Landrat des Landkreises Hildburghausen und CDU-Politiker, gibt es am Montagabend deshalb nur eine Schlussfolgerung: Das Landratsamt wird Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen einlegen. Am Dienstag bestätigte dann auch das Amt diesen Schritt in einer Mitteilung. Zu dem Konzert werden mehrere Tausend Rechtsextreme aus Deutschland und Europa erwartet – was nicht auf irgendeine abstrakte Schätzung der Sicherheitsbehörden zurückgeht, sondern auch auf die Erfahrung der Vergangenheit. Im Jahr 2016 waren zu einem ähnlichen Neonazi-Festival nach Angaben der Polizei etwa 3500 Rechtsextreme nach Südthüringen gekommen.
Möglicherweise hat der Ärger Hoffmanns auch damit zu tun, dass es zumindest bislang so aussah, als könne in diesem Fall der Bescheid einer Versammlungsbehörde gegen eine rechtsextreme Musikveranstaltung auch eine Gerichtsentscheidung überstehen. Häufig tun sie das nämlich nicht. Allerdings hatte ein Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen-Fraktion im Thüringer Landtag zur versammlungsrechtlichen Einordnung von Neonazi-Konzerten die Position des Landkreises Hildburghausen untermauert.
Der Gutachter, Günter Frankenberg, Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, hatte darin geschrieben, dass ein Verbot von Versammlungen zwar nur in seltenen Ausnahmen möglich ist. Solche Veranstaltungen seien allerdings dann unzulässig, wenn sie nicht vorrangig der politischen Willensbildung dienen, sondern vor allem kommerzielle Interessen verfolgen. Ein Beleg für Letzteres sei unter anderem, dass die Besucher dieses Events Eintritt zahlen sollen. Auf einschlägigen Facebook-Seiten heißt es zum Beispiel, zum Besuch des »Rock gegen Überfremdung II« genannten Neonazi-Konzerts seien »Karten« nötig, die über ein Gasthaus bezogen werden könnten. Der Landkreis hatte sich ausdrücklich auf den kommerziellen Charakter des Konzerts bezogen, als er dem geplanten Festival per Bescheid den Charakter als Versammlung aberkannte.
Sicher ist jedenfalls, dass Hoffmann und der Landkreis über Parteigrenzen hinweg Unterstützung für den Plan erhalten, das Urteil aus Meiningen nicht als letztes Wort zu akzeptieren. »Ich erwarte das sogar und ich unterstütze das voll und ganz«, sagt zum Beispiel die CDU-Landtagsabgeordnete Kristin Floßmann, die aus der Region kommt. Ähnlich formuliert es der SPD-Landtagsabgeordnete Uwe Höhn, der nicht weit entfernt von Floßmann zu Hause ist. »Das findet auf jeden Fall meine Unterstützung«, sagt er. Dass das Gericht der Ansicht sei, bei diesem riesigen Neonazi-Konzert trete der kommerzielle Charakter hinter den als politische Kundgebung zurück, sei »eine sehr gewagte Interpretation, das muss ich schon sagen, obwohl sich uns Politikern ja eigentlich eine Juristenschelte verbietet«, so Höhn.
Die LINKE-Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss und die Grüne-Parlamentarierin Madeleine Henfling wohnen zwar beide nicht im Landkreis, haben sich aber in der Vergangenheit immer wieder gegen Rechtsextremismus eingesetzt – und unterstützen die Pläne des Landkreises. »Die tun so, als wäre es das normalste der Welt, dass man bei einer politischen Versammlung Eintrittsgelder nimmt«, sagt Henfling mit Blick auf das Gericht. Selbst denen, die in dieser eigenartigen Denkfigur blieben, müsse es doch als Widerspruch auffallen, dass damit sozial schwache Menschen von der politischen Willensbildung ausgeschlossen würden, die sich den Eintritt zu dem Konzert nicht leisten könnten. Immerhin koste eine Busfahrt vom bayerischen Teil Frankens aus nach Themar inklusive Eintritt zu dem Neonazi-Festival 55 Euro.
Wie auch König-Preuss sieht Henfling zudem gravierende Diskrepanzen zwischen dem, was das Verwaltungsgericht Meiningen zur Versammlungsfreiheit entschieden hat und dem, was Gerichte zur Versammlungsfreiheit von G20-Gegnern in Hamburg jüngst urteilten. Es sei, sagt König-Preuss, der Öffentlichkeit kaum vermittelbar, warum in Hamburg ein angemeldetes Camp von G20-Gegnern nachts von Hundertschaften der Polizei beräumt werde, weil ihm der versammlungsrechtliche Charakter aberkannt worden sei, während in Thüringen bis zu 5000 Neonazis zusammenkommen, Eintritt zahlen und bei brauner Hassmusik feiern dürfen – unter dem Schutz des Staates.
Der Bürgermeister Themars, Hubert Böse, ist ob dieser breiten Front gegenüber dem Rechtsrock-Konzert zwar auch unglücklich über das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar. Aber als er ans Telefon geht, ist er nicht wütend, sondern klingt irgendwie zuversichtlich. Auch er sei dafür, die Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht in Weimar überprüfen zu lassen, sagt er. Aber egal, was die Juristen entschieden: »Wir machen unser Ding so weiter, wie es geplant ist«, sagt Böse. Auf einer Einwohnerversammlung hatte er entschiedene Proteste gegen das Neonazi-Konzert angekündigt.
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