Fünfeinhalb Jahre Haft für Sven Lau

Salafistenprediger vermittelte Jamwa-Miliz laut Urteil zwei Kämpfer für den Dschihad in Syrien

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ist leer im Bunker des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes, der extra für Prozesse gegen Terrorverdächtige gebaut wurde. Nur wenige Freunde und religiöse Weggefährten von Sven Lau, der sich Abu Adam nennt, haben sich eingefunden. Als Lau im Dezember 2015 verhaftet wurde, war das noch anders. Der 36-jährige Mönchengladbacher war damals eine wichtige Person in der deutschen Islamistenszene.

Doch das hat sich gewandelt. Einige von Laus ehemaligen Weggefährten wie Pierre Vogel, der wohl prominenteste salafistische Prediger im deutschsprachigen Raum, sind rhetorisch deutlich auf Abstand zu terroristischen Islamisten gegangen. Auch Laus junge Gefolgsleute, mit denen er als »Scharia-Polizei« durch Wuppertal lief, wollen offensichtlich nichts mehr von ihrem ehemaligen Idol wissen. Sie sind froh, dass ihr Spiel mit dem Islamismus glimpflich ausgegangen ist, sie nicht in Untersuchungshaft sitzen und, wie Lau, einen fast einjährigen Prozess hinter sich haben.

Dass Sven Lau verurteilt werden würde, stand schon lange fest. Zu erdrückend waren die Indizien, die auf seine Unterstützung der Jamwa-Miliz, die im »Islamischen Staat« aufging, hindeuteten. Lau hatte den kämpfenden Islamisten, unter anderem seinem alten Weggefährten Konrad S., Nachtsichtgeräte und Geldmittel verschafft. Auch dafür, dass er mehreren Islamisten bei der Ausreise aus Deutschland in syrisches Kriegsgebiet geholfen hat, ist Lau verurteilt worden.

Eine gewichtige Rolle dafür spielte Ismail I., der als Kronzeuge auftrat. Ismail I. wurde schon für seine Aktivitäten in Syrien verurteilt. Mutlu Günal, der Verteidiger von Sven Lau, zweifelt zwar seit Beginn des Prozesses an der Glaubwürdigkeit von Ismail I., doch das Gericht konnte er damit nicht überzeugen. Sowohl Bundesanwalt Malte Merz als auch der Vorsitzende Richter Frank Schreiber führten nicht nur die Aussagen von Ismail I. und einem weiteren Kronzeugen als Belege an, sondern nannten auch zahlreiche andere Beweise, unter anderem aus der Überwachung von Telefonaten und SMS, die Sven Lau geschrieben hatte.

In seiner Urteilsbegründung redete Schreiber Sven Lau deutlich ins Gewissen. Er habe mehrfach geäußert, selbst nach Syrien gehen zu wollen, habe sich bewundernd und »huldigend« über die kämpfenden Dschihadisten geäußert. Dies sei in der deutschen Salafisten-Szene, in der Lau eine wichtige Rolle spielte, sehr genau zur Kenntnis genommen worden. Lau müsse sich die Frage nach der Verantwortung über die »Dämonen, die er selbst gerufen habe« stellen. Sehr genau ging Schreiber auch auf den von Sven Lau ausgemachten »staatlichen Rachefeldzug« gegen ihn ein. Dieser sei nicht gegeben. Es seien nicht zwei Polizeibeamte gewesen, die Lau ungerechtfertigt verfolgt hätten, sondern es habe sich ein komplexes Bild über Laus Aktivitäten ergeben, an dem unterschiedliche Sicherheitsbehörden mitgearbeitet hätten.

Ein Ende der juristischen Auseinandersetzung um die Terrorunterstützung von Sven Lau ist mit dem Urteil allerdings nicht in Sicht. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof gilt als sehr wahrscheinlich.

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