Neonazis nicht wählbar

Bundeswahlausschuss weist Beschwerde der NPD ab

  • Jérôme Lombard
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ist amtlich: Die NPD darf in Berlin nicht mit ihrer Landesliste zur Bundestagswahl am 24. September antreten. Der Bundeswahlausschuss hat eine Beschwerde der neofaschistischen Partei auf Zulassung auf seiner Sitzung am Donnerstag mit einer klaren Mehrheit der Beisitzerstimmen zurückgewiesen.

Das Gremium war damit dem Beschluss des Landeswahlausschusses gefolgt. Dieser hatte die Landesliste der NPD in der vergangenen Woche aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. Die Rechtsextremen hatten ihre Kandidatenliste zu früh aufgestellt. Laut Gesetz hätte die Wahl frühestens am 23. März 2016, also 29 Monate nach dem ersten Zusammentreten des aktuellen Bundestags, erfolgen dürfen.

Die NPD hatte in ihrem Kreisverband Reinickendorf-Mitte aber bereits am 19. Februar 2016 die Delegierten wählen lassen. Diese zu früh gewählten Delegierten waren der Abstimmung über die Landesliste zwar fern geblieben. Dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Kandidatenzusammenstellung anders ausgesehen hätte, wäre sie in der gesetzlichen Frist erfolgt. Es handele sich daher um einen Gesetzesverstoß, der den Ausschluss von der Wahl zur Folge habe, hatte der Landeswahlausschuss argumentiert.

Das sah auch Bundeswahlleiter Dieter Sarreither so. »Halten die Parteien die demokratischen Mindeststandards bei der Kandidatenaufstellung nicht ein, ist die entsprechende Landesliste ungültig«, sagte Sarreither. Die gesetzlichen Fristen seien für alle Parteien gleich. Sie seien wichtig und konstitutiv für den demokratischen Wettstreit um politische Programme und Ideen, sagte Sarreither. Ähnlich argumentierte auch Peter Martini, Richter am Bundesverwaltungsgericht. »Es mangelt an der demokratischen Legitimation einer Partei, wenn die Kandidaten nicht fristgerecht bestimmt werden«, sagte Martini.

Dass die NPD es sich wegen eines Formfehlers selbst vermasselt hat, an der Bundestagswahl teilzunehmen, sei symptomatisch für den Zustand der Partei in Berlin, sagte Simon Brost von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR). »Die Nichtzulassung ihrer Landesliste wird die Partei weiter schwächen.« Zwar sei die NPD weiterhin fester Bestandteil der rechtsextremen Szene in der Hauptstadt. Doch habe sie in den vergangenen Jahren stark an Attraktivität verloren, so Brost. Hakan Taş, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, freute sich über den Misserfolg der NPD. Für Demokraten gebe es aber weiterhin viel zu tun. »Die NPD wird in anderen Bundesländern antreten. In Berlin stehen rechtsgerichtete Parteien wie die AfD zur Wahl, die mindestens genauso gefährlich sind«, sagte Taş.

Auch der Landeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung zwei Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse zurückgewiesen. Die erste Beschwerde richtete sich gegen die Nichtzulassung des Wahlvorschlages der Piratenpartei durch den Wahlausschuss des Wahlkreises 78 Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord. Der Landeswahlausschuss wies die Beschwerde als unbegründet zurück, da nur eine Unterstützungsunterschrift eingereicht wurde. Nach der im Bundeswahlgesetz festgelegten Regelung hätten 200 Unterstützungsunterschriften vorliegen müssen.

Die zweite Beschwerde richtete sich gegen die Festlegung der Berufsbezeichnung eines Wahlkreisbewerbers im Wahlkreis 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost. Der Landeswahlausschuss wies die Beschwerde zurück. Sie war nicht von der Vertrauensperson eingelegt worden, wie es das Gesetz vorschreibt, sondern vom Bewerber selbst.

Insgesamt hat der Landeswahlausschuss 24 Landeslisten von Parteien zugelassen. Damit wird der Wahlzettel am 24. September länger als zuletzt. Bei der Bundestagswahl 2013 stellten in der Hauptstadt 17 Parteien Landeslisten auf, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im Vorjahr waren es 21 Parteien.

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