G20: Demonstrant zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt

Erster Prozess zu Krawallen rund um den Gipfel in Hamburg / Polizei ermittelt in mehr als 2000 Fällen gegen Protestteilnehmer

  • Lesedauer: 4 Min.

Hamburg. Im ersten Prozess rund um die G20-Krawalle hat das Amtsgericht Hamburg einen 21-Jährigen zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Der Niederländer wurde am Montag des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, des besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands gegen seine Festnahme schuldig gesprochen.

Das Gericht ist mit seinem Urteil deutlich über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, die Verteidigerin Freispruch. Die rund 40 Zuschauer reagierten geschockt auf das Urteil.

Nach Überzeugung des Richters hatte der Beschuldigte am späten Abend des 6. Juli bei Krawallen im Hamburger Schanzenviertel zwei Flaschen auf einen Polizeibeamten geworfen. Seiner Festnahme habe er sich widersetzt, indem er eine sogenannte Embryonalhaltung annahm und seine Muskeln anspannte, um sich zu schützen.

Der Richter begründete sein überraschend hartes Urteil auch mit einer Gesetzesverschärfung zum Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen. Diese sei vor dem G20-Gipfel am 30. Mai in Kraft getreten. Der Einsatz der Polizisten, die eine Spontandemonstration begleitet hatten, sei eine solche normale Diensthandlung gewesen. Gerichte hätten sich mit ihren Entscheidungen vor jene Menschen zu stellen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich unter Schutz gestellt worden seien. »Polizisten sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft oder - wie Freizeitforscher das verharmlosend nennen - für erlebnisorientierte Gewalttäter«, sagte der Richter. Wegen überaus milder Urteile in der Vergangenheit sei der Strafrahmen vom Gesetzgeber heraufgesetzt worden.

Eine der Flaschen hatte einen 30 Jahre alten Bereitschaftspolizisten aus Berlin am Helm getroffen, die andere am Bein. Er erlitt Schmerzen am Kopf, ließ sich aber nicht behandeln oder krankschreiben. Er konnte den 21-Jährigen anschließend festnehmen. Dabei wurde der junge Mann aus Amsterdam im Gesicht verletzt. Ein Kollege (34) hatte die Flaschenwürfe beobachtet und die Festnahme mit abgesichert.

Die beiden Beamten gehörten zu einer Hundertschaft, die zur Begleitung der Demonstration »Welcome to Hell« an dem Tag aus Berlin gekommen war. Nach der Zerschlagung des Protests, zogen spontane Demonstrationen in Richtung des Schanzenviertels, wo es zu Konfrontationen mit der Polizei kam.

Die Staatsanwältin sagte, man müsse die »bürgerkriegsähnlichen Zustände« in das Urteil einfließen lassen. Sie forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. S.’ Tat habe dazu beigetragen, das Klima in Hamburg zu verschärfen und sei somit für die schweren Ausschreitungen am Freitagabend und -morgen mitverantwortlich, obwohl er zu dem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft saß, wie die »taz« berichtet.

Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer erklärt, dass die Identität des Angeklagten nicht zweifelsfrei geklärt sei. Er habe in einer Gruppe von unter 15 Personen gestanden und könne sich wegen dieser geringen Zahl gar nicht des Landfriedensbruchs schuldig gemacht haben. Die »Embryonalhaltung« sei eine Schutzreaktion gewesen. Ihr nicht vorbestrafter Mandant habe sich aus Angst zusammengekrümmt.

Der Richter pflichtete der Verteidigerin bei, die das Gericht ermahnt hatte, nicht den politischen Forderungen nach harten Strafen, wie sie auch Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) erhoben hatte, nachzugeben.

Die Linksfraktion in der Bürgerschaft warf dem Richter gleichwohl vor, der Vorgabe von Scholz zu folgen. »Sollten die Richter_innen in den anstehenden weiteren Verfahren ebenfalls derart absurd hohe Strafen verhängen, wäre das ein besorgniserregender und nicht hinnehmbarer Angriff auf die Grundrechte«, erklärte der justizpolitische Sprecher der Fraktion, Martin Dolzer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Richter selbst sagte, er gehe davon aus, dass die Verteidigung Berufung einlegen werde. Zuschauer und Angeklagter verabschiedeten sich mit erhobener Faust.

Soko »Schwarzer Block« befasst sich mit 2000 Fällen

Unterdessen wurde bekannt, dass die Hamburger Polizei wegen mutmaßlicher Straftaten von Gegnern des G20-Gipfels in mehr als 2000 Fällen ermittelt. Das zeigen interne Zahlen der Sonderkommission »Schwarzer Block«, die dem Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« vorliegen. Ein Polizeisprecher bestätigte am Montag auf Nachfrage den Umfang der Ermittlungen.

Die Statistik mit dem Stichtag 22. August umfasst dem Bericht zufolge vom 1. Januar bis Ende Juli 2036 Straftaten. Aus den Daten gehe jedoch nicht hervor, wie viele Taten es an den Gipfeltagen am 7. und 8. Juli gegeben haben soll. Die meisten Delikte betreffen demnach Sachbeschädigung mit 575 Fällen, gefährliche Körperverletzung (330 Fälle) und Landfriedensbruch (303). Dann folgten besonders schwere Fälle von Landfriedensbruch (126) und Brandstiftung (123). In 45 Fällen gehe es um Widerstand gegen Polizeibeamte.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg sprach zuletzt von insgesamt 109 Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Teilnehmer der Proteste und weitere 64 gegen Unbekannt. 18 Verfahren mit G20-Bezug laufen gegen Polizisten.

Am Donnerstag beginnt die Hamburgische Bürgerschaft mit der politischen Aufarbeitung des G20-Gipfels. In der ersten Sitzung des vereinbarten Sonderausschusses soll der Zeitplan für die wohl bis Sommer 2018 dauernden Beratungen festgelegt werden. Angehört werden sollen unter anderen externe Experten, Betroffene, Verantwortliche in den Behörden sowie Vertreter der Politik - darunter auch Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD). Agenturen/nd

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