Kenia schreibt afrikanische Geschichte

Die Annullierung der Präsidentschaftswahlen durch das Oberste Gericht überrascht die Bevölkerung positiv

  • Anja Bengelstorff, Nairobi
  • Lesedauer: 4 Min.

»Ich bin schockiert«, gestand der junge kenianische Autor Mehul Gohil. »Ich lebe tatsächlich in einem Land, in dem die Justiz unabhängig ist.« Sein Kollege Richard Oduor Oduku dankte den Richtern des Obersten Gerichtshofs Kenias für ihre Hilfe, »unsere Würde zurückzugewinnen«. Der junge Wachmann Douglas Onyali sagte: »Wir wollen doch nur, dass alles mit rechten Dingen zugeht.«

Schock, Ungläubigkeit, Freude - dies sind die Reaktionen bei einem Großteil der kenianischen Bevölkerung über ein Gerichtsurteil, das sowohl überraschend als auch historisch ist. Bis auf die Wahlen in den Malediven 2013 ist noch nie in einem afrikanischen Staat ein Präsidentschaftswahlergebnis annulliert worden: Am 8. August hatte die kenianische Wahlkommission Amtsinhaber Uhuru Kenyatta nach den allgemeinen Wahlen mit 54 Prozent der Stimmen zum Sieger erklärt, während Oppositionsführer Raila Odinga 44 Prozent erhielt. Letzterer hatte der Wahlkommission Fälschung vorgeworfen und war vor Gericht gegangen. Am vergangenen Freitag war der Oberste Gerichtshof der Anklage gefolgt.

Odinga hatte die Ergebnisse der vergangenen drei Präsidentschaftswahlen angefochten und erklärt, sie seien gefälscht. 2007 wurde Amtsinhaber Mwai Kibaki in einer hektischen Zeremonie erneut als Präsident eingeschworen, nachdem das Land tagelang nervös auf Ergebnisse gewartet hatte. Der damalige Wahlleiter erklärte vor Journalisten, er wisse nicht, wer die Wahl gewonnen habe. Zwei Monate in Kenia nie erlebter Gewalt folgten, mehr als 1000 Menschen starben, Hunderttausende verloren Heim und Besitz. Am Ende einigten sich Kibaki und Odinga auf eine Koalitionsregierung. 2013, als Odinga gegen Kenyatta antrat, ging Odinga vor Gericht, um gegen das Wahlergebnis Einspruch zu erheben. Inzwischen hatte sich das Land 2010 eine neue Verfassung gegeben, mit deren Umsetzung öffentliche Institutionen einschließlich der Justiz zu reformieren waren. Willy Mutunga, ein Menschenrechtsanwalt und erfahrener Vertreter der Zivilgesellschaft, wurde Oberster Richter. Odinga wollte mit seiner Entscheidung, das Gericht und nicht die Straße Recht sprechen zu lassen, diese Reformbemühungen anerkennen. Außerdem war die Gewalt nach den Wahlen 2007 bei den Kenianern unvergessen; für erneute Proteste hätte Odinga womöglich keine Mehrheit seiner Anhänger mobilisieren können. Doch das Oberste Gericht wies Odingas Klage aus Mangel an Beweisen ab.

2017 fokussierte Odinga sich darauf darzulegen, in welchem Ausmaß der Prozess der Auszählung und der Übertragung der Ergebnisse zur Zentrale der Wahlkommission fehlerhaft war, statt vorzurechnen, um wie viele Stimmen er betrogen wurde. Das Gericht begründete die Annullierung des Wahlergebnisses damit, dass die Wahlkommission »Unregelmäßigkeiten und Gesetzwidrigkeiten« begangen habe, die »die Integrität der Präsidentschaftswahlen beeinflusst« hätten. Eine ausführliche Urteilsbegründung haben die Richter innerhalb von 21 Tagen vorzulegen. Allerdings soll dieselbe Kommission, deren Mangel an Professionalität das Gericht überhaupt zu seinem Urteil brachte, innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl organisieren. Wie kann so der nächste Wahlausgang glaubwürdig sein? Die Opposition will deswegen gegen bestimmte Mitglieder der Kommission Anklage erheben.

Präsident Kenyatta konnte seine Frustration über das Urteil nur schwer verbergen: Erklärte er zunächst staatsmännisch, es zu akzeptieren, »auch wenn ich damit nicht einverstanden bin«, beschimpfte er kurze Zeit später, weit weniger staatsmännisch, die Richter als Diebe und Gauner und versprach, mit dem Gericht »aufzuräumen«, sobald er wiedergewählt würde. Bei einer Wahlkampfveranstaltung in der Heimat des Obersten Richters David Maraga vor dem 8. August drängte er die Wähler, für ihn zu stimmen, denn seine Regierung habe »ihrem Sohn« einen Job gegeben. Maraga, ein streng religiöser Adventist, sah sich genötigt zu erwidern, er sei kein »Regierungsprojekt.«

Früher ernannte der Präsident der Republik Richter nach Gutdünken. Seit der Verfassung von 2010 werden Kandidaten für Richterstühle nach einem rigorosen öffentlichen Prozess durch eine juristische Kommission nominiert. Der Präsident unterzeichnet die Berufung. Er hat kein Recht, den Obersten Richter abzusetzen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichts ist zweifellos ein bedeutsames Signal für die Unabhängigkeit öffentlicher Institutionen vom Zugriff des Staates und eines, wie die Reaktionen zeigen, nach dem sich viele Menschen in Kenia lange gesehnt hatten. Kenias großes Problem ist das mangelnde Vertrauen ihrer Bürger in ihre Institutionen. Gerade die Justiz war jahrzehntelang als Arm des jeweils herrschenden Regimes betrachtet worden - nun hat sie gezeigt, dass sie ein Ort ist, in dem Staatsmacht überwacht werden kann. »Gerechtigkeit sei uns Schild und Schutz«, lautet die dritte Zeile der kenianischen Nationalhymne. Sie wird oft zitiert in diesen Tagen.

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