Schwäbische Gewerkschaftshasser

Automobilzulieferer versuchte vergeblich, gewerkschaftliche Vertretung seiner US-Beschäftigten zu verhindern

  • Jörn Boewe
  • Lesedauer: 5 Min.

»Wir legen Wert auf faires Miteinander.« Und: »Unsere Mitarbeiter genießen große Freiräume.« So sieht sich das Familienunternehmen Eberspächer aus dem malerischen Esslingen am Neckar selbst. So kann man es zumindest auf der Internetpräsenz der Firma lesen.

Vielleicht ist das gar nicht ernst gemeint, so wie der »Code of Conduct«, den sich das Unternehmen erst vor zwei Monaten gab, und in dem man sich gleich auf drei internationale Konventionen beruft, die das Recht auf freie gewerkschaftliche Betätigung garantieren. Denn die Praxis sieht bei Eberspächer ganz anders aus. Schon innerhalb Deutschlands gibt es ein Zwei-Klassen-System: Während an den Altstandorten Esslingen und Neunkirchen (Saar) noch der Flächentarifvertrag der IG Metall gilt, weigert sich das Unternehmen im ostdeutschen Torgelow seit Jahren, über einen Tarifvertrag auch nur zu verhandeln - die Löhne liegen hier nur knapp über der Hälfte des Westniveaus.

Überhaupt versucht der Hersteller von Abgasanlagen und Fahrzeugheizungen seine über 70 Betriebe zwischen China, Tschechien und Südafrika möglichst frei von gewerkschaftlichem Einfluss zu halten - und das, wie sich jetzt in den USA zeigte, auch auf ziemlich rabiate Weise. Ende Oktober wandte sich die US-amerikanische Automobilarbeitergewerkschaft United Auto Workers (UAW) an das Management der Eberspächer-Fabrik in Brighton, Michigan, mit der Aufforderung, sie als zuständige Vertretung anzuerkennen. Doch anstatt mit der UAW in einen Dialog zu treten, organisierte das Unternehmen eine antigewerkschaftliche Kampagne.

Um ein Unternehmen zu Tarifverhandlungen auffordern zu können, muss eine Gewerkschaft in den USA mindestens 50 Prozent der Beschäftigten eines Betriebs organisiert haben, und dies in einem »Card Check« durch eine unabhängige Stelle überprüfen lassen. Dieses Verfahren bedarf der Zustimmung des Unternehmens. Verweigert sich dieses, kann die Gewerkschaft bei der Arbeitsbehörde eine amtliche Abstimmung beantragen. Gewerkschaftsfeindliche Unternehmen lehnen den »Card Check« grundsätzlich ab, weil ihnen das Zeit verschafft, Beschäftigte einzuschüchtern und gegen die Gewerkschaft vorzugehen.

So auch Eberspächer. Unmittelbar nach Eingang des Briefes setzte das Management mindestens sieben Union Buster im Betrieb ein, auf die Bekämpfung von Gewerkschaften spezialisierte Anwälte und Berater. Laut einem »nd« vorliegenden Schreiben der Geschäftsführung werden sie als »Experten mit großer Erfahrung in Gewerkschaftsangelegenheiten« vorgestellt, die man engagiert habe, der Belegschaft »Fakten zu liefern, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können«. Jeweils zwei »Experten« bearbeiteten die Beschäftigten in kleinen Gruppen von etwa 15 Leuten. Drei Beschäftigten wurde nach UAW-Angaben aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Betätigung rechtswidrig gekündigt.

Dass es sich hier nicht um eine Alleinaktion eines aus dem Ruder gelaufenen US-Managements handelt, zeigt ein Brief der deutschen Top-Manager Heinrich Baumann und Martin Peters an »unsere geschätzten Team-Mitarbeiter in Brighton« vom 7. November. »Wir glauben an ein Arbeitsumfeld, das Flexibilität, Produktivität, Fairness fördert«, schreiben sie darin. »Deshalb werden wir uns in unserem Betrieb in Brighton jedem nicht gerechtfertigten Eingreifen einer Gewerkschaft in vollem legalen Umfang widersetzen, wann und wo immer wir können.« Es gehe darum, »unseren Wettbewerbsvorteil, gewerkschaftsfrei zu sein«, zu verteidigen.

Dieser »Wettbewerbsvorteil« sieht laut UAW so aus: Beschäftigte können jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden, gearbeitet wird von Montag bis Sonntag, Überstunden sind Pflicht, auch am Wochenende. Wochenendarbeit wird 24 Stunden vorher angeordnet, Zwölf-Stunden-Schichten sind normal, oft an sieben Tagen in Folge. Innerhalb der letzten sieben Jahre wurden die Löhne nur einmal angehoben - um 25 Cent - und lägen »auf dem Niveau einer Fastfood-Kette«, so ein Gewerkschafter.

Im Neckartal malt man indessen weiter am rosigen Selbstbild. »Das Unternehmen schränkt nie die Rechte eines Einzelnen oder einer Gruppe ein«, heißt es in der Eberspächer-Zentrale auf Nachfrage. Grundsätzlich halte man »werksspezifische Ansätze zu Arbeitszeitmodellen und Vergütung« für »besser als Industrie- und überregionale Flächenvereinbarungen«. Untermauert würde dies durch die »Erfahrungen an den zwei deutschen Produktionsstandorten Esslingen und Neunkirchen, die dem Flächentarif der Metallindustrie unterliegen«, so die Firma. »Beide sind leider nur noch sehr eingeschränkt wettbewerbsfähig, was dort in den letzten Jahren zu Arbeitsplatzabbau führte.«

Wie sich am Donnerstag zeigte, hatte die Einschüchterungskampagne letztlich dennoch keinen Erfolg: Die UAW gewann die Abstimmung mit überwältigender Mehrheit. Nicht nur die Neunkirchener Metaller, auch die Torgelower Eberspächer-Beschäftigten, die derzeit selbst um einen Tarifvertrag kämpfen, hatten sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Michigan solidarisiert.

Vorfälle wie der in Brighton kommen in ausländischen Tochterfirmen deutscher Unternehmen immer häufiger vor. Seit Jahren bekannt ist das aggressive Agieren der Telekom-Tochter T-Mobile in den USA. Neben den US-Südstaaten ist Osteuropa in den letzten Jahren verstärkt zum Experimentierfeld für deutsche Unternehmen geworden, gewerkschaftliche Rechte außer Kraft zu setzen.

Wie eine im März veröffentlichte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsförderung durchaus Möglichkeiten, auf Unternehmen einzuwirken, die das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung verletzen. Allerdings mache sie davon kaum Gebrauch, so das Fazit der Autoren.

Beim Bundeswirtschaftsministerium sieht man das anders. »Die Berücksichtigung von Umwelt, Sozial- und Menschenrechtsaspekten nimmt in der Außenwirtschaftsförderung einen hohen Stellenwert ein«, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage. Unternehmen, die Arbeitnehmerrechte nicht respektierten, könnten von der Förderung ausgeschlossen werden. Ob und wie oft dies in der letzten Legislaturperiode vorkam, wurde nicht beantwortet.

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