Karlsruhe urteilt über Betreuung

  • Lesedauer: 2 Min.

Magdeburg. Wer soll zuständig sein für die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt - Landkreise oder Gemeinden? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird seine Entscheidung im Streit um das Kinderförderungsgesetz (Kifög) am Dienstag verkünden. Mehrere Kommunen haben dagegen geklagt, dass seit 2013 die Landkreise für die Kitas zuständig sind und nicht mehr sie. Die Gemeinden sehen sich durch die Übertragung der Kompetenzen entmündigt und pochen auf ihr Selbstverwaltungsrecht.

In der mündlichen Verhandlung am 12. April in Karlsruhe hatte Landessozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) die Reform verteidigt. Die neue Struktur sorge für optimale Hilfe durch gebündelte Zuständigkeit. Auch zur Urteilsverkündung reist Grimm-Benne nach Karlsruhe. Nach Ansicht der acht Kommunen, die stellvertretend die Verfassungsklage eingereicht haben, hat das 2013 in Kraft getretene Kifög hingegen untaugliche Strukturen geschaffen.

Bei der mündlichen Verhandlung argumentierte ihr Prozessbevollmächtigter Johannes Dietlein: »Örtliche Planung braucht örtliche Expertise.« Die Gemeinden pochen auf ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Im April hatte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle betont, dass diese Garantie »zu den Eckpfeilern unserer Verfassungsordnung« gehöre.

Vor dem Landesverfassungsgericht hatten die Gemeinden schon erreicht, dass das Land ihnen mehr Geld für die Kinderbetreuung zahlen muss. Das führt zur ersten, kleineren Änderung des Kinderförderungsgesetzes. Rund 30 Millionen Euro pro Jahr sollen die Kommunen dann erhalten. Die Änderung muss den Landtag noch passieren, damit sie 2018 wirksam werden kann.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter ist wichtig für die große Novellierung des Kinderförderungsgesetzes. Sollte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Aufgabenteilung von Gemeinden und Landkreisen kippen, würde die Änderung eingearbeitet.

Es wird in dem Gesetz aber auch um die generellen Konditionen der Kinderbetreuung gehen: die Betreuungszeiten, die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher sowie die Qualität in den Kitas. »Wir brauchen dazu eine breite Debatte«, hatte Sozialministerin Grimm-Benne zuletzt erklärt. Sie hatte bereits im August einen Vorschlag für ein neues Gesetz vorgelegt, war aber von den Koalitionspartnern gebremst worden mit dem Argument, man wolle zunächst das Urteil aus Karlsruhe abwarten. dpa/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.