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Falkin gewinnt Prozess gegen Polizei - und soll zahlen
Gerichtsurteil: Stundenlange Durchsuchung von 44 Jungsozialist*innen beim G20-Gipfel war rechtswidrig / Klägerin soll Prozesskosten tragen
Berlin. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat auch in einer zweiten Entscheidung den Polizeieinsatz gegen den Bus der jungsozialistischen Jugendgruppe »Die Falken« vor den G20-Protesten für rechtswidrig erklärt. Die Klägerin muss laut Gerichtsurteil aber trotzdem die Kosten des Verfahrens bezahlen, wie das NDR am Dienstag berichtete.
Die Polizei hatte den Bus der »Falken« am 8. Juli aufgehalten und 44 Mitglieder der Organisation stundenlang in der Gefangenensammelstelle in Harburg festgehalten, durchsucht, fotografiert und selbst im Intimbereich abgetastet – betroffen waren hiervon auch minderjährige Frauen. Geklagt hatte eine 20-Jährige, die zudem vor einer begleitenden Polizistin auf Toilette gehen musste. Das Verwaltungsgericht hatte bereits im September der ähnlichen Klage von zwei betroffenen Mitgliedern der »Falken« stattgegeben, damals musste die Polizei die Kosten tragen.
Neu an dem jüngsten Urteil ist, dass die Klägerin die Prozesskosten von 100 Euro übernehmen soll, obwohl die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes festgestellt wurde. Wie der NDR berichtet, begründet das Gericht seine Entscheidung damit, dass sich Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) im Juli bereits im Innenausschuss der Bürgerschaft für das Vorgehen der Polizei entschuldigt habe – und die Innenbehörde deshalb »keine Veranlassung für die Klage gegeben« habe. Die Klägerin hätte deshalb zunächst bei der Innenbehörde nachfragen müssen, ob sie ihr Verhalten beim G20-Gipfel als rechtswidrig anerkenne, und weil sie das nicht tat, müsse sie jetzt die Kosten zahlen. Der Anwalt der Jungsozialistin zeigte sich darüber verwundert und kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an.
Betroffene Mitglieder der »Falken« sind aufgrund des Vorfalls bereits mit einem dreistelligen Schmerzensgeld entschädigt worden. ek
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