- Kommentare
- Abgebügelt
Die unnormale Sache namens Frau
Paula Irmschler hält die Strafe für die Ärztin Kristina Hänel, die angeblich für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, für grundfalsch
Die Ärztin Kristina Hänel hat auf ihrer Website Informationen bereitgestellt für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch interessieren. Es handelte sich dabei um wertfreie Fakten über Formen des Schwangerschaftsabbruches, mögliche Komplikationen, Vor- und Nachsorge und notwendige Unterlagen sowie Rechtliches. Aufgrund des Paragrafen 219a des StGB »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« wurde Hänel nun zu 6000 Euro Strafe verurteilt.
Begründet wurde das von der Vorsitzenden Richterin so: »Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache.« Das Selbstbestimmungsrecht über Körper und Leben von Frauen - das soll keine »normale Sache« sein. Während man sich über jede sonstige Operation, jeden Krankheitsverlauf, jede Methode niedrigschwellig informieren kann, soll das ausgerechnet bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht der Fall sein. Nur: Laut Paragraf 21 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes haben Frauen das Recht auf »die freie Wahl unter den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die sich zur Vornahme des Eingriffs bereit erklären«. Doch wie, wenn man sich vorab nicht informieren kann, wo und ob welche Methode angeboten wird?
Wer schon mal vor einem Schwangerschaftsabbruch stand, wird wissen, wie schwierig es ist, an sachliche Informationen zu kommen. Die Tabuisierung, die sich die Richterin auch weiterhin wünscht, existiert nun mal. Frauen reden selten über ihre Erfahrungen, Horrorgeschichten sind im Umlauf, im Netz trifft man auf Mythen, falsche Informationen, Moralisierungen und die fette Pro-Life-Lobby. Wenn man zudem in einer Stadt wohnt, in der keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, und ein Umfeld hat, aus dem es kein Verständnis zu erwarten gibt, dann sieht es finster aus mit einfacher Entscheidungsfindung. Das Thema soll mit Scham behaftet sein und überall gibt es Vorverurteilungen gegenüber Frauen, die sich dafür entscheiden oder einfach unsicher sind.
Normal ist nur Sex, Porno und Flirten - aber nicht, dass aus sexuellen Begegnungen auch ungewollte Schwangerschaften entstehen können, gegen die man sich bis zur zwölften Woche, oder bei Härtefällen länger, entscheiden kann.
Wie zu erwarten wird nun, entgegen längst anerkannter rechtlicher, ethnischer und medizinischer Standards, darüber diskutiert, ob Schwangerschaftsabbrüche per se sinnvoll sind. Doch dem wird nun endlich etwas entgegengesetzt: Die Petition von Hänel zum »Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch« hat bereits über 133.000 Unterschriften. Als wäre es eine ganz normale Sache.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.