Kontinuität zwischen den Zeilen

Die spanische Verfassung entstand maßgeblich unter franquistischem Einfluss

Wenn Linke in Spanien weit über Katalonien und das Baskenland hinaus eine vorläufige Bilanz der seit 1975 andauernden Nach-Franco-Ära ziehen, ist immer wieder die Rede von der franquistischen Kontinuität, sprich von dem Fortleben von Relikten aus den Zeiten der Diktatur, die von 1936 bis 1975 andauerte. So wurden nach dem Sieg Francos im dreijährigen Bürgerkrieg 1939 alle Gestaltungsspielräume der autonomen Gemeinschaft Katalonien verschlossen. Viele Katalanen sehen im Artikel 155, mit dem Katalonien nach der einseitigen Unabhängigkeitserklärung Ende Oktober unter spanische Zwangsverwaltung gestellt wurde, eine Parallele.

Massiv eingeschränkt wurde die Autonomie bereits 1934, nachdem der Präsident der Katalanischen Generalitat, Lluís Companys von der Republikanischen Linken (ERC), die eigenständige Republik Katalonien ausrief. 1939 flüchtete Companys ins französische Exil, 1940 wurde er in der Nähe von Nantes von der Gestapo verhaftet und an das franquistische Spanien ausgeliefert und dann in Barcelona hingerichtet. Im belgischen Exil befindet sich derzeit Carles Puigdemont, der die einseitige Unabhängigkeitserklärung verkündete. Auslieferung und Todesstrafe drohen ihm nicht, bei einer Rückkehr nach Spanien indes eine langjährige Haftstrafe wegen »Aufruhrs«, »Rebellion« und »Veruntreuung öffentlicher Gelder«.

Fakt ist, dass die Transición, die Übergangsphase von der Diktatur zur parlamentarischen Demokratie (1975 - 1982), maßgeblich von Helfershelfern Francos und dem Militär geprägt wurde. So hatte der erste Ministerpräsident des Nach-Franco-Spaniens, Adolfo Suárez, während der Diktatur hohe Posten in der faschistischen Partei Movimento Nacional inne, nach Francos Tod gründete er zur Mitte gewendet die Demokratische Zentrumsunion. Während der Transición und der Aushandlung der 1978 verabschiedeten Verfassung drohten die Militärs immer wieder unverhohlen mit Putsch, am 23. Februar 1981 kaperten sie mit der paramilitärischen Guardia Civil das spanische Parlament. König Juan Carlos befahl als Oberkommandierender seinen Soldaten und Offizieren, in die Kasernen zurückzukehren, und sie leisteten Gefolgschaft.

In der spanischen Verfassung finden sich franquistische Elemente: Die darin festgeschriebene »Einheit der Nation« hatte den Militärs als Rechtfertigung für Bürgerkrieg und Franquismus gedient, von der Forderung nach Dezentralisierung vonseiten der Demokratiebewegung wollten sie nichts wissen. Diese unvereinbaren Positionen wurden in der Verfassung in Formelkompromissen weichgespült. Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Zentralstaat und den sogenannten Autonomen Gemeinschaften blieb uneindeutig. Ein Beispiel ist der Artikel 2 der Verfassung. Dort wird einerseits »das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen« festgeschrieben, zugleich aber die »unauflösliche Einheit der spanischen Nation« beschworen und betont, dass es sich dabei um das »gemeinsame und unteilbare Vaterland« aller Spanier handele. Die unklare Kompetenzenregelung führte allein in den ersten zehn Jahren nach dem Inkrafttreten zu 900 Verfassungsklagen, allermeist aus Katalonien. Zentralismus versus Dezentralisierung ist der in der Verfassung angelegte spanische Grundwiderspruch, der dem Katalonien-Konflikt zugrunde liegt.

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