• Kultur
  • Heiko Maas schreibt über Anwälte in der NS-Zeit

Wenige Robenträger blieben anständig

Heiko Maas gab ein Buch über furchtlosen Juristenwiderstand unter der NS-Herrschaft heraus

  • Volkmar Schöneburg
  • Lesedauer: 4 Min.

Revolutionen und Konterrevolutionen richten sich nicht von ungefähr oft auch gegen den alten Juristenstand. Denn Recht und Rechtsanwendung gehören zu den Steuerungsinstrumenten des Staates und sind ohne die Kategorien von Macht und Herrschaft nicht zu denken. Marx nannte die Richter und Staatsanwälte die verbissensten und fanatischsten Verteidiger der alten Ordnung.

Bei der Machtübernahme der Nazis 1933 war das jedoch nicht der Fall. Das lag vor allem daran, dass die obrigkeitsstaatlich geprägte Justiz der Weimarer Republik überwiegend ablehnend gegenüberstand. Sie trug sogar zu ihrer Destabilisierung bei und ebnete den Faschisten den Weg an die Macht mit. Beispiele dafür sind die Nichtverfolgung der politischen Morde von rechts, die Emil Julius Gumbel (»Vier Jahre politischer Mord«, 1922) dokumentiert hat, der skandalöse Hochverratsprozess gegen Hitler 1924 oder die Anwendung des Republikschutzgesetzes, welches zwar mit dem Ruf »Der Feind steht rechts« (Reichskanzler Joseph Wirth) 1922 verabschiedet, aber in der Folge exzessiv zur Unterdrückung der Linken angewandt wurde. Die Mehrheit der Justizjuristen legte, wie es Gustav Radbruch ausdrückte, die Weimarer Verfassung und die neuen Gesetze aus wie der Teufel die Bibel.

Rund 50 000 Todesurteile hatte die Justiz während der braunen Diktatur zu verantworten. Sie war nach Ralph Giordano der Mantel über allen NS-Massen- und Ausrottungsverbrechen. Die Wenigen, die eine Kon-traposition aus politischer Überzeugung vertraten, wurden, wie der damalige Amtsrichter und spätere Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, mit Beginn der Naziherrschaft interniert, verhaftet oder ausgebürgert. Jüdische Richter wurden mit dem »Gesetz über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« (1933) aus der Justiz vertrieben.

Und trotzdem gab es widerständiges Verhalten, ja, Widerstand von Richtern und Staatsanwälten während des zwölfjährigen Staatsterrorismus. Man muss ihn jedoch unter den damals 13 000 Richtern und 2000 Staatsanwälten mit der Lupe suchen. Dem haben sich die 14 Autoren des Sammelbandes mit ihren 17 Porträts von Justizjuristen, die im »Dritten Reich« Courage bewiesen haben, erfolgreich unterzogen. Der Titel ist eine Anlehnung an das 1987 erschienene Buch »Furchtbare Juristen«, in dem Ingo Müller die Bedeutung der Justiz für die NS-Diktatur analysiert und den »Großen Frieden« der BRD mit den Mördern in den Roben skandalisiert. Müller, der für den hier anzuzeigenden Band die Lebensbilder zweier bayerischer Staatsanwälte nebst einem Nachwort beisteuerte, hatte in seinen »Furchtbaren Juristen« lediglich ein Beispiel richterlichen Widerstands entdeckt: den Brandenburger Amtsrichter Lothar Kreyßig, dem auch ein Kapitel im hiesigen Sammelband gewidmet ist. Kreyßig bezeichnete die Euthanasie-»Aktion T4« als das, was sie nach dem geltenden Strafgesetzbuch war: Mord. Konsequent stellte er Strafanzeige. Dafür wurde er in den Ruhestand versetzt.

Die Unangepasstheit besaß unterschiedlichste Facetten: Da traten Richter der faktischen Entrechtung der jüdischen Mitbürger entgegen, indem die Zwangsräumung einer durch einen SA-Arzt besetzten jüdischen Praxis angeordnet wurde, SA-Schergen zum Schadenersatz gegenüber einem jüdischen Metzger verurteilt wurden oder jüdischen Mietern rechtlicher Schutz gegenüber der »arischen Hausgemeinschaft« gewährt wurde. Da widersprach ein Richter offen Roland Freisler, dem späteren Präsidenten des Volksgerichtshofes, da dessen Auffassung zur Gesetzlosigkeit führe. Andere wiederum nahmen das Legalitätsprinzip ernst und ermittelten gegen die ersten SA-Mörder im KZ Dachau, sahen die Schutzhaft als rechtswidrig an oder weigerten sich, die »Röhm-Morde« (1934) als Staatsnotwehr einzustufen. Ein weiteres Beispiel ist die Verweigerung des Treueeids auf Hitler. Manchmal wurde die Hauptverhandlung auch nicht mit dem vorgeschriebenen »Hitlergruß« eröffnet. Die Konsequenzen waren Gehaltskürzungen, Versetzungen, Minderungen der Karrierechancen, Zwangspensionierungen. Existenzbedrohend war das nicht. Damit räumt das Buch auch mit der Selbstlegitimation der Nazirichter nach 1945 auf, widerständiges Wirken wäre für sie lebensbedrohlich gewesen.

Anders verhielt es sich bei den hier porträtierten Juristen, die sich außerhalb ihrer juristischen Tätigkeit dem aktiven Widerstand (meist um die Attentäter des 20. Juli 1944) anschlossen. Sie wurden zum Tode verurteilt, im KZ ermordet oder verbüßten Haftstrafen. Viele dachten deutschnational und waren freiwillig im Ersten Weltkrieg. Liberale oder linksliberale Auffassungen waren die Ausnahme. Sie standen ein für richterliche Unabhängigkeit und für das formale Rechtsstaatsprinzip. Gerade das Insistieren auf die Rechtsnorm war gegenüber der nun gängigen Auslegung nach dem »gesunden Volksempfinden« schon ein Stück weit resistent. Das wiederum widerlegt die von der Justiz dankend aufgenommene These Radbruchs, dass der Positivismus die Juristen gegenüber dem Regime wehrlos gemacht habe. Der Sammelband ist hingegen ein Plädoyer dafür, dem jeweiligen Konformitätsdruck mutig zu widerstehen und sich einer hemmungslosen politischen Instrumentalisierung des Rechts zu widersetzen.

Anerkennenswert ist, dass Bundesjustizminister Heiko Maas das Projekt förderte. Noch verdienstvoller wäre es gewesen, wenn er zudem die 2014 vollmundig angekündigte Reform des Mordparagrafen von 1941, der auf der NS-Tätertypenlehre basiert, in die Tat umgesetzt hätte.

Heiko Maas (Hg.): Furchtlose Juristen. Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht. Verlag C.H.Beck, 331 S., geb., 29,80 €.

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