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Worauf sich CDU, CSU und SPD geeinigt haben
Ein Überblick über wichtige Inhalte des schwarz-roten Koalitionsvertrags
Migrations- und Asylpolitik
Begrenzung der Zuwanderung: Im Kapitel VIII mit dem Titel »Zuwanderung steuern - Integration fordern und unterstützen« steht nicht das Reizwort »Obergrenze«. Allerdings wird mit Verweis auf die derzeitige Situation »festgestellt«, dass die Zuwanderungszahlen die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 Menschen »nicht übersteigen werden«. Im vergangenen Jahr lag die Zahl allein der registrierten Flüchtlinge bis Ende November bei rund 173 000. Zugleich werden »freiwillige Rückkehrprogramme« ausgebaut.
Einwanderungsgesetz: Um Deutschland für qualifizierte internationale Arbeitskräfte attraktiver zu machen, wird ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Zugleich sollen »Anstrengungen« fortgesetzt werden, die »Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa« angemessen »zu steuern und zu begrenzen«. Langjährig Geduldeten werden Vereinfachungen für den Aufenthalt in Aussicht gestellt.
Familiennachzug: Familienzusammenführungen bleiben bis Ende Juli ausgesetzt. Danach werden monatlich bis zu 1000 enge Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz aufgenommen. Zusätzlich sollen auch weiter Härtefälle berücksichtigt werden.
Außenpolitik
Fluchtbewegungen: Im Mittelpunkt der Entwicklungspolitik steht das Thema Bekämpfung der Fluchtursachen. So sollen das humanitäre Engagement ausgebaut und die Entwicklungszusammenarbeit verbessert werden. Darüber hinaus ist die Stärkung internationaler Polizeimissionen geplant. Eine Kommission Fluchtursachen soll im Bundestag eingerichtet werden und »konkrete Vorschläge« unterbreiten.
Waffenexporte: Vorgesehen ist auch eine »Einschränkung« der Rüstungsexporte. Unter anderem soll dabei der sogenannte »Gemeinsame Standpunkt des Europarates« weiterentwickelt werden. Diesen Vorgaben nach sind zum Beispiel Exportgenehmigungen dann zu verweigern, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die Waffen zur internen Repression oder für »schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht« verwendet werden. Allerdings ist der »Gemeinsame Standpunkt« für die EU-Mitgliedsländer nicht rechtlich bindend. Der Satz, wonach die Bundesregierung »ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen« wird, »solange diese am Jemen-Krieg beteiligt sind« wurde ergänzt. So gilt dies in der aktuellen Version für Länder, die »unmittelbar« am Jemen-Krieg beteiligt sind. Außerdem sollen dabei Firmen »Vertrauensschutz« erhalten, »sofern sie nachweisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland verbleiben«.
Humanitäre Hilfe und internationale Militäreinsätze: Die Bereiche Entwicklungs-, humanitäre Hilfe, Krisenprävention, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik werden künftig mit der Verteidigung gekoppelt. So sollen die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit und für Verteidigung im Verhältnis 1:1 erhöht werden - in den vier Jahren bis 2021 insgesamt um zwei Milliarden Euro.
Familienpolitik
Das Kindergeld wird in zwei Schritten um 25 Euro erhöht. Es steigt zum 1. Juli 2019 um zehn Euro, Anfang 2021 um weitere 15 Euro.
Zur Bekämpfung der Kinderarmut soll der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigen. Zusammen mit dem Kindergeld soll er den Mindestbedarf für ein Kind in Höhe von 399 Euro im Monat abdecken. Kinder, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, bekommen mehr Geld für Schulsachen. Die Zuzahlungen für Mittagessen in Schulen und Kitas sowie für den Schulbus entfallen.
Union und SPD wollen bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen einführen. Das umstrittene Kooperationsverbot in der Bildung soll dazu gelockert werden.
Bis 2021 sollen 3,5 Milliarden Euro in die Verbesserung der Kinderbetreuung fließen.
Die Kinderrechte werden im Grundgesetz verankert.
Die Arbeit des Missbrauchsbeauftragten soll verstetigt werden. Bisher ist sein Amt befristet.
Wohnungspolitik
Insgesamt sollen 1,5 Millionen Wohnungen entstehen. Der Bund finanziert den Sozialwohnungsbau in den Jahren 2020 und 2021 mit zwei Milliarden Euro. Falls erforderlich, soll dafür das Grundgesetz geändert werden.
Mit steuerlichen Anreizen soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angekurbelt werden. Bis Ende 2021 gibt es zusätzlich zur linearen Abschreibung weitere fünf Prozent pro Jahr, also 28 Prozent in vier Jahren.
Familien bekommen zum Bau oder Kauf von Häusern ein Baukindergeld von 1200 Euro pro Kind und Jahr bei einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 75 000 Euro plus 15 000 Euro für jedes Kind.
Kommunen sollen bundeseigene Grundstücke zu vergünstigten Konditionen erhalten. Die Einführung einer »Grundsteuer C« soll ihnen ermöglichen, unbebautes Bauland mit höheren Steuern zu belegen.
Vermieter werden verpflichtet, bei einer Neuvermietung die Vormiete offenzulegen. Damit soll die Mietpreisbremse verschärft werden.
In Gebieten, in denen eine Kappung von Mieterhöhungen gilt, wird die Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent gesenkt. Nach Modernisierungen darf die monatliche Miete künftig um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen.
Arbeits- und Rentenpolitik
Die sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen werden eingeschränkt und Kettenverträge erschwert. Eine Befristung ist künftig nicht mehr möglich, wenn es vorher ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gab oder Befristungen über fünf Jahre und länger.
Es wird ein Recht auf Rückkehr in die Vollzeit eingeführt. Der Anspruch gilt in kleinen Firmen nicht, in Unternehmen zwischen 45 und 200 Beschäftigten eingeschränkt.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,7 Prozent.
Mit einer Milliarde Euro pro Jahr sollen 150 000 Langzeitarbeitslose gefördert werden.
Das Rentenniveau - das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittslohn - wird auf dem gegenwärtigen Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 festgeschrieben. Der Beitrag soll nicht über 20 Prozent steigen.
Es wird eine Grundrente eingeführt, die zehn Prozent höher ist als die Grundsicherung. Voraussetzung sind 35 Jahre an Beitrags-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten.
Die Renten für vorzeitig erwerbsunfähige Arbeitnehmer werden stärker angehoben als bisher - aber nur für Neurentner.
Kleine Selbstständige müssen fürs Alter vorsorgen und sollen im Gegenzug beim Krankenkassenbeitrag entlastet werden.
Die Mütterrenten werden angehoben, aber nur für Mütter mit drei und mehr vor 1992 geborenen Kindern.
Gesundheitspolitik
Der Krankenkassenbeitrag wird wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt.
Die Honorarordnung für Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung soll ebenso wie die Gebührenordnung in der privaten Versicherung reformiert werden. Eine Kommission soll dafür bis 2019 Vorschläge erarbeiten. Über die Umsetzung wird danach entschieden.
Mit einem von Kranken- und Pflegekassen finanzierten Sofortprogramm werden 8.000 neue Fachkraftstellen für Pflegeeinrichtungen geschaffen.
In der Altenpflege sollen Tarifverträge flächendeckend angewendet werden. Eine Ausbildungsoffensive, Anreize für die Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung und die Weiterqualifizierung von Hilfs- zu Fachkräften sollen für mehr Pflegepersonal sorgen.
Erwachsene Kinder sollen erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro für die Pflege ihrer Eltern zahlen müssen.
Krankenhäuser sollen mehr Geld für Pflegepersonal erhalten. epd/nd
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