Schulregeln für den Orkan-Fall
Ministerium: Wirrwarr wie beim Sturm »Friederike« soll sich in NRW nicht wiederholen
Düsseldorf. Das nordrhein-westfälische Schulministerium erwägt landesweite Schulschließungen bei ex-tremen Wetterlagen. Eine entsprechende neue Rechtsgrundlage werde geprüft, heißt es in einem Bericht von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) an den Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags. Das Gremium wollte am Mittwoch auf Antrag der oppositionellen Grünen auch Konsequenzen aus dem Unterrichtschaos nach dem Orkan »Friederike« im vergangenen Monat erörtern.
Das Hauptgebiet der durch »Friederike« in NRW angerichteten Schäden zieht sich vom Niederrhein über das Münsterland bis hin nach Südostwestfalen. Der Bahnverkehr wurde in weiten Landesteilen eingestellt, auch der Busverkehr funktionierte oft nicht. Drei Menschen kamen bei dem Orkan in NRW ums Leben, darunter ein Feuerwehrmann.
Einige NRW-Schulen hatten am 18. Januar trotz der Sturmwarnung zunächst Unterricht erteilt, die Schüler dann aber nach der zweiten oder dritten Stunde nach Hause geschickt. Dadurch waren manche Kinder auf dem Heimweg in den Sturm geraten. Das Organisationswirrwarr hatte bei zahlreichen Eltern und Lehrern für Empörung gesorgt.
Eigentlich sei der rechtliche Rahmen klar, betonte Ministerin Gebauer. Eine Abfrage bei den Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens habe aber ergeben, dass schon vor dem Sturm und währenddessen sehr unterschiedlich reagiert worden sei. In ihrem Bericht hält die Ministerin die wichtigsten Regeln fest:
Elternrecht
Ein Runderlass regelt schon seit 2015, dass Eltern bei plötzlichen extremen Wetterlagen selbst eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und entscheiden dürfen, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. »›Friederike‹ war eine solche extreme Wetterlage«, hält Gebauer fest.
Verantwortung der Schule
Die Schulleitung muss »zwingend gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler gefahrlos den Heimweg nach Hause antreten können«. Das sei nicht der Fall, wenn der Heimweg zu Fuß unzumutbar sei, Busse und Bahnen nicht mehr fahren und die Eltern wegen der Verkehrssituation oder eigener Berufstätigkeit ihre Kinder nicht selbst abholen könnten.
Betreuung
»Unter keinen Umständen darf die Schulleitung den eintreffenden Schülerinnen und Schülern wegen der ›Schulschließung‹ das Betreten des Schulgebäudes untersagen«, unterstrich Gebauer. Vielmehr sei eine geeignete Betreuung sicherzustellen.
Schulschließung
Derzeit ermöglicht die Rechtslage keine landesweiten Schulschließungen. In Ausnahmefällen kann der Schulträger sie aber anordnen, wenn Gebäude oder Schulgelände selbst akut gefährdet sind - etwa durch umstürzende Bäume oder eingedrückte Glasfronten. Das Betretungsverbot dürfe aber niemanden gefährden, heißt es im Bericht des Ministeriums. Dies sei am besten mit der Schulleitung sowie Polizei und Feuerwehr abzuklären.
Kommunikation
Obwohl aus Sicht der Schulministerin alle Informationen im Prinzip verfügbar sind, hat die Kommunikation nicht gut geklappt. Das Ministerium klärt daher, ob die Schulen künftig direkt vom Deutschen Wetterdienst vor extremen Wetterlagen gewarnt werden könnten. Außerdem werden die bisherigen Kommunikationswege - etwa das Bildungsportal des Ministeriums, Schulmails, soziale Medien - kritisch hinterfragt. Ein Notfallordner soll um Empfehlungen bei Unwetter erweitert werden. dpa/nd
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