Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage gegen ehemaligen Auschwitz-Wachmann

94-Jähriger soll sich wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht verantworten

  • Lesedauer: 2 Min.

Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz erhoben. Der 94-Jährige soll sich wegen Beihilfe zum Mord vor dem Landgericht Mannheim verantworten, wie die Behörde am Montag mitteilte. Der damals 19-jährige Angeklagte soll demnach ab Oktober 1942 als Wachmann in Auschwitz tätig gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, spätestens nach Abschluss seiner Grundausbildung von Dezember 1942 bis Ende Januar 1943 durch seinen Wach- und Bereitschaftsdienst »den Lagerbetrieb und damit die Vernichtungsaktionen unterstützt« zu haben. Der Angeklagte habe über seine Verteidigerin erklärt, dass ihm »die Hintergründe, die Zielrichtung und der Ablauf des Tötungsgeschehens« nicht bekannt gewesen seien.

In dem Zeitraum, für den sich der 94-Jährige vor Gericht verantworten soll, kamen laut Staatsanwaltschaft mindestens 15 Eisenbahntransporte in Auschwitz an. Dabei seien mehr als 13.000 Menschen als nicht arbeitsfähig eingestuft und in den Gaskammern ermordet worden.

Das Landgericht Mannheim ist für den Fall zuständig, weil der Angeklagte dort wohnt. Der 94-Jährige soll sich dort vor der Jugendkammer verantworten, weil er zur Tatzeit 19 Jahre alt war und deshalb juristisch als Heranwachsender gilt. Das Landgericht muss nun entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen ihn kommt.

Ähnliche Fälle wurden erst in den vergangenen Jahren vereinzelt vor deutschen Gerichten verhandelt. Als wegweisend galt der Fall des inzwischen verstorbenen Auschwitz-Buchhalters Oskar Gröning, den das Landgericht Lüneburg im Jahr 2015 zu einer vierjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verurteilte.

Das Urteil wurde auch vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt. Gröning starb im März im Alter von 96 Jahren kurz vor einem möglicherweise bevorstehenden Haftantritt. AFP/nd

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