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  • Kritik an Werbeverbot für Abtreibungen

Familienministerin plädiert für Neuordnung von Paragraf 219a

Giffey: Frauen brauchen Information, Beratung und Unterstützung / Ärzte nicht unter Generalverdacht stellen, kriminell zu handeln

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat sich für eine Neuordnung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches eingesetzt. Mit Bezug auf ein Interview mit der Bundesvorsitzenden von Pro Familia, Davina Höblich, erklärte Giffey bei Facebook: »Meine Haltung zum Paragraf 219 a im Strafgesetzbuch: ich kann Pro Familia nur unterstützen. Frauen, die ungewollt schwanger sind, befinden sich in einer Ausnahmesituation. Es ist eine der schwierigsten Entscheidungen des Lebens, dann zu entscheiden, das Kind zu bekommen oder nicht. In einer solchen Situation brauchen Frauen Information, Beratung und Unterstützung. Und sie brauchen Ärztinnen und Ärzte, die nicht unter dem Generalverdacht stehen, kriminell zu handeln und sich strafbar zu machen.«

Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse. Eine Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgrund dieses Paragrafen hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.

CDU und SPD hatten sich mit März darauf geeinigt, einen Gesetzesentwurf zum Paragrafen 291a zu erarbeiten. Der Entwurf könnte bereits im Sommer vorlegt werden und in die Ressortabstimmung gehen. Auch von der LINKEN, den Grüne und der FDP gibt es Gesetzesentwürfe für die Änderung oder Streichung des umstrittenen Paragrafen. Agenturen/nd

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