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Blogger muss für Meldung über falschen Anschlag vor Gericht
Betreiber des »Rheinneckarblog« akzeptiert Strafbefehl für erfundene Meldung nicht
Mannheim. Der Fall der vom »Rheinneckarblog« im März verbreiteten Fake News über einen Terroranschlag wird vor Gericht verhandelt. Das bestätigte der Sprecher des Amtsgerichts Mannheim, Gunter Carra, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. Das Gericht hat gegen den Blogger Hardy Prothmann auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl verhängt. Dieser hat dagegen Einspruch eingelegt, der am 17. Juli beim Gericht einging.
Dem Gründer und Redaktionsleiter des »Rheinneckarblogs« wird laut Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, mit der erfundenen Meldung über den Terroranschlag den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Nach Prothmanns eigenen Angaben verhängte das Gericht ein Geldstrafe von 9.000 Euro gegen ihn, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Ohne Einspruch würde die Strafe nach einer Frist von zwei Wochen rechtskräftig.
Durch den Einspruch werde es zu einer Gerichtverhandlung kommen. Der Ausgang dieser öffentlichen Verhandlung sei völlig offen, erklärte Carra. Ein Termin stehe noch nicht fest.
Auf »Rheinneckarblog.de« war im März ein Bericht über einen angeblichen Terroranschlag in Mannheim, den »bisher größten in Westeuropa«, veröffentlicht worden. Dabei habe es 137 Tote und 237 Verletzte gegeben. 30 Angreifer seien erschossen worden, weitere noch in der Stadt unterwegs, die Lage sei unübersichtlich, hieß es.
Bei dem realistisch geschriebenen Artikel, der insgesamt mehr als 20.000 Mal aufgerufen worden sei, sei nicht für jeden Leser sofort erkennbar gewesen, dass es sich um einen frei erfunden Text gehandelt habe, erklärte die Staatsanwaltschaft Mannheim am Donnerstag. Die entsprechende Information sei erst nach dem Überwinden einer Bezahlschranke lesbar gewesen. Das Vortäuschen bevorstehender schwerer Straftaten sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Vom Deutschen Presserat wurde das »Rheinneckarblog« für die Erfindung des Terroranschlags gerügt. Die Redaktion habe »damit dem Ansehen der Presse massiv geschadet«, erklärte das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse im Juni. Es kritisierte insbesondere, dass über den fiktionalen Charakter des Berichts erst hinter einer Bezahlschranke aufgeklärt wurde. epd/nd
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