Wenn die Wände Ohren haben

Mecklenburg-Vorpommern: Monate nach dem Beschluss für den NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag ist noch immer unklar, wo er tagen kann

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Schwerin. Mecklenburg-Vorpommerns Landtag in Schwerin muss für den NSU-Untersuchungsausschuss sicherheitstechnisch aufrüsten. Wie Landtagsdirektor Armin Tebben sagte, haben Verfassungsschutz und Landeskriminalamt hohe Sicherheitsvorgaben gemacht, damit der Schutz von Zeugen und geheimen Ermittlungsakten gewährleistet werden könne. Anders als etwa beim seit 2013 ebenfalls in einem Schloss untergebrachten Landtag in Potsdam fehle in Schwerin bislang ein Hochsicherheitsraum, in dem auch Gremien mit sensiblen Aufgaben tagen könnten.

»Wir suchen nach pragmatischen Lösungen, die den Forderungen und Empfehlungen in ausreichendem Maße gerecht werden und auch die Kosten im Rahmen halten«, erklärte Tebben, ohne sich auf eine Maximalsumme festlegen zu wollen. Bei der Suche nach Sekretariatsräumen für die sechs Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses sei man inzwischen fündig geworden. Durch Ringtausch innerhalb der Landesverwaltung sollen die benötigten Räume in einem Gebäude des Landtags freigemacht werden, allerdings nicht im Schloss selbst, das Sitz des Parlaments ist. Er gehe davon aus, dass sich die nötigen Umbaumaßnahmen finanziell im Rahmen halten, sagte Tebben. Nach der parlamentarischen Sommerpause werde den Abgeordneten der Lösungsvorschlag unterbreitet.

Die wichtigste Frage aber ist nicht geklärt: Wo sollen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses geheime Ermittlungsakten zu den Aktivitäten der rechtsextremen Terrorgruppe NSU, auf deren Konto bundesweit zehn Morde gehen sollen, einsehen und über Erkenntnisse daraus beraten? Zwar gebe es im Keller des Schweriner Schlosses einen speziell gesicherten Aktenraum, für Ausschussberatungen sei dieser aber ungeeignet, sagte Tebben.

Er verwies darauf, dass die Parlamentarische Kontrollkommission zur Überwachung des Verfassungsschutzes für das Studium vertraulicher Unterlagen Räume der Behörde selbst nutze. Ein solches Verfahren lehnt der LINKE-Abgeordnete Peter Ritter, auf dessen Betreiben die Einrichtung des NSU-Untersuchungsausschusses maßgeblich zurückgeht, jedoch ab. dpa/nd

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