Reduzierter Bildungsanspruch

Kritik am Entwurf für Schulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

  • Iris Leithold, Schwerin
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Entwurf für die Neufassung des Schulgesetzes von Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) stößt auf Widerspruch bei Lehrergewerkschaften und Opposition. Ein wesentlicher Grund zur Änderung des Schulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern ist die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Recht auf inklusive Bildung, wie der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Michael Blanck, am Dienstag sagte. »Diesen Anspruch erfüllt der vorgelegte Entwurf nicht.«

Vieles sei im Gesetzentwurf zu unkonkret formuliert. So sei die Rede von sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen für die Inklusion, die geschaffen werden sollen, ohne genauer zu formulieren, was gemeint sei. »Man spricht auch von multiprofessionellen Teams, doch nirgendwo ist erläutert, was darunter zu verstehen ist.« Das Bildungsministerium verteidigte den Entwurf. »Die Schulgesetznovelle rückt die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern in den Mittelpunkt«, sagte Sprecher Henning Lipski.

Blanck sagte, Inklusion heiße, dass Kindern mit entsprechendem Bedarf in der Regelschule der gleiche Anspruch auf sonderpädagogische Förderung zugesichert wird wie zuvor in der Förderschule, ohne den Lernprozess anderer Schüler zu beeinträchtigen. Die Größen der Eingangsklassen sollen unverändert bleiben. »In anderen Bundesländern zählen diese Kinder doppelt bis dreifach, bei uns nicht«, kritisierte er und forderte, Förder- wie Stundenplanunterricht zu behandeln, dessen Erteilung sichergestellt werden müsse. »In der Regel fällt der Förderunterricht als erstes aus, wenn ein Lehrer krank wird.« Auch müsse darauf geachtet werden, dass es Eltern möglich bleibe, ihre Kinder in Förderschulen unterrichten zu lassen, wenn sie das möchten.

Auch aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lassen die Regelungen zur Inklusion im Gesetzentwurf zu wünschen übrig. Es fehle die Bereitschaft, das nötige Geld zu investieren, kritisierte GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner. »Angesichts der bisher verkorksten Umsetzung der Inklusion, was überwiegend zu Lasten der Lehrkräfte ging, kann ich verstehen, dass manche Kolleginnen und Kollegen sich das alte System der Förderschulen zurückwünschen.«

Weitere Kritik der GEW betrifft die Grundschulen: Im Gesetzentwurf sei nicht mehr die Rede davon, Kulturtechniken, wie Lesen, Schreiben und Rechnen zu vermitteln, so Lindner. In der Novelle finde sich nur noch die Vermittlung »allgemeiner Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten«. Für sie liegt der Schluss nahe, dass die Regierung auf den Lehrkräftemangel reagiere und den Bildungsanspruch auf das Nötigste reduziere. »Anders lässt sich das nicht erklären«, sagte sie. Diese Darstellung wies Ministeriumssprecher Lipski zurück. Auch künftig werde die Vermittlung der Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen in der Grundschule eine große Rolle spielen, sagte er.

Die LINKE kritisierte den Plan, Gymnasiasten nach Klasse zehn ohne Prüfung die Mittlere Reife zuzuerkennen. An der Regionalen Schule müssten für den Abschluss drei schriftliche und mindestens zwei mündliche Prüfungen absolviert werden, sagte Fraktionschefin Simone Oldenburg. Dies sei eine Missachtung der Leistungen der Schüler an Regionalen und Gesamtschulen und werde die Existenz etlicher Standorte vor allem im ländlichen Raum bedrohen. dpa/nd

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