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Merkel für Gesetz gegen Fahrverbote

Kritik an neuem CDU-Vorstoß im Dieselskandal / Verbraucherschützer klagen auf Schadenersatz

An diesem Mittwoch urteilt erneut ein Verwaltungsgericht über die Frage, ob eine deutsche Großstadt Dieselfahrverbote zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft einführen muss. Diesmal geht es um Mainz, geklagt hatte wieder die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Oberbürgermeister der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt, Michael Ebling (SPD), wies am Montag auf die bereits erfolgten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität hin und erklärte, ein Verbot würde die Mobilität massiv einschränken und das Problem mit der Luftqualität nicht lösen. Unterstützung kam von der örtlichen Wirtschaft: Sie warnte davor, dass 80 bis 90 Prozent der Fahrzeuge von Handwerksbetrieben von einem Fahrverbot betroffen wären.

Gerichte hatten bereits für Stuttgart, Berlin und Frankfurt am Main Fahrverbote gefordert. Umgesetzt wurden sie noch nicht, denn sie sind extrem unpopulär. In Hessen, wo am kommenden Sonntag gewählt wird, spielt dies auch im Landtagswahlkampf eine wichtige Rolle. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nun angekündigt, die Verhängung von Diesel-Fahrverboten per Gesetz zu erschweren. Ihre Partei glaube, dass Fahrverbote in der Regel »nicht verhältnismäßig« seien, wenn die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nur in geringem Umfang überschritten werden, sagte sie am Sonntagabend nach einer Sitzung der CDU-Spitzengremien.

Laut Merkel gibt es in 51 deutschen Städten lediglich geringfügige Grenzwertüberschreitungen. Hier reichten bereits beschlossene Maßnahmen zur Luftverbesserung aus. Lediglich in 14 weiteren Städten müsse mehr getan werden.

Scharfe Kritik an dem Vorstoß kam von Umweltschützern und Konzernkritikern: Die Ankündigung, den Grenzwert aufzuweichen, sei ein »nicht durchsetzbares Wahlkampfversprechen«, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er geht davon aus, dass der Bundestag dies als rechtswidrig verweigern werde. Ansonsten würden nationale Gerichte diesen Bruch des Europarechts als »nicht anzuwenden« einstufen. Die verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ingrid Remmers, sagte: »Die Bundesregierung muss aufhören, nur den Interessen der Autoindustrie zu folgen. Notwendig bleibt die technische Nachrüstung.«

Ungemach droht den Autoherstellern derweil von anderer Seite: Am 1. November will der Verbraucherzentrale Bundesverband eine erste Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig einreichen. Mehrere Zehntausend Besitzer manipulierter und von Pflichtrückrufen betroffener Dieselfahrzeuge von vier Marken des VW-Konzerns dürften sich dieser anschließen, meinen die Anwälte des Verbands. Sie hoffen, dass die Richter in dem Verfahren den betroffenen Kunden grundsätzlich ein Recht auf Schadenersatz zusprechen. Kommentar Seite 8

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