Zu viel, zu wenig, ab wann?
Taschengeld für Kinder und Jugendliche
Über Jahrzehnte bewährt und von vielen Jugendämtern auf Anfrage an Interessierte weitergereicht, haben sich meine Empfehlungen für Taschengeldsätze je nach Schulklasse (und Zeugnisgeld im Erfolgsfall zusätzlich), denn Minderjährige sind fast immer mittellose Schüler, egal ob sechs oder 18 Jahre alt.
Die Verwaltung des Geldes durch das Kind soll eigenverantwortlich zur freien Verfügung erfolgen. Meine Empfehlung: bis zur 5. Klasse wöchentliche, danach für die Klassen 6 bis 9 die 14-tägliche Auszahlung und nur für die Klassen 10 bis 13 die Auszahlung einmal im Monat. Wie viel genau dabei ausgehandelt wird, ist Vereinbarungssache.
Um unnötigen Sozialneid zu vermeiden, rate ich dazu, dass sich Eltern/Sorgeberechtigte auf Schulelternabenden abstimmen über die Höhe und den Auszahlungsmodus des Taschengelds.
Mit Taschengeldentzug zu bestrafen, ist keine gescheite Idee. Angemessen wäre es, gegebenenfalls ein Drittel des Taschengelds für jenen Konfliktfall in Raten einzubehalten.
Vor der Einschulung ist Taschengeld nur dann sinnvoll, wenn das Kind es erstens wünscht und zweitens mehrere Cent auch zählen kann. In diesem Fall sollte ein 5-jähriges Kind wöchentlich 70 Cent »zum Üben« erhalten. Aber ab 7 Jahre, wenn die Kinder bedingt geschäftsfähig werden, sollte aus pädagogischen Gründen unbedingt und regelmäßig Taschengeld gewährt werden, nicht nur im Urlaub und nicht nur als Präsent von Großeltern.
Für 14-Jährige und Ältere empfehle ich zusätzlich die Einrichtung eines verzinsten Girokontos insbesondere für das nachfolgend beschriebene Bekleidungs-, Handy- und Hygieneartikelgeld mit einer EC-Karte für Minderjährige, die technisch zum Beispiel auf 140 Euro Ausgaben pro Monat beschränkt werden kann.
Ein Zahlungsmodell
Klassenstufe pro Woche
vor 1. 0,70 Euro
1. 2,00 Euro
2. 3,50 Euro
3. 5,00 Euro
4. 6,50 Euro
Klassenstufe alle 14 Tage
5. 16 Euro
6. 20 Euro
7. 24 Euro
8. 28 Euro
Klasse pro Monat Bekleidung/
Hygiene
9. 65 Euro 35 Euro
10. 70 Euro 40 Euro
11. 75 Euro 45 Euro
12. 80 Euro 50 Euro
13. 85 Euro 55 Euro
Dieses Zahlungsmodel versucht, Eltern zu motivieren und Kindern/Jugendlichen beispielhaft Empfehlungen zu reichen, die dann gern diskutiert werden sollten. Dass Jugendämter zunehmend selbst Empfehlungen herausgeben, widerspricht in meinen Augen dem Neutralitätsgebot der Behörden.
Sollten einer Mehrheit am Schulelternabend die genannten Empfehlungen zu hoch oder zu niedrig sein, so spricht nichts dagegen, die Sätze in den jeweiligen Zahlperioden um 1 bis 5 Euro zu senken oder zu erhöhen.
Geld für Bekleidung, Hygiene und fürs Telefonieren
Junge Menschen sollten spätestens ab der 14. oder 9. Klasse von den Eltern taschengeldergänzend festgelegte Geldmittel für Bekleidung und Hygieneartikel erhalten, praktischerweise direkt aufs Jugend-Girokonto monatlich per Dauerauftrag.
Was die Kostenübernahme für das mobile Telefonieren anbelangt, so ist mein Lösungsvorschlag genauso simpel wie gerecht: Von meinem Kind - gleich welchen Alters - erwarte ich, dass es mich in bestimmten Situationen, bei Terminabsprachen und »Dates« von unterwegs aus anruft. Auch ich, als Elternteil, möchte, dass mein Kind erreichbar ist und deshalb ein Handy die meiste Zeit angeschaltet bereit hält. Dafür zahle ich gern etwas. Diese Abspracheoption ist heute Standard ab Klasse 3. Natürlich sind Eltern berechtigt, es anders zu handhaben, so wie die Schulen eigenständig berechtigt sind, innerhalb der Schulzeiten Handyverbote mit Konsequenzen zu organisieren.
Zur Kostenfrage ein Vorschlag: Ruft mich mein Kind wie vereinbart gelegentlich an und ist auch für mich gut erreichbar wenn außer Haus, zahle ich monatlich 8 Euro als Zuschuss für die Prepaid-Karte. Erfolgen Kontakte eher selten, zahle ich nur 4 Euro im Monat dazu.
Was besagt der Taschengeldparagraf?
Der umgangssprachlich Taschengeldparagraf genannte 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass ein Einkauf von einem Kind zwischen 7 und 18 Jahren auch ohne Zustimmung der Eltern rechtswirksam ist, wenn es den Kaufpreis bar in einer altersangemessenen Höhe bezahlt (siehe Zahlungsmodell nach Klassenstufen). Also wäre ein Fahrradkauf zum Preis von 350 Euro von einem 13-Jährigen nicht rechtens, während ein Kopfhörer im Wert von 25 Euro, verkauft an eine 11-Jährige, in Ordnung ginge. Das heißt: Der Laden muss die Ware nicht zurücknehmen, wenn die Eltern dem Kauf widersprechen.
Kindergeld für Heranwachsende
Wird auch nach der Schule für junge Volljährige Kindergeld bezogen, sollte man es sofort an das »Kind« weiterüberweisen. Die Familiengeldkassen weigern sich auch auf Antrag hin, direkt an junge Volljährige zu zahlen. Kindergeld gibt es grundsätzlich für jedes Kind bis 18, für arbeitslos gemeldete bis 21 und für in Ausbildung befindliche bis 25 Jahre.
Der Autor Manfred Günther (Jahrgang 1948) ist Sozialarbeitswissenschaftler sowie pensionierter Schulpsychologe und Lehrer in Berlin.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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