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Die Linke und die Schuldenbremse
Strategischer Finanzpolitik von links muss es immer um die Sicherung gesellschaftlicher Projekte gehen
Die Erfahrung zeigt: Unter Nachhaltigkeit verstehen die politischen Akteur*innen je nach politischer Verortung etwas Anderes. Ökonomie folgt eben keiner mathematischen Logik, wie konservative Volkswirt*innen und Politiker*innen gern vertreten, sondern Ökonomie ist Gesellschaftspolitik.
Die Frage nach der nachhaltigen Finanzpolitik lässt sich nicht ohne die Frage nach dem eigenen Bild vom Staat, von der öffentlichen Hand beantworten. Die LINKE hat hierzu in den vergangenen Jahren klare Antworten gegeben: Gerecht ist, was den gleichberechtigten Zugang aller - unabhängig von der eigenen materiellen Lage - zu Existenziellem wie Bildung, Kultur, Mobilität, sauberes Wasser, Kanalisation und vielem mehr garantiert. Dies wird ausschließlich durch ein starkes, in allen Bereichen gut ausgebautes Gemeinwesen gewährleistet. Dazu gehören unter anderem öffentlicher Wohnungsbau, öffentlich finanzierte Kitas und Schulen, gebührenfreie Universitäten, eine Grundversorgung in öffentlicher Hand, öffentlich finanzierter Personenverkehr sowie Unternehmen in öffentlicher Hand.
Daniela Trochowski ist Volkswirtin und seit 2009 Staatssekretärin für Finanzen in Brandenburg.
Benjamin-Immanuel Hoff ist seit Dezember 2014 im Freistaat Thüringen Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten im Kabinett Ramelow. Er ist Honorarprofessor an der Alice-Salomon-Fachhochschule in Berlin.
Axel Troost ist Senior Fellow für Wirtschafts- und Europapolitik bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Bis 2017 war er als Bundestagsabgeordneter Mitglied der Fraktion der LINKE im Finanzausschuss und ihr dortiger Obmann.
Die vollständige Fassung des Textes findet sich hier.
Eine nachhaltige Finanzpolitik muss diese gestaltende Rolle endlich wieder freisetzen - mindestens mittelfristig, über Legislaturperioden hinaus. Sie muss einen planvollen, qualifizierten Umgang mit dem Gemeinwesen gewährleisten, losgelöst vom situativen Spardiktat oder - umgekehrt - dem Druck, plötzlich viel Steuergeld ausgeben zu müssen. Nachhaltige Finanzpolitik muss Politik endlich wieder in die Lage versetzen, strategisch zu agieren. Und dazu muss Finanzpolitik selbst strategisch angelegt sein. Dabei kann es nicht um die Sicherung unserer Regierungsposten, sondern es muss immer um die Sicherung unserer gesellschaftlichen Projekte gehen.
Was könnte eine nachhaltige Finanzpolitik aus linker Sicht sein? Die Finanzpolitik der letzten 15 Jahre, die letztlich aber auch Ausfluss einer neoliberalen Ideologie vom Staat war, bedarf eines dringenden Richtungswechsels. Diese Finanzpolitik hat dem Gemeinwohl, damit den Bürgerinnen und Bürgern geschadet. Sie schadet darüber hinaus zukünftigen Generationen. Gleichzeitig kommt die planlose, kurzfristig angelegte Finanzpolitik die öffentliche Hand im Nachgang teuer zu stehen. Anders gesagt: Sparen kostet viel Steuergeld!
Die Schuldenbremse bleibt falsch und wird weiterhin von uns abgelehnt. Sie wird sich als Investitions- und Wachstumsbremse erweisen. Sie ist nicht Ausdruck nachhaltiger Finanzpolitik.
Die Schuldenbremse ist in wenigen Monaten geltendes Recht. Aus diesem Grund müssen wir uns insbesondere in den Bundesländern darauf einstellen und die Handlungsspielräume nutzen, die maximal möglich sind. Dies geschieht über die in Landesrecht umgesetzten Konjunkturbereinigungsverfahren, die in Zeiten konjunktureller Krisen gewährleisten sollen, dass die Steuerausfälle nicht direkt durch die massive Kürzung von Ausgaben kompensiert werden.
Diese Bereinigungsverfahren werden aber nach jetziger Einschätzung nicht dazu führen, dass in konjunkturellen Krisen stimulierende Maßnahmen umgesetzt werden können. Im Gegenteil: zahlreiche Sozialmaßnahmen, die die rot-roten oder rot-rot-grünen Landesregierungen in den vergangenen Jahren dank der guten Einnahmesituation beschlossen haben, geraten in Gefahr.
Sicherung der Steuerausgaben - Vorbauen und Vorsorgen: Zukünftig wird es grundsätzlich nicht mehr möglich sein, einen Haushalt mit Kreditaufnahmen auszugleichen. Deshalb benötigen wir einen strategischen Umgang mit (den aktuell hohen) Haushaltsüberschüssen, Rücklagen und Fonds. Es muss darum gehen, die öffentliche Hand so aufzustellen, dass mittelfristig einerseits öffentliche Investitionen möglich sind. Dies, weil der Investitionsstau durch die vergangenen Jahre nicht abgebaut wurde und kurzfristig nicht abgebaut werden kann. Es gilt also in den nächsten Jahren, die Infrastruktur nicht nur zu sanieren, sondern auch um- und auszubauen. Zudem - so hat das IMK bereits 2013 festgestellt - erhöht die Investition der öffentlichen Hand von einem Euro das BIP um 30 bis 80 Cent. Diese Multiplikatorwirkung sollte auch zukünftig genutzt werden können, um wirtschaftlichen Abschwüngen stabilisierend entgegen zu wirken.
Gleichzeitig ist es dringend geboten, bereits eingeführte konsumtive Ausgaben, wie Gebührenfreiheiten, die Verbesserung von Betreuungsschlüsseln im Erzieher- und Lehrerbereich, kostenloses Mittagessen, die zweifellos strukturelle Mehrausgaben generieren, mindestens auf mittlere Sicht sicher zu stellen. Dann kann es auch notwendig sein, auf die gebildeten Rücklagen für konsumtive Ausgaben zurück zu greifen.
Vor diesem Hintergrund ist es nötig, die aktuellen Haushaltsüberschüsse auch für die Zukunft zu nutzen und strategisch mit den daraus entstehenden Rücklagen umzugehen. Gelingt uns dies, dann muss uns vor neuen strukturellen Mehrausgaben nicht bange sein. Wenn oben von einem Überschuss der Ländergesamtheit in 2017 von rund 11 Milliarden Euro die Rede war, so ist davon auszugehen, dass die haushalterischen Rücklagen der Länder inzwischen üppig sind. Diese gelten offiziell in einigen Ländern als »Schwankungsreserve«. Wir müssen, vor allem angesichts der Schuldenbremse, offensiv darauf hinwirken, dass sie auch in Zeiten von Einnahmeausfällen für eben die von uns eingeführten konsumtiven Maßnahmen zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass letztere ein Strohfeuer linker Politik waren. Hierzu ist eine Fokussierung auf die für uns wesentlichen Maßnahmen (roter Faden) notwendig und entsprechend diesbezüglich eine mittelfristige Planung der entsprechenden Ausgaben.
Für dauerhafte Investitionen kann dies in Form von Investitionsfonds geschehen. In diese Sondervermögen können Überschüsse geleitet werden. Sie haben den Vorteil, dass sie für Investitionen auf Landes- und kommunaler Ebene genutzt, als Zuschüsse und/oder Darlehen ausgegeben und unabhängig von den Haushaltsjahren und der aktuellen Haushaltslage über mehrere Jahre nach Bedarf geplant und eingesetzt werden können. Investitionen können damit auch unabhängig vom tagesaktuellen Spardiktat umgesetzt werden.
Sicherung der Steuereinnahmen: Klar ist, dass es der aktuellen positiven Situation bei den Steuereinnahmen zum Trotz keinen Grund gibt, auf die massiven Forderungen nach Steuersenkungen einzugehen. Allen Steuersenkungsforderungen ist eine klare Absage zu erteilen. Dies gilt auch für die Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Jede Steuersenkung fehlt strukturell in den kommenden Jahren und kann auch nicht mehr zurückgeholt werden. Dies zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit. Allein die letzte Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent kostet jährlich mindestens 10 Milliarden Euro. Dazu kommt, dass durch allgemeine Steuersenkungen im Wesentlichen Besserverdienende entlastet werden: So wurde durch die Steuersenkungen zwischen 1998 und 2015 die untere Hälfte der Einkommensgruppen um weniger als ein Prozent der Bruttoeinkommens, während das oberste Zehntel um 3,5 Prozent entlastet wurde (Quelle: IMK, »Steuerschätzung 2017 - 2021, Staatliche Handlungsfähigkeit nicht aufs Spiel setzen«, Mai 2017).
Angesichts unveränderter Investitionsbedarfe, der Notwendigkeit einer deutlichen Aufstockung der öffentlich Beschäftigten (Pflege, Polizei, Bildung, allgemeine Verwaltung etc.) und wichtigen sozialpolitischen Reformprojekten (Kindergrundsicherung etc.) sollte es vielmehr darum gehen, die Steuersätze wieder anzuheben und bestimmte vermögensbasierte Steuern zu stärken so z. B. die Erbschaft- und Vermögensteuer.
Gleichzeitig muss Steuerhinterziehung auf nationaler und internationaler Ebene konsequent bekämpft werden. Dazu sind nicht allein gesetzliche Regelungen oder internationale Abkommen notwendig. Hierzu gibt es zahlreiche Forderung im Steuerkonzept der LINKEN.
Wichtig ist weiterhin, die Finanzverwaltung personell und technisch zu stärken, statt sie regelmäßig abzubauen wieder massiv auszubauen.
Die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf der Einnahmeseite: In 2020 tritt nicht nur die »Schuldenbremse« in Kraft, sondern auch der reformierte Länderfinanzausgleich. Dieser wird seinen Charakter maßgeblich ändern. Zwar verzeichnen die Nehmerländer auch zukünftig finanzielle Hilfen zum Ausgleich ihrer Finanzschwäche. Der Absender hingegen verändert sich. Statt der Geberländer wie bisher wird der Bund die Kassen der finanzschwachen Länder auffüllen. Die Geberländer behalten zukünftig ihre überdurchschnittlichen Einnahmen weitgehend selbst. Der solidarische Ausgleich zwischen den Ländern findet nicht mehr statt, die finanzielle Situation zwischen Bayern oder Hessen einerseits und Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt andererseits wird noch stärker auseinanderdriften. Die Nehmerländer werden Kostgänger des Bundes.
Letzteres gilt es dauerhaft zu verhindern. Wir müssen - vor dem Hintergrund der Evaluierung dieser Reform am Ende des nächsten Jahrzehnts - klar die Forderung nach einem solidarischen Ausgleich auf der Ebene der Bundesländer formulieren.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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