Ungehindert wählen

Wolfgang Hübner über eine richtige, aber sehr späte Entscheidung

Es war wie so oft: Nicht Politiker haben aktiv gehandelt, weil sie ein Problem erkannten, sondern sie mussten von der Justiz dazu gedrängt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte es im Februar für grundgesetzwidrig erklärt, Menschen von Bundestags- und Europawahlen auszuschließen, die zur Erledigung ihrer alltäglichen Angelegenheiten voll betreut werden müssen. Seit Jahrzehnten war dieser Ausschluss umstritten, aber erst nachdem Karlsruhe entschieden hatte, ging es plötzlich schnell. Betroffen sind über 80 000 Menschen - nur 0,1 Prozent der Bevölkerung, aber dennoch ist eine ganz fundamentale Frage berührt: Unter welchen Bedingungen darf Menschen die Ausübung demokratischer Grundrechte verweigert werden? Angesichts dieser grundsätzlichen Bedeutung ist die Zögerlichkeit der Politik beschämend.

Kleiner Wermutstropfen: Die neue Regelung gilt noch nicht für die Europawahl Ende Mai. Das wäre möglich gewesen, hätte die Politik sich nicht so lange drängen lassen. Und weitere Fragen eines gleichberechtigten Wahlrechts sind offen. Beispielsweise: Warum dürfen Ausländer, die seit langer Zeit in Deutschland leben und arbeiten, nicht hier die Parlamente wählen, von deren Entscheidungen sie betroffen sind? Und ist die Wahlberechtigung erst ab 18 Jahren bei Bundeswahlen noch zeitgemäß? Vielleicht wartet die Politik nicht so lange, bis erneut ein Gericht sie zum Handeln treibt.

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