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Lichtenberg prüft vier Vorkäufe
Im Milieuschutzgebiet kann der Bezirk ein Vorkaufsrecht ausüben
Das Bezirksamt Lichtenberg hat ungeahnte Aktivitäten bei der Prüfung von Vorkaufsrechten entwickelt. Gleich für vier Häuser wird dies derzeit geprüft. Eines der Objekte, das Haus Kernhofer Straße 11, liegt im 2017 festgesetzten Milieuschutzgebiet Kaskelstraße in der Victoriastadt. Das Haus machte bereits 2018 mit der im ersten Versuch gescheiterten Zwangsräumung einer Familie Schlagzeilen.
Gleich drei Häuser, die Irenenstraße 14, die Einbecker Straße 19 sowie die Leopoldstraße 36 liegen im Milieuschutzgebiet Weitlingstraße südlich des Bahnhofs Lichtenberg. Dieses wurde erst im Mai 2018 festgesetzt, allerdings erst im zweiten Anlauf. Nach der ersten Untersuchung im Jahr 2017 war die zuständige Baustadträtin Birgit Monteiro (SPD) aufgrund der vorliegenden Daten zum Schluss gekommen, dass eine sogenannte soziale Erhaltungssatzung nicht ausgewiesen werden könne. Vor dem Eindruck eines Einwohnerantrags, für den rund 1300 Unterschriften zusammenkamen, hatte Monteiro erklärt, eine zweite Untersuchung in Auftrag gegeben zu haben. »Wir hatten, auch aufgrund Ihrer Initiative, das Gefühl einer negativen Dynamik«, erklärte sie damals.
In Milieuschutzgebieten kann der Umfang von Modernisierungen beschränkt werden. Bei Hausverkäufen kann der Bezirk ein Vorkaufsrecht ausüben, solange der Käufer keine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet.
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