Artus darf Yannic Hendricks beim Namen nennen

Das Landgericht Hamburg weist die Klage des Mathematikstudenten wegen der öffentlichen Nennung seines Namens ab

Die Profamilia-Vorsitzende Kersten Artus darf den Namen des Abtreibungsgegners Yannic Hendricks nennen. Das Landgericht Hamburg wies am Freitag eine Klage Hendricks ab. Er hatte wegen einer identifizierenden Berichterstattung durch Artus geklagt.

Lesen Sie auch zum Thema: Danke, Yannic Hendricks! Für den Denunzianten von Abtreibungsärztinnen muss das Hamburger Urteil tragisch sein, meint Lotte Laloire

Bekannt geworden war Hendricks durch Anzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Sie sollten Hendricks zufolge gegen Paragraf 219a verstoßen haben. Er bezeichnete sein hartnäckiges Vorgehen gegen sie in einem Interview selbst als sein »Hobby«.

Das Gericht stellte nun fest, dass Hendricks eine identifizierende Berichterstattung hinnehmen müsse. In der Begründung heißt es, dass er durch ein anonymes Radiointerview und ein Zeitungsinterview unter Pseudonym sein Handeln selbst in die Öffentlichkeit getragen habe und damit ein »anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an seiner Person« geweckt habe, begründet das Gericht weiter. Er müsse sich aber nicht nur die öffentliche Nennung seines Namens gefallen lassen, sondern auch die bildliche Darstellung. Vor Prozessbeginn war am linken Zentrum Rote Flora eine Zeichnung Hendricks plakatiert worden. Artus hatte den Bericht des »neuen deutschland« auf Twitter retweetet, der ein Bild des Plakates zeigt. Außerdem verwies sie auf einen Bericht des Hamburger Abendblatts.

Artus zeigt sich über den Ausgang des Verfahrens erleichtert. Und freut sich darüber, dass das Gericht ihre Auffassung bestätigt hat. Sie bedankt sich bei ihren Unterstützerinnen und fügt hinzu: »Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der §219a aus dem Strafgesetzbuch verschwindet und Ärztinnen und Ärzte freie Informationsrechte erhalten.« Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegenüber »nd« sagte Artus, sie gehe davon aus, dass der Kläger gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. »Doch er sollte jetzt endlich aufhören.«

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -