Weniger Zahnarztmuffel im Osten

Zahngesundheitsatlas der Barmer zeigt starke regionale Unterschiede in der Versorgung

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.

Von »dramatischen regionalen Unterschieden« war bei der Vorstellung des Zahngesundheitsatlas der Krankenversicherung Barmer am Donnerstag in Berlin die Rede. Offenbar ist die Versorgungslandschaft deutlich mehr zerklüftet als die Gebisse der Deutschen.

Noch immer erkennbar ist dabei ein Ost-West-Gefälle. Die hier regional aufgeschlüsselten Zahlen stammen aus dem Barmer-Zahnreport, der ebenfalls in diesem Jahre veröffentlicht wurde und auf Behandlungsdaten der Krankenkasse von 2017 basiert. Auch in Zusammenhang mit dem Atlas möchte sich niemand auf die Ursachen für die Differenzen festlegen, Einkommensunterschiede dürften jedoch als wichtiger Faktor gelten. Diese könnten auch wirken, wenn die weiterhin bestehenden Stadt-Land-Unterschiede betrachtet werden.

Schon bei der Frage, welcher Anteil der Bevölkerung überhaupt zum Zahnarzt geht, divergieren die Zahlen zwischen den Bundesländern. In Sachsen sind das 77 Prozent der Einwohner, im Saarland 65 Prozent. Alle neuen Bundesländer erreichen hier über 70 Prozent, alle alten bleiben unter diesem Wert. Offensichtlich wirkt im Osten eine frühere Vorsorge-Tradition nach. Hier wird der Bonus für regelmäßige Zahnarztbesuche auch deutlich häufiger in Anspruch genommen als im Westen.

»Das heißt aber noch lange nicht, dass bei denen, die oft zum Zahnarzt gehen, auch viel gemacht werden muss«, erläutert Barmer-Vorstand Christoph Straub. Im Osten werden zwar mehr Zähne gefüllt oder sogar gezogen, fügt Studienautor Michael Walter von der Medizinischen Fakultät der TU Dresden hinzu. Er weist aber auch darauf hin, dass sich die Zahngesundheit der in Ost und West angleicht.

Der Atlas zeigt darüber hinaus, dass die deutlichen regionalen Unterschiede alle Teile der zahnärztlichen Versorgung umfassen. Keine simple Ost-West-Grenze findet sich beim Gang zum Kieferorthopäden: Er ist vor allem den Menschen in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Brandenburg, Berlin sowie Hamburg wichtig. Die meisten Aufbissschienen zur Vermeidung von nächtlichem Zähneknirschen werden in Berlin und Hamburg verordnet. Das könnte ein Hinweis auf mehr Stress in Großstädten sein, denn in Thüringen und Sachsen ist die Zahl dieser Verordnungen am niedrigsten.

Bei den Früherkennungsuntersuchungen für Vorschulkinder verwischen sich die Ost-West-Unterschiede weiter: Sachsen, Thüringen und Brandenburg lagen zwar auch hier weit über dem Bundesdurchschnitt, aber Spitzenreiter war Bayern mit einer Quote von 42,5 Prozent. Das Schlusslicht bildet auch hier das Saarland, wo nur 27,7 Prozent der Kinder zur Früherkennung kamen. Bei den Vorsorgeuntersuchungen für 6- bis 18-Jährige schwankte die Teilnahmequote zwischen 72 Prozent in Thüringen und 55 Prozent in Bremen.

Die Summen auf den Heil- und Kostenplänen weisen dann eindeutig auf die Verteilung einkommensstärkeren und -schwächeren Bundesländer hin. So liegen die durchschnittlichen Kosten für einen solchen Plan in Bayern bei 1860 Euro, in Sachsen-Anhalt am Ende der Skala nur bei 1316 Euro. Die Eigenanteile der gesetzlich Versicherten betragen 1228 bzw. 628 Euro im Durchschnitt.

Selbst in der Regelversorgung müssen die deutschen Kassenpatienten bis zu 50 Prozent zuzahlen; wählen sie Alternativen dazu, wird es teurer. Bei Implantaten müssen sie für die Gesamtkosten aufkommen. Das hat vor allem für die älteren Patienten Konsequenzen. Schon zwei Implantate in einem ansonsten zahnfreien Unterkiefer machen den Zahnersatz deutlich länger haltbar als ohne diese Einbauten.

Deshalb kann der Dresdner Zahnarzt Walter nur empfehlen, das vor 14 Jahren eingeführte Festzuschusssystem zu überprüfen. Zugute kommen würde das jenen 20 Prozent der über 75-Jährigen, deren Kiefer schon keine Zähne mehr aufweisen. Sie könnten bei einer Erweiterung der Regelversorgung eher von den Fortschritten der Zahnmedizin profitieren. Auf die steigenden Eigenanteile der Zahnarztpatienten reagierte die Bundesregierung mit einer leichten Steigerung der Festzuschüsse ab Oktober 2020.

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