Volkskrankheit Alzheimer
Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz
Soziales: Rund um die Alzheimer-Erkrankung - Jeder zweite Deutsche fühlt sich nicht ausreichend über die Alzheimer-Krankheit informiert. Nur 41 Prozent gaben nach einer Umfrage der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) an, dass sie weniger gut informiert seien, weitere neun Prozent wussten nicht Bescheid. Fakt ist, dass Alzheimer deutschlandweit mit rund 1,2 Millionen Patienten eine Volkskrankheit und die häufigste Form der Demenz ist. Jedes Jahr werden 200 000 Menschen mit der bislang unheilbaren Erkrankung diagnostiziert. Einzelheiten können im nd-ratgeber nachgelesen werden.
Der Wald in Deutschland leidet schon seit langer Zeit unter den Folgen von Trockenheit. Forstexperten ringen mit den Herausforderungen und müssen gleichzeitig Fragen für die Zukunft klären: Welche Bäume kommen mit dem Klimawandel und den Bedingungen in 20, 50 und 100 Jahren klar? Dazu Informationen im nd-ratgeber.
Arbeit: Arbeitszeitmonitor 2019 – Ein Drittel der Fachkräfte arbeitet über ein Jahr umsonst. Wie viele Überstunden leisten Fach- und Führungskräfte in Deutschland? In welchen Branchen arbeiten Beschäftigte länger? Antworten liefert der »Arbeitszeitmonitor 2019« der Vergütungsanalysten von Compensation Partner. Für die Studie werteten die Experten 215 403 Daten aus. Das Ergebnis: Insgesamt leisten 54 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Überstunden – im Durchschnitt rund drei pro Woche. Frauen verrichten im Schnitt 2,2 und Männer 3,7 Überstunden. Das Problem wird ausführlich im nd-ratgeber dargelegt.
Wohnen: Mietrecht – Rund um den Drahtesel. Das Fahrrad jeden Abend mit in die Wohnung zu tragen, ist für viele Mieter selbstverständlich. Der Vermieter darf dies aber unter bestimmten Umständen verbieten. Auf dem Bürgersteig müssen Mieter ihr Rad nicht anschließen. Zur Nutzung von Fahrradständern im Innenhof können sie aber verpflichtet werden. Aus Angst vor Diebstahl nehmen manche Fahrradbesitzer ihr Gefährt in die Wohnung und stellen es dort ab. Das aber kann der Vermieter in Hausordnung oder Mietvertrag untersagen, wenn er geeignete Abstellmöglichkeiten bietet, so der Berliner Mietrechtler Kai-Peter Breiholdt. Ein Fahrradkeller oder auch Fahrradständer im Innenhof können dazu zählen. Beim Tragen in die Wohnung wiederum könnte das Treppenhaus beschädigt werden, was natürlich nicht im Interesse des Vermieters ist. Über die rechtslage klärt der nd-ratgeber auf.
Grund und Haus: Das Schicksal von Datschenparzellen nach Ablauf der Kündigungsschutzfristen - Was kommt auf die Nutzer zu? In der DDR spielten Datschen eine große Rolle. Sie wurden vielfach auf fremdem Grund und Boden errichtet. Das war insbesondere in der Berliner Gegend der Fall. Bei den Datschengrundstücken tritt eine absurde Situation ein. Wenn der Eigentümer ab 4. Oktober 2022 kündigt, muss er unter bestimmten Umständen die Hälfte der Abrisskosten tragen. Wenn er ab 1. Januar 2023 kündigt, muss nach der bisherigen Regelung und ihrer überwiegenden Interpretation der Nutzer die Abrisskosten tragen, wenn ein Abriss erfolgt. Was Datschennutzer wissen müssen ist im nd-ratgeber nachzulesen.
Familie und Steuern: Kleines Sorgerecht bei Patchworkfamilien - Auch Stiefeltern dürfen hier mitentscheiden. Wer in einer Patchworkfamilie lebt, darf manchmal auch Dinge für die Kinder seines neuen Partners regeln. Wie weit dieses Recht geht, hängt davon ab, wer das Sorgerecht für die Kinder hat und ob der neue Partner mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist. Weitere Einzelheiten wie immer im nd-ratgeber.
Geld und Versicherung: Online-Banking – Neue Regeln ab September. Millionen Verbraucher bekommen in diesen Tagen Post von ihrer Bank. Seitenweise juristische Texte. Denn spätestens ab dem 14. September verschwindet das bisherige »iTAN«-Verfahren. Bankkunden müssen sich beim Online-Banking an neue Verfahren gewöhnen. Und die sind kompliziert. Unser Finanzexperte informiert im nd-ratgeber.
Verbraucherschutz: Verbraucherzentrale Brandenburg warnt – Vorsicht! Abofalle statt Streaming-Spaß. Das Konzept Video-on-Demand erfreut sich wachsender Beliebtheit. Den Trend nutzen jedoch auch Abzocker, um Verbraucher über vermeintliche Video-Streaming-Portale in die Falle zu locken. Mehr dazu ist im nd-ratgeber nachzulesen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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