Menschenrechte auf dem Abstellgleis

Kritische Journalisten, Umweltaktivisten und Indigene sind in den Philippinen tödlichen Repressionen ausgesetzt

  • Rainer Werning
  • Lesedauer: 3 Min.

Auch im vierten Jahr der Präsidentschaft von Rodrigo R. Duterte bleibt die Situation der Menschenrechte in den Philippinen desolat. Jüngstes Beispiel: Nachdem am internationalen Tag der Menschenrechte die streitbare Generalsekretärin Cristina Palabay von der angesehenen Menschenrechtsorganisation Karapatan eine kritische Bestandsaufnahme der Regierungszeit Dutertes beendet, wurde sie zur Zielscheibe wüster Attacken und Morddrohungen qua Telefon oder in den sozialen Medien.

Was die Duterte-Trolls besonders aufstachelte, waren die Zahlen, die Frau Palabay publik machte. Demnach wurden während Dutertes Amtszeit mindestens 200 Menschenrechtsverteidiger, 117 Landrechtsaktivisten - darunter 50 Indigene - sowie 14 Journalisten ermordet. Nach Angaben der Philippinischen Nationalpolizei (PNP) wurden zwischen Juli 2016 und Mai 2019 außerdem über 6000 Verdächtige bei Polizeieinsätzen getötet, die im Rahmen des von Duterte drakonisch geführten »Antidrogenkrieges« als vermeintliche Drogenabhängige und -dealer galten. Ganz zu schweigen von den von Vigilanten begangenen Verbrechen, derer Opferzahl von internationalen Menschenrechtsorganisationen mit bis zu 27 000 Toten beziffert wird. Außerdem ist die Zahl der politischen Gefangenen mittlerweile auf 629 Personen gestiegen, von denen allein unter Duterte 382 Menschen hinter Gittern gesperrt wurden.

Laut Angaben in der jüngst publizierten Studie »Land and Rights Watch 2019« der im Malaysia ansässigen Organisation PAN Asia Pacific (PANAP) zählen die Philippinen nunmehr zum dritten Mal in Folge zum weltweit gefährlichsten Land für Sozialaktivist*innen, die vor allem indigenen Gemeinschaften entstammen - vor Kolumbien und Brasilien. Für Duterte und seine Kommandeure in den Streitkräften und der PNP stehen Indigene im Generalverdacht, »Brutstätten des kommunistischen Terrors« zu bilden und gezielt Nachwuchs für die Neue Volksarmee, die Guerillaorganisation der Kommunistischen Partei, zu rekrutieren.

Gleichzeitig aber gerät immer wieder die PNP-Spitze selbst wegen mangelnden Professionalismus und Korruption in die Kritik. Erst Mitte Oktober war mit Oscar Albayalde der amtierende PNP-Chef von seinem Amt zurückgetreten. Ehemalige Generäle hatten Albayalde in einer Senatsanhörung beschuldigt, ihm unterstehenden Polizeibeamten den Rücken gedeckt zu haben, nachdem diese bei einer Razzia 2013 unter anderem 200 Kilogramm Methamphetamin beschlagnahmt hatten, aber damals nur 38 Kilogramm gemeldet hatten.

Auch kritische Medienleuten setzt Duterte zunehmend unter Druck. Bereits unmittelbar nach seiner Wahl zum Präsidenten drohte er ihnen: »Nur weil ihr Journalisten seid, seid ihr nicht von Tötungen ausgenommen.« Zwar wird eine freie Berichterstattung (noch) nicht durch Zensur verhindert, konstatiert der jüngst veröffentlichte dritte Bericht des 2007 von in Deutschland gegründeten Aktionsbündnis Menschenrechte - Philippinen (AMP). »Allerdings müssen Journalist*innen in den Philippinen massive Repressionen fürchten«, heißt es in dem Report, »wenn sie sich kritisch äußern. So zählen die Philippinen seit Jahren zu den Ländern mit den weltweit meisten Journalist*innenmorden. (...) Im Fadenkreuz der Regierung stehen insbesondere das unabhängige Medienportal Rappler und dessen Chefin Maria Ressa. Aber auch die kritische Medienlandschaft insgesamt ist unter verstärktem Druck.«

Vor allem außerhalb der Großstädte sehen sich Medienschaffende häufig mit Verleumdungsklagen konfrontiert, wenn sie Wirtschaftsunternehmen, Regional- und Lokalpolitiker oder andere öffentliche Personen kritisieren. Verleumdung ist in den Philippinen eine Straftat, konstatieren die Verfasser des AMP-Reports, die mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Besonders problematisch ist dabei, dass nach der Definition des philippinischen Strafgesetzbuchs schon jede diffamierende Unterstellung als ehrverletzend betrachtet werden muss, selbst wenn sie wahr ist. »Dies führt zu einer Beweislastumkehr, bei der der oder die Angeklagte darlegen muss, dass die Aussage nicht ehrverletzend war.«

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