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Harald Wolf hat bei Bezügen nicht getrickst
Medienberichterstattung zur Altersversorgung des Ex-Senators musste richtiggestellt werden
Die Story zu Harald Wolf war mit heißer Nadel gestrickt. »Hätte Wolf sein Mandat noch im Dezember niedergelegt, als er engen Vertrauten seine Absicht offenbarte, hätte er nur einen Anspruch auf monatlich 2564 Euro gehabt«, hatte der Chefredakteur des »Tagesspiegel«, Lorenz Maroldt, im Newsletter »Checkpoint« am 16. Januar über den Weggang des Linksparteipolitikers behauptet. Als Stichtag für die Regelung der Altersbezüge nannte die Zeitung das Inkrafttreten der Parlamentsreform des Abgeordnetenhauses am 1. Januar 2020, mit der die Diäten, aber damit auch die Regelungen für die Altersversorgung stark erhöht worden waren (»nd« berichtete).
Gegen den Vorwurf, dass der Ex-Wirtschaftssenator und langjährige Abgeordnete Harald Wolf extra bis Januar gewartet habe, um quasi ordentlich abzusahnen, setzte sich die Linksfraktion inzwischen zur Wehr. »Jetzt ist in dem einen Fall die Richtigstellung und die Entschuldigung da. Zwei Tage später. Aber Schaden ist schon entstanden«, erklärte Linksfraktionschef Udo Wolf am Samstag via Kurznachrichtendienst Twitter. Verschiedene Spitzenpolitiker der LINKEN wie Vizesenatschef Klaus Lederer hatten zuvor ebenfalls mangelhafte Recherchen im Mediengeschäft kritisiert.
Doch was war falsch gelaufen? Der »Tagesspiegel« stellte am Samstag seine inhaltliche Korrektur als »Klarstellung« in seinen Newsletter ein: Eingeräumt wird darin, dass der Stichtag für Wolfs Altersbezüge allerdings nicht der Tag sei, an dem Gesetz in Kraft trat, wie im »Checkpoint« geschrieben und vom Parlamentspräsidium zunächst auch bestätigt wurde, sondern der Tag, an dem das Gesetz vom Parlament beschlossen wurde, und das war der 26. September 2019. An diesem Tag hatte das Abgeordnetenhaus über die Parlamentsreform befunden. Außer der AfD hatten damals alle fünf anderen Fraktionen (SPD, CDU, LINKE, Grüne und FDP) zugestimmt.
Wäre Harald Wolf, der seinen Abschied nach Hamburg am Mittwoch vergangener Woche im »nd« exklusiv öffentlich gemacht hatte, also bereits im Oktober, November oder Dezember und nicht zum 1. Februar 2020 abgetreten, hätte das gar nichts an seiner Altersversorgung geändert - die im Übrigen auch stark mit seinem Ruhegehalt als Senator zusammenhängt. »Nur bei einem fiktiven Ausscheiden vor der Beschlussfassung über das Gesetz (also zum Beispiel am 1. September 2019) würde sich die Berechnung dauerhaft anders darstellen«, heißt es in einer Mitteilung des Abgeordnetenhauses an Harald Wolf. Trotz dieser Korrektur habe es weder eine Entschuldigung noch Eingeständnis des »Tagesspiegel« gegeben, dass man selbst nicht ausreichend recherchiert und Fehler gemacht habe, wird aus Kreisen der Linksfraktion kritisiert.
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