Akelius prüft Klage gegen Vereinte Nationen

Immobilienkonzern weist Vorwürfe der UN-Sonderberichterstatterin zurück – und verhandelt in Neukölln um Café

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Schlechte Presse ist der Wohnungskonzern Akelius wegen seiner extremen Aufwertungsstrategie schon gewohnt. Aber, dass die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen der Vereinten Nationen, Leilani Farha, den Großvermieter direkt angeht, ist eine neue Dimension.

Die Vertreterin der UN wirft Akelius Residential AB vor, gegen das Menschenrecht auf Wohnen zu verstoßen. »Das vom Drang zur Profitmaximierung getriebene Geschäftsmodell von Akelius erzeugt eine feindliche Atmosphäre für deren Mieter«, erklärte Farha vor wenigen Tagen. Modernisierungen seien ein Vehikel für Akelius, erheblich höhere Mieten sowohl von Bestands- als auch Neumietern zu verlangen und so Mietenregulierungen zu umgehen. Namentlich auch in Deutschland geschehe dies. Auf Berlin entfällt etwa ein Drittel des weltweiten Bestands von rund 44 000 Wohnungen des Konzerns. Nach Luxussanierungen werden diese selbst nach Inkrafttreten des Mietendeckels für Mieten von bis zu 40 Euro pro Quadratmeter angeboten.

Die »Vorwürfe und Behauptungen« der UN-Sonderberichterstatterin »weisen wir in aller Deutlichkeit zurück«, heißt es auf nd-Anfrage von Akelius. Man sei jederzeit bereit, mit ihr zu sprechen, heißt es weiter. »Wir prüfen zudem rechtliche Maßnahmen gegen diese Behauptungen. Nach ihren eigenen Angaben hat sie ihre Informationen über ›Hörensagen‹ von dritter Seite«, so der Konzern. Akelius prüft also, die Vereinten Nationen zu verklagen.
»Akelius zwingt keine Mieter, ihre Wohnung zu verlassen. Solche Behauptungen sind grundsätzlich falsch«, erklärt ein Konzernsprecher. Wegen des Mietendeckels würden Modernisierungsinvestitionen von rund einer halben Milliarde Euro nicht mehr umgesetzt, normale Instandhaltungsmaßnahmen würden nach wie vor durchgeführt.

Eine Nummer kleiner ist die Auseinandersetzung um das Cafékollektiv »k-fetisch« in der Neuköllner Wildenbruchstraße: Kurz vor Start einer Online-Petition für den Erhalt des Betriebes, dessen Mietvertrag im Oktober 2021 ausläuft, hat sich der vom schwedischen Milliardär Roger Akelius gegründete Immobilienkonzern zu Verhandlungen mit dem Bezirksamt Neukölln bereit erklärt.

»Wenn die Verhandlungen zwischen Akelius und dem Bezirk Neukölln bis Ende Juni zu keiner für uns zufriedenstellenden Lösung kommen, werden wir wie geplant mit einer Online-Petition und weiteren Aktionen den öffentlichen Druck intensivieren, um den Erhalt des ›k-fetisch‹ zu sichern«, so Kira Fuchs von der Initiative für den Erhalt des Cafés.

Der Neuköllner Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) bestätigt auf nd-Anfrage, dass er in der Angelegenheit mit Akelius in Kontakt stehe und bis Ende Juni eine Lösung gefunden werden solle. Mehr könne er zu diesem Zeitpunkt allerdings auch nicht sagen. Auch der Konzern bestätigt die Gespräche mit dem Bezirk. Aus Datenschutzgründen könne man nicht mehr sagen.

Die Initiative fordert eine finanzierbare Mietvertragsverlängerung und langfristige Sicherheit für das Café. »Ein Betrieb mit einem Dutzend Angestellten braucht Planungssicherheit, gerade jetzt in Zeiten der Coronakrise«, so Fuchs. Das »k-fetisch« sei seit Jahren eine wichtige Institution im Kiez und »geht als Treffpunkt der Nachbarschaft weit über einen normalen Cafébetrieb hinaus«.

Das Haus an der Ecke Wildenbruch- und Weserstraße wurde über einen sogenannten Share-Deal an den Konzern verkauft, bei dem formal nur Firmenanteile und keine Immobilien den Eigentümer wechseln. Damit greift das bezirkliche Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet nicht.

Deswegen hat das Bezirksamt Neukölln gegen Akelius Ende des Jahres 2019 eine Anordnung erlassen, die Unterlagen des Deals zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Dagegen legte Akelius beim Verwaltungsgericht Berlin Einspruch ein und unterlag. Der Bezirk sei »berechtigt, die näheren Umstände der hiesigen Transaktion aufzuklären, um in Erfahrung zu bringen, ob ein Umgehungsgeschäft vorliegt«, hieß es im Urteil. Der Fall ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig.

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