Kein Vergeben, kein Vergessen
In Frankfurt am Main beginnt der Rechtsterrorprozess im Mordfall Walter Lübcke
Frankfurt am Main. Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor einem Jahr stehen ab Dienstag Stephan Ernst (46) und Markus Hartmann (44) vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft hat Ernst aufgrund von Indizien des Mordes angeklagt, Hartmann der Beihilfe zum Mord. Ernst muss sich darüber hinaus im Fall eines 2016 in Lohfelden niedergestochenen Flüchtlings verantworten. Hier werden ihm aufgrund von Indizien versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bis Ende Oktober 32 Verhandlungstage vorgesehen.
Zu dem Prozess werden nach Angaben des Gerichts rund 25 Beteiligte erwartet. Neben der Bundesanwaltschaft treten vier Nebenkläger auf, die Frau und die beiden Söhne Lübckes sowie der irakische Flüchtling, den Ernst niedergestochen haben soll. Die beiden Angeklagten werden jeweils von zwei Verteidigern begleitet. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel und vier weitere Richter sowie zwei Ergänzungsrichter leiten das Verfahren.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Zahl der freien Plätze im Saal stark beschränkt. Im Verhandlungssaal gibt es 18 Plätze für die Öffentlichkeit und 19 auf der Empore für Journalisten. In einen weiteren Raum wird die Verhandlung für Journalisten akustisch übertragen. Auch »nd« wird von vor Ort berichten.
Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten aus Nordhessen vor, aus rassistischer und neonazistischer Gesinnung gehandelt zu haben. Beide waren seit Jahren in der hessischen Neonaziszene aktiv. Antirassistische Initiativen haben für Dienstag zu mehreren Kundgebungen in Frankfurt am Main aufgerufen, um auch auf die Verstrickungen von Sicherheitsbehörden in den Mordkomplex und auf institutionellen Rassismus hinzuweisen. nd/Agenturen Seite 2
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