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In die Schranken gewiesen

Seehofer droht Journalist*in Hengameh Yaghoobifarah. Ein Lehrstück darüber, wer was »noch mal sagen« darf

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 4 Min.

Es war ein satirisches Gedankenexperiment, das Hengameh Yaghoobifarah in der Taz-Kolumne »Habibitus« am vergangenen Montag entwarf: Angenommen, es gebe noch Kapitalismus, aber keine Polizei: Wohin mit den arbeitslosen Polizeibeamt*innen? Yaghoobifarahs Antwort: auf die Müllhalde, denn dort könnten sie keinen Schaden anrichten. Als Müllwerker*in oder als Müll blieb offen.

Nachdem am Dienstag sogleich die deutsche Polizeigewerkschaft Anzeige wegen Volksverhetzung gegen die Taz erstattete, kündigte am Sonntag auch Innenminister Horst Seehofer an, Taz-Autor*in Yaghoobifarah anzeigen zu wollen. Jener Mann, der sich einst ganz real über 69 Abschiebungen an seinem 69. Geburtstag freute, witterte nun eine »Enthemmung« der Worte und Taten durch diesen satirischen Text.

Das Wochenende in den sozialen Medien war - in der entsprechenden Blase - geprägt von Solidaritätsbekundungen seitens Journalismuskolleg*innen und der Verwunderung über das Ausbleiben solcher aus dem Hause der Taz. Es zeigte sich, wie uneinig man sich auch innerhalb der Redaktion über den Inhalt des Textes war. Erst am Montag erschien eine Stellungnahme der Chefin des verantwortlichen Ressorts, Saskia Hödl, in der sie sich auf Yaghoobifarahs Seite stellt und auch erklärt, sie hatte nicht als Rechtfertigung für gegnerische Positionen herhalten wollen. Unerwarteter Beistand kam indessen von FAZ-Redakteur Patrick Bahners, der in Yaghoobifarahs Kolumne eine satirische Zurschaustellung polizeilicher Verdachtshermeneutik las.

Nach deren Regeln werden als nicht-weiß gelesene Menschen im öffentlichen Raum schnell als »verdächtig« wahrgenommen und kriminalisiert. Dass nun Yaghoobifarah als Autor*in dieses Textes ein ähnliches Schicksal widerfährt, ist symptomatisch für den strukturellen Rassismus in Deutschland, dessen Existenz seine Politiker*innen in den letzten Wochen so eifrig abstritten.

Angesprochen auf die Androhung der Strafanzeige Seehofers gegenüber Yaghoobifarah, antwortete Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag, es gebe keine Gefahr für die Pressefreiheit. Doch: Die Presse- und Meinungsfreiheit werde nicht »schrankenlos« gewährleistet. Und die Chefredakteurin der Taz, Barbara Junge, erklärte: »Satire darf fast alles (...).« Doch wo werden diese Schranken der Meinungs- und Pressefreiheit gezogen, wo die dessen, was Satire darf? Und von wem?

Während die offensichtlich antisemitische Darbietung einer Komikerin oder der bewusst provozierende Vergleich schwarzer Menschen mit Affen eines »Welt«-Kolumnisten, ganz zu schweigen von antisemitischen und rassistischen Aussagen von AfD-Politiker*innen, in der Vergangenheit zu wenig mehr als entsetzten Zeitungskommentaren führten, wird die Satire von Journalist*in Yaghoobifarah, in der imaginiert wird, Polizist*innen könnten selbst beim Keramikbemalen eine nazistische Agenda verfolgen, jenseits dieser Schranken verortet.

All das zeugt von einer bewusst herbeigeführten Verwechslung, die Seehofer bereits mit seiner Bewertung des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes zu beschwören versuchte, als er behauptete, das Diskriminierungsverbot könne zu einer »Diskriminierung« seiner Polizeibeamt*innen führen. Die Verwechslung: Polizist*innen als individuelle Personen mögen Diskriminierung erfahren, als Schwarze, Indigene, People of Color, Frauen, Trans-Personen, Lesben, Schwule, Intersexuelle oder Behinderte. Aber nicht in ihrer Funktion als Polizist*in.

Die (später zurückgezogene) öffentliche Anprangerung einer jungen journalistisch arbeitenden Person of Color durch die CSU als »die hässliche Fratze der hasserfüllten Linken in Deutschland« zeigt, was sich hier zuträgt: eine Kampagne rechter und konservativer Kräfte gegen die antirassistische und antifaschistische Linke, aber auch gegen nicht-weiße Menschen in Deutschland.

Die neuen deutschen Medienmacher*innen kritisierten am Montag Seehofers Vorgehen. Die Strafanzeige durch den Innenminister, als oberster Verfassungsschützer zuständig für die Pressefreiheit, sei eine Drohgebärde an alle Medienmacher*innen in Deutschland. Ein Unterstützerbündnis forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu auf, sich zur Meinungsfreiheit zu bekennen. Auch Taz-Anwalt Johannes Eisenberg sieht den Text von der Meinungsfreiheit gedeckt. Er schreibt am Montag in der Taz: »Der Mann ist Verfassungsminister, er kennt die Verfassung nicht und missachtet das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit.«

Doch ist es eher unwahrscheinlich, dass Seehofer die Verfassung nicht kennt. Stattdessen muss man annehmen, dass er seine Klageandrohung trotz seiner Sachkenntnis ausgesprochen hat. Die neuen deutschen Medienmacher*innen werten diese angesichts der Anschläge in Wächtersbach, Halle und Hanau sowie der andauernden Debatte über Polizeigewalt und strukturellen Rassismus als Ablenkungsmanöver.

Und darin liegt tatsächlich eine große Gefahr. Die Recherchegruppe Death in Custody spricht von 160 Todesfällen von Schwarzen und People of Color in deutschem Gewahrsam seit 1990. Immer wieder wird von Betroffenen Racial Profiling seitens der Polizei angeprangert. Ermöglicht wird dies durch ein rassistisches Machtgefüge.

Die Debatte sollte nun mindestens zwei Folgen haben: Solidarität mit Journalist*in Hengameh Yaghoobifarah und die Aufarbeitung rassistischer Strukturen in Deutschland.

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