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  • Familienentlastungsgesetz

Entlastung nicht für alle Kinder

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur finanziellen Stärkung von Familien beschlossen

Das Kindergeld soll ab 2021 um 15 Euro angehoben werden. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 219 Euro im Monat, für das dritte 225 Euro, und für jedes weitere 250 Euro monatlich. Darüber hinaus werden die steuerlichen Freibeträge für Kinder von aktuell 7812 auf 8388 Euro erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass Bedarfe für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern nicht besteuert werden.

Diese Maßnahmen sind im Familienentlastungsgesetz festgehalten, das am Mittwoch als Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Bundestag und Bundesrat müssen diesem allerdings noch zustimmen. Laut Bundesfinanzministerium führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von jährlich etwa zwölf Milliarden Euro. Mehrbelastung aus dem Zusammenspiel von Inflation, Lohnerhöhung und progressivem Steuertarif sollen damit ausgeglichen werden. Bereits vor zweieinhalb Jahren hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, das Kindergeld anzuheben. Die erste Erhöhung um zehn Euro wurde im Sommer 2019 umgesetzt.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kommentierte den Kabinettsbeschluss zum Gesetz als »gute Nachrichten für alle Familien und Kinder in Deutschland.« Sie würden in dieser Legislaturperiode der Großen Koalition im Mittelpunkt stehen. Dabei ignoriert er, dass nicht alle in dem Familienentlastungsgesetz berücksichtigt werden. Von dem erhöhten Kindergeld haben beispielsweise Familien nichts, die Hartz IV beziehen. Auch die Anhebung der Kinderfreibeträge bringt ihnen nichts. Nach einer Analyse vom Deutschen Gewerkschaftsbund waren im Jahr 2019 circa 1,51 Millionen Kinder bis 14 Jahre auf Hartz IV angewiesen. Aus einer Antwort von diesem Juli des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken geht hervor, dass 1,06 Millionen Familien wegen Hartz IV keinen Cent mehr durch das Kindergeld erhalten.

Aber auch für die laut Statistischem Bundesamt knapp 1,5 Millionen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern wird das Familienentlastungsgesetz in der Regel keine Verbesserung bringen. Denn Kindergeld wird nicht nur auf Hartz IV angerechnet, sondern auf alle Sozialleistungen. Demnach auch auf den Unterhaltsvorschuss, fürs erste Kind sogar zu 100 Prozent. Außerdem ist laut Paritätischem Armutsbericht das Armutsrisiko von Alleinerziehenden viermal so hoch wie das der anderen Familien mit Kindern. Entgegen den Aussagen von Scholz, dass mit dem Gesetz »die Einkommen von Familien und von Beziehern niedriger und mittlerer Einkommen verbessert« werden, bringt der steuerliche Kinderfreibetrag aber nichts für diese Gruppen. Der Grund dafür ist, dass Familien, in Abhängigkeit ihres Einkommens, entweder das Kindergeld oder die Freibeträge erhalten. Je nachdem, was für sie finanziell günstiger ist, profitieren sie demnach nur von einer der beiden ungleichen Entlastungen.

Der Sozialverband VdK Deutschland berechnete in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dass verheiratete Eltern durch die Anhebung der Kinderfreibeträge jährlich steuerliche Freibeträge von 8388 Euro pro Kind bekommen. Kein Vergleich zum nur um 15 Euro erhöhten Kindergeld, das Eltern mit geringeren Einkommen in Anspruch nehmen, da sich die Steuerfreibeträge für sie nicht lohnen. Der Sozialverband VdK schreibt dazu: »Die Bevorzugung von Eltern mit hohen Einkommen durch die Kinderfreibeträge gegenüber Eltern mit geringen Einkommen (...) muss endlich beseitigt werden.«

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