Abschlussbericht im Fall Oury Jalloh vorgelegt

Sonderberater sehen keine neuen Ermittlungsansätze

  • Lesedauer: 3 Min.

Magdeburg. Zwei vom Landtag in Sachsen-Anhalt eingesetzte Sondergutachter sehen im Fall des vor 15 Jahren bei einem Feuer in einer Dessauer Polizeizelle gestorbenen Asylbewerbers Oury Jalloh Medienberichten zufolge keinen Ansatz für neuerliche Ermittlungen. Das berichteten der »Spiegel« und die »Mitteldeutsche Zeitung« unter Berufung auf den offiziellen Abschlussbericht, der am Freitag dem Rechtsausschuss des Parlaments in Magdeburg übergeben wird.

Die beiden Juristen hatten monatelang Akten des Falls ausgewertet, der die Öffentlichkeit und die Justiz immer wieder beschäftigt. Zudem wurden Gespräch mit Beteiligten geführt. Laut »Spiegel« kamen sie dabei zu dem Ergebnis, dass es keine offenen Fragen gebe, die neue Ermittlungen wegen eines möglichen Mordes rechtfertigen würden. Auch die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft 2017 sei sachlich und rechtlich korrekt.

Von der Festnahme bis zum Tod Jallohs seien allerdings so gut wie jede polizeiliche Maßnahme fehlerhaft oder rechtswidrig gewesen, sagte einer der beiden Sonderberater des Landtags, Jerzy Montag, am Freitag in Magdeburg. Er und der zweite Berater Manfred Nötzel stellten den mehr als 300 Seiten starken Bericht vor. »Wären diese Fehler unterblieben, dann wäre Oury Jalloh mit aller größter Wahrscheinlichkeit noch am Leben«, betonte Montag.

Die Linke fordert als Konsequenz des Berichts den Rücktritt von Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU). Sie sei nicht mehr tragbar, sagte die Innenexpertin der Fraktion, Henriette Quade, am Freitag im Rechtsausschuss nach der Vorstellung des Berichts.

»Lügen, wiederholte und bewusste Falschdarstellungen und der Versuch der Einflussnahme haben nichts mit Pannen oder Fehlern zu tun, sondern passieren vorsätzlich und absichtsvoll«, teilten Quade und Vize-Fraktionschefin Eva von Angern anschließend mit. Ministerin Keding trage dafür die Verantwortung.

Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Arrestzelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden. Er lag dort an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze. Das Landgericht in Magdeburg verurteilte den damaligen Dienstleiter 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe, weil er Jalloh besser hätte überwachen müssen.

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Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil, in dem davon ausgegangen wurde, dass der Mann aus Sierra Leone die Matratze selbst angezündet hatte. Daran werden aber immer wieder Zweifel geäußert. Vor allem von einer Jalloh-Gedenkinitiative wird diese Version in Frage gestellt, sie geht vielmehr von einem Mord aus.

Ein daraufhin neu eingeleitetes Ermittlungsverfahren zu dem Umständen seines Todes wurde der Staatsanwaltschaft in Halle an der Saale übertragen, von dieser allerdings unter Hinweis auf fehlende Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter am Geschehen 2017 eingestellt. Nach einer Beschwerde von Hinterbliebenen Jallohs prüfte und bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg diesen Entscheidung 2018.

Anschließend scheiterte noch eine dagegen eingereichte Klage vor dem Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt in Naumburg, mit der eine Wiederaufnahme von Ermittlungen doch noch erzwungen werden sollte. Die Richter wiesen diese im vergangenen Jahr als unbegründet und unzulässig ab. Bereits zuvor hatte der Landtag entschieden, den Fall noch einmal von beiden Juristen durchleuchten zu lassen. Diese begannen im vergangenen Jahr mit ihrer Arbeit. Agenturen/nd

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