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Verbalattacke als Gewalt

Haft ohne Bewährung für Linke wegen Anschreiens von Polizisten

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

18 Monate und 15 Monate Haft. So lautete das jüngst bekanntgegebene Urteil des Amtsgericht Nürnberg gegen zwei Linke. Den 32 und 51 Jahre alten Männern wurde vorgeworfen, Polizist*innen verbal angegriffen zu haben. Das Urteil sorgte für Aufmerksamkeit, weil es nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dabei hatte selbst das Gericht anerkannt, dass die Angeklagten die Polizist*innen nicht einmal berührt hatten.

Gegenstand des Urteils ist ein Polizeieinsatz im Juni 2019 im linksalternativen Nürnberger Stadtteil Gostenhof. Lange Zeit lebten in dem Stadtteil vor allem Menschen mit geringen Einkommen. Dazu ist er eine Hochburg der Linken. So gibt es hier Stadtteilzentren wie die »Schwarze Katze«. Dort treffen sich Menschen, die sich gegen die Verdrängung Ärmerer aus dem Viertel wehren. Das Zentrum liegt wiederum in der Nähe des Jamnitzerplatzes, wo in den letzten Jahren viele Gutverdienende eingezogen sind. Die klagen oft über Menschen, die im Sommer auf dem Platz sitzen und Bier trinken.

So war es auch Ende Juni 2019. Die Polizei war wegen Ruhestörung gerufen worden. Zwei Beamte kamen – und trafen auf eine Menge, die sich nicht vertreiben lassen wollte und Parolen wie »Haut ab, haut ab« schrie. Unterstützt worden seien sie dabei von etwa 60 Menschen, die aus dem Stadtteilladen »Schwarze Katze« kamen. Die beiden nun verurteilten Männer sollen Teil der Gruppe gewesen sein. Die Polizist*innen zogen sich zurück und beklagten anschließend psychische Gewalt durch die Rufe. »Ich habe mich so bedroht gefühlt, dass ich mich mittlerweile auf eine andere Stelle beworben habe«, sagte einer der beiden. Seine Kollegin bestätigt: »Wir wurden eingekreist, wir wurden die ganze Zeit angebrüllt«.

In Artikeln der Regionalpresse hieß es im Zusammenhang mit dem Vorfall und dem Prozess, die Polizei könnte die Kontrolle in Stadtteilen wie Gostenhof verlieren. Darauf ging auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer ein. So berichteten Prozessbeobachter*innen, die Anklage finde es grundsätzlich problematisch, wenn sich Menschen ablehnend zu Polizeimaßnahmen verhalten und dies auch noch durch gemeinschaftlich skandierte Parolen zum Ausdruck bringen. Der Richter erklärte, es müsse verhindert werden, dass in Nürnberg Zonen entstehen, in denen die Polizei sich nicht durchsetzen kann.
Rechtsanwalt Iñigo Schmitt-Reinholtz, der einen der Verurteilten vertritt, vermutet, dass mit dem harten Urteil ein Exempel statuiert werden sollte. Er kritisiert auch, dass die beiden Männer willkürlich aus einer Gruppe herausgegriffen wurden, die Parolen gegen die Polizei skandierte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Männer Berufung eingelegt haben. Bisher gab es vor allem harte Urteile, wenn Polizist*innen im Einsatz berührt wurden. Dafür wurden zuletzt im Vorfeld des G20-Gipfels 2017 in Hamburg die Gesetze verschärft. Seither können auch Demonstrant*innen, die unbeabsichtigt oder in einer unübersichtlichen Situation Polizist*innen berühren oder mit einer Fahne streifen, zu hohen Strafen verurteilt werden.

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