Unbelehrbar, unbeteiligt, verstrickt

Die Strategien der Nürnberger Angeklagten und das bundesdeutsche Geschichtsbild

  • Ingrid Heinisch
  • Lesedauer: 7 Min.

Die Orden sind verschwunden. Es ist eine Art Chauffeurjacke zurückgeblieben.« So beschreibt Erich Kästner das Aussehen Hermann Görings am 20. November 1945, dem ersten Tag des Nürnberger Prozesses in der »Neuen Zeitung«, die von den US-Behörden für die deutsche Bevölkerung herausgegeben wurde. Der Schriftsteller, der 1933 der Verbrennung seiner Bücher selbst zugesehen hatte, war einer der Sonderkorrespondenten, die als Prozessbeobachter zugelassen waren. Auch Ernest Hemingway gehörte dazu, Erika Mann, John Steinbeck und Ilja Ehrenburg. Willy Brandt berichtete für skandinavische Zeitungen.

Präzise beschrieb Kästner das Auftreten der Angeklagten. Den protzigen Göring, die nervösen Zuckungen des Rudolf Heß, und auch Alfred Jodel und Wilhelm Keitel, die unscheinbaren Vertreter des Heeres, die fast in der Versenkung zu verschwinden schienen: Den Lesern standen sie plastisch vor Augen. Und genau war auch Kästners moralisches Urteil: »Einen einzigen Menschen umbringen und 100 000 Menschen umbringen ist also nicht dasselbe? Es ist also ruhmvoll? Nein, es ist nicht dasselbe. Es ist genau hunderttausendmal schrecklicher! Nun werden die 24 Angeklagten sagen, sie hätten diese neue, aparte Spielregel nicht gekannt. Als sie ihnen später mitgeteilt wurde, sei es zu spät gewesen. Da hätten sie nicht aufhören können. Da hätten sie wohl oder übel noch ein paar Millionen Menschen über die Klinge springen lassen müssen.«

Als Staatsmann sakrosankt

Genau das war das zentrale Problem des Nürnberger Prozesses: Niemand war sich einer Schuld bewusst. Alle plädierten »nicht schuldig«, auch Albert Speer, der im Verlauf des Prozesses zumindest eine moralische Verantwortung für die NS-Verbrechen übernahm. Schuldig gefühlt hat sich Hitlers Lieblingsarchitekt, der ab 1942 Reichminister für Bewaffnung und Munition war, aber gewiss nicht. Gerade er verstand es, während des Prozesses seine Rolle herunterzuspielen und von seiner unzweifelhaft großen Schuld am Tod Hunderttausender KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter abzulenken.

Keiner der 24 Angeklagten war darauf vorbereitet, vor ein Tribunal dieses Ausmaßes gestellt zu werden. Im Gegenteil. Göring hatte tatsächlich damit gerechnet, mit dem US-amerikanischen Europa-Militärchef und späteren Präsidenten Dwight D. Eisenhower auf Augenhöhe verhandeln zu können. Bei seiner Verhaftung in Österreich trug er eine seiner prächtigen Fantasieuniformen. Hinter seiner Limousine folgte eine Karawane weiterer Wagen, vollgestopft mit Beutekunst. Er hatte diese offensichtlich in Sicherheit bringen wollen, wohin auch immer. Die Sieger gestatteten ihm sogar das Abhalten einer Pressekonferenz, auf der er sich noch einmal produzieren konnte. Auch nach dem völligen Zusammenbruch fühlte er sich als Staatsmann, der Belehrung nicht bedürftig, quasi sakrosankt.

Nur Krieg geführt

Einen zweiten Typ der Angeklagten bildeten die Militärs: die Unbeteiligten. Vor seinem Selbstmord hatte Hitler Admiral Karl Dönitz zum Nachfolger bestimmt. Dieser versuchte verzweifelt, mit den Westalliierten einen Separatfrieden auszuhandeln. Dönitz gab sich der Illusion hin, dass eine Alternative zur bedingungslosen Kapitulation bestände. Die Verhandlungen führte in seinem Auftrag der Wehrmachtsgeneral Alfred Jodl.

Eisenhower bestand auf der totalen Kapitulation, setzte deren Umsetzung aber für 48 Stunden aus. So konnte sich ein Großteil der deutschen Soldaten auf das Gebiet der Westalliierten flüchten - immerhin ein kleiner Erfolg für Dönitz. So verschanzte er sich mit seiner »Reichsregierung« in Flensburg in einem Paralleluniversum und versuchte weiter, auf Eisenhower Einfluss zu nehmen. Erst am 23. Mai wurde er mit seinen engsten Vertrauten Alfred Jodl, Albert Speer und anderen verhaftet und als Kriegsgefangener nach Mondorf in Luxemburg gebracht, wo er mit Göring und dem Rest der Angeklagten bis zum Prozess inhaftiert war.

Jodl und Keitel konnten sich eine Verurteilung einfach nicht vorstellen, schon gar kein Todesurteil. Sie hatten doch nur Krieg geführt, was bisher ja wohl nicht strafbar gewesen sei. Ihre Verteidigung bestand in der Behauptung, nur die soldatische Pflicht getan zu haben. Dass sie ohne Not vor 1933 in die Partei eingetreten waren, dass sie auch deshalb immer höher befördert worden waren, das wollten sie vergessen machen.

Aber es waren zwei Angeklagte, die den Prozess dominierten: Der ehemalige Reichsmarschall Hermann Göring und Albert Speer, der Architekt und Minister. Ihre Verteidigungsstrategien konnten unterschiedlicher nicht sein. Göring vertrat weiterhin die Ziele des Nationalsozialismus: »Ich habe alles getan«, so sagte er, »die nationalsozialistische Bewegung zu stärken, zu vergrößern und unablässig daran gearbeitet, sie unter allen Umständen in die Macht, und zwar die alleinige Macht, zu bringen.« Er empfand keinerlei Schuld oder Reue. Nachdem ein Film aus dem KZ Mauthausen gezeigt wurde, sagte er später zu dem Gefängnispsychologen Gustave M. Gilbert: »Schade. Es war ein so angenehmer Nachmittag, bis man diesen Film zeigte.« Unangenehm berührt zeigte er sich nur, als während des Prozesses zur Sprache kam, dass er selbst sich in großem Stil an Beutekunst bereichert hatte.

Speer dagegen gab sich als Bekehrter, der das Unrecht des nationalsozialistischen Regime erkannt hatte: »Ich persönlich habe mich - dadurch, dass ich Minister wurde im Februar 1942 - diesem Führerprinzip zur Verfügung gestellt. Ich habe dann allerdings in meiner Organisation erkannt, dass dieses Führerprinzip ungeheure Fehler hat und habe versucht, es abzuschwächen.«

Gefühlter Ehrenmann

Irgendwie verstrickt, aber persönlich anständig - dies unterschied sich schon sehr von Göring. Und auch äußerlich war Speer dessen ganzes Gegenteil: ein gut aussehender Mann mit vorbildlichen Manieren. Er gab sozusagen den britischen Gentleman, und das Gericht nahm es ihm in gewisser Weise auch ab. Von den Gräueln in den Konzentrationslagern wollte er nichts gewusst haben und schon gar nicht dafür verantwortlich sein. Dabei hatte er als Rüstungsminister den Ausbau vieler Lager zu Rüstungsbetrieben veranlasst. Bis Kriegsende waren in den Stollen etwa von Dora-Mittelbau bei Nordhausen oder Ebensee in Österreich Häftlinge zu Tode geschunden worden. Speer aber behauptete kühn, die Arbeitsbedingungen dort seien gut gewesen und die Häftlinge menschenwürdig behandelt worden.

Das blieb unwidersprochen, weil es in dem Verfahren noch niemanden gab, der widersprechen konnte. Trotz der Fülle der Dokumente, die dem Gericht vorlagen: Über die furchtbaren Verhältnisse etwa in Dora-Mittelbau wusste man damals noch nichts. In gewisser Weise hat der Nürnberger Prozess zu früh stattgefunden.

So ging Speers Strategie am Ende auf. Obwohl als Rüstungsminister einer der Hauptverantwortlichen für die Verbrechen in den Konzentrationslagern wurde er nur zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Das »Nur« ist hier gerechtfertigt angesichts der zwölf Todesurteile, die das Gericht verhängte.

Am Ende kam Speer - trotz der langen Haftstrafe, die er auf Moskaus Betreiben vollständig verbüßte - irgendwie doch als gefühlter Ehrenmann aus dem Verfahren: Der Schöngeist und Gentleman, der sich fast aus Versehen mit Verbrechern eingelassen hatte. Und nach seiner Entlassung strickte er weiter erfolgreich an seiner Legende.

Legenden als Bestseller

Allein für einen Vorabdruck seiner 1969 von Ullstein publizierten »Erinnerungen« erhielt Speer von der Zeitung »Die Welt« 600 000 DM. Dieses Buch und die 1975 bei Propyläen erschienenen »Spandauer Tagebücher« standen jeweils über Monate an der Spitze der Bestsellerliste des »Spiegel«. Speers Selbsterzählung, vom Nürnberger Gericht gewissermaßen beglaubigt, hatte erheblichen Einfluss auf das bundesdeutsche Geschichtsbewusstsein. Zum protzig-peinlichen Göring konnte man leicht Abstand aufbauen. Über die Generäle wurde lange weniger geredet. Aber zeigte nicht Speer, dass selbst die Funktionselite moralisch »sauber« geblieben sein konnte?

In seinem ersten Bericht schrieb Kästner: »Jetzt sitzen also der Krieg, der Menschenraub, der Pogrom, der Mord en gros und die Folter auf der Anklagebank. Riesengroß und unsichtbar sitzen sie neben den angeklagten Menschen. Man wird die Verantwortlichen zur Verantwortung ziehen. Ob es gelingt?«

Die Antwort bleibt etwas zwiespältig. Der Nürnberger Prozess hat vieles bewirkt. Er und die Nachfolgeprozesse haben die nationalsozialistischen Verbrechen offen gelegt und Schuldige benannt. Allerdings nicht immer die richtigen. So trug der Prozess auch zu Legendenbildung und Opfermythen bei. Warum wurden die Generäle Jodl und Keitel zum Tode verurteilt, ein Admiral Dönitz, immerhin offizieller Nachfolger Hitlers, aber nur zu zehn Jahren? Diese Urteile haben auch bei alliierten Militärs Kritik provoziert. Warum wurde ein Julius Streicher hingerichtet, der letztlich nur ein ekelhafter Schmierfink war - und Speer, einer der Hauptverantwortlichen, kam davon?

Offen bleibt auch Erich Kästners Eingangsfrage: Warum hätte sich wahrscheinlich jeder selbst dieser Angeklagten schuldig gefühlt für den Tod eines einzelnen, konkreten Menschen - nicht aber für den Tod von Millionen? Warum empfinden auch heute Menschen keine Schuld, wenn sie für den Tod von Tausenden, Hunderttausenden, sogar Millionen verantwortlich sind?

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