Wut über Polizeigewalt gegen Flüchtlinge in Paris

Proteste gegen geplantes Sicherheitsgesetz dauern an - auch die EU-Kommission warnt

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Paris. Ein Polizeieinsatz gegen Flüchtlinge sorgt in Frankreich für Empörung: Innenminister Gérald Darmanin sprach nach der gewaltsamen Räumung eines Pariser Zeltlagers von »schockierenden« Bildern und ordnete am Dienstag eine Untersuchung der Polizei-Aufsichtsbehörde an. Allerdings sollen nach seinem Willen solche Aufnahmen von Polizeieinsätzen künftig strafbar sein, die Nationalversammlung billigte dazu einen umstrittenen Gesetzesvorschlag des Ministers in erster Lesung.

Die Polizei hatte das kurzfristig entstandene Zeltlager auf dem Platz der Republik im Pariser Zentrum am Montagabend geräumt. Filmaufnahmen zeigen, wie Polizisten Flüchtlinge zum Teil gewaltsam aus Zelten holen und mit Schlagstöcken traktieren. Auch Tränengas kam zum Einsatz. Innenminister Darmanin leitete deswegen eine interne Untersuchung der Generalinspektion der Nationalpolizei (IGPN) ein. Der Bericht soll nach seinen Angaben »innerhalb von 48 Stunden« vorliegen.

Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt ihrerseits wegen »Gewalt«. Sie hat einen Beamten im Visier, der einem vor Polizisten weglaufenden Flüchtling ein Bein stellte, woraufhin dieser zu Boden stürzte. Zudem wird gegen einen Polizisten ermittelt, der den Journalisten eines Online-Mediums zu Boden drückte und dabei seinen Schlagstock schwang. Beide Vorfälle sind in Videos festgehalten.

Die Pariser Polizeipräfektur betonte, die Sicherheitskräfte hätten die »illegale Besetzung des öffentlichen Raums« beendet. Sie warf Flüchtlings-Organisationen vor, die Aufstellung der Zelte gezielt »organisiert« zu haben, wie es in einer gemeinsamen Erklärung mit der Präfektur der Hauptstadtregion Ile de France hieß.

Die Aktion kam am Vorabend der Abstimmung über das Gesetz für »umfassende Sicherheit«, das die Nationalversammlung nun in erster Lesung billigte. An Artikel 24 gibt es massive Kritik: Damit will Innenminister Darmanin Foto- oder Filmaufnahmen von Polizisten unter Strafe stellen, durch deren Verbreitung die »körperliche oder psychische Unversehrtheit« einzelner Beamter gefährdet werde. Bei Verstößen drohen ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 45.000 Euro.

Journalistenverbände, Menschenrechtler und Politiker vor allem im linken Lager fürchten, dass Aufnahmen wie die aus Paris damit künftig unmöglich sind. Auch die EU-Kommission und die UNO ermahnten die französische Regierung zur Achtung der Pressefreiheit. Premierminister Jean Castex kündigte deshalb an, den Verfassungsrat nach Verabschiedung des Gesetzes anzurufen. Die Vorlage kommt nun zunächst in den Senat und dann zur zweiten Lesung in die Nationalversammlung.

Castex betonte, er selbst halte die Vorlage für »exzellent«. Die Regierung garantiere sowohl den »Schutz der Sicherheitskräfte« als auch »den Respekt unserer demokratischen Freiheiten und des Rechtsstaats«.

Das sehen nicht alle in den Regierungsreihen so: Bei der Parlamentsabstimmung votierten zehn Abgeordnete der Regierungspartei La République en Marche (LREM) gegen den Gesetzentwurf, 30 weitere enthielten sich. Oppositionspolitiker fordern von Präsident Emmanuel Macron die Rücknahme des Gesetzes.

Besonders seit den Protesten der »Gelbwesten«-Bewegung vor zwei Jahren haben französische Medien und Aktivisten zahlreiche Aufnahmen von Polizeieinsätzen veröffentlicht, die Gewalt gegen Demonstranten oder Franzosen mit ausländischen Wurzeln zeigen. Viele Polizisten sehen sich dadurch persönlichen Angriffen ausgesetzt. AFP/nd

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