Neuer Personalausweis kostet 10 Euro mehr
Was sich im Alltag ändert
10 Euro mehr als bislang müssen die Verbraucher einplanen, die ab 1. Januar 2021 einen neuen Personalausweis beantragt: Statt 28,80 Euro kostet die Ausstellung dann 37 Euro.
Im Gegenzug sollen allerdings keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises anfallen. Bislang werden hierfür jeweils 6 Euro verlangt.
Eine Verlängerung des abgelaufenen Personalausweises ist laut Personalausweisgesetz künftig nicht mehr möglich. Spätestens wenn die Gültigkeit des Dokuments abgelaufen ist, muss es neu beantragt werden.
Wer ab 2. August 2021 einen neuen Personalausweis beantragt, muss zunächst beide Zeigefinger einscannen lassen, damit sie danach digital auf der Ausweiskarte gespeichert werden können. Bis dahin ist die Speicherung der Fingerabdrücke freiwillig.
Künftig ist es auch nicht mehr möglich, Lichtbilder für den Personalausweis mitzubringen, weil ausgedruckte Bilder nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Stattdessen wird es die Möglichkeit geben, digitale Bilder gegen eine Gebühr von sechs Euro vor Ort in der Passbehörde zu erstellen. Zahlreiche Bürgerämter bieten diesen Service schon in den Behörden an.
Alternativ können Verbraucher weiterhin zu einem Fotografen gehen. Dieser darf die Bilder dann jedoch ausschließlich digital an die kommunalen Ämter über einen gesicherten Übermittlungsweg bereitstellen. Papierbasierte Passbilder entfallen im Antragsprozess spätestens zum 1. Mai 2025.
Neu ist, dass der Kinderausweis nur noch ein Jahr gültig ist. Eltern können alternativ den biometriefähigen Reisepass für ihren Nachwuchs beantragen, der sechs Jahre gilt.
Authentifizierung beim Onlinekauf Pflicht
Jede Schonfrist hat ein Ende: Für Kreditkartenzahlungen im Internet laufen am 31. Dezember 2020 die Erleichterungen bei der Kundenauthentifizierung ab. Das bedeutet: Ab 1. Januar 2021 reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard & Co. nicht mehr aus, lediglich die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Ohne zusätzliches Sicherheitsverfahren - wie eine an das Mobiltelefon geschickte Transaktionsnummer (TAN) - werden Kartenzahlungen nicht mehr genehmigt.
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie, die schon seit dem 14. September 2019 verschärfte Sicherheitsmaßnahmen beim Onlinebanking und Onlineshopping forderte, ist eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung vorgesehen.
Das heißt: Der Kunde muss beim Anmeldevorgang nachweisen, dass er derjenige ist, für den er sich ausgibt - und das mittels zweier unabhängiger Faktoren aus den Bereichen Wissen, Besitz oder Inhärenz. Zum Beispiel durch ein Passwort (Wissen), durch Fingerabdruck (Inhärenz) oder durch den Besitz eines Smartphones, das durch die Eingabe einer Transaktionsnummer (TAN) nachgewiesen werden kann. Händler und Konsumenten sollen damit stärker vor Kartenbetrug geschützt werden.
Ab 1. Januar 2021 müssen Onlinehändler und andere Betreiber von Webseiten ihre Plattformen an die neuen Vorgaben zur Kartenzahlung angepasst haben, ansonsten darf der Kunde diese virtuelle Möglichkeit nicht mehr nutzen können.
Vorerst kein höherer Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag, den alle Haushalte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen, sollte ab 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Da Sachsen-Anhalt das ablehnte, konnte der Staatsvertrag, dem alle Länder zustimmen müssen, nicht fristgemäß in Kraft treten. Daraufhin klagten Sender vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie scheiterten am 23. Dezember 2020 mit ihren Eilanträgen gegen die Blockade Sachsen-Anhalts. Damit bleibt es vorerst beim Beitrag von 17,50 Euro.
Aus für Produkte aus Einwegkunststoff
Ab 3. Juli 2021 ist der Verkauf von Besteck, Tellern, Trinkhalmen, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäben aus Plastik verboten. Das Aus trifft auch Becher und Behälter aus Styropor, in denen Speisen und Getränke verpackt und transportiert werden. Außerdem werden alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff - wie Beutel oder Verpackungen - aus dem Handel verbannt.
Weil es für all diese Plastikprodukte bereits umweltfreundliche Alternativen gibt, hat der Gesetzgeber den überflüssigen Wegwerfartikeln die rote Karte gezeigt, damit diese Plastikgegenstände nicht mehr auf den Markt kommen.
Außerdem soll es auf einigen Produkten mit gewissem Kunststoffanteil ab 2021 verpflichtende Hinweise geben, die über negative Umweltauswirkungen informieren, etwa von weggeworfenen Zigarettenstummeln mit Kunststofffiltern sowie anderer Produkte wie Kunststoffbecher, feuchten Reinigungstüchern und Hygieneeinlagen.
Mit dem Inkrafttreten der »Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten« werden hierzulande die EU-Vorgaben nunmehr umgesetzt.
Im Kino Werbeverbot für Tabakerzeugnisse
Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können, ist Tabakwerbung ab 1. Januar 2021 generell verboten. Die bisherige zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr wurde mit dem geänderten Tabakerzeugnisgesetz abgeschafft. Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte ist nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.
Für Spielzeug ab Mai neue Grenzwerte
In Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren gedacht ist oder das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden, gilt ab 21. Mai 2021 zum Gesundheitsschutz der Kinder ein neuer Grenzwert für Formaldehyd. Abhängig vom Material dürfen dann genau definierte Gehalts-, Emissions- oder Migrationsgrenzwerte im Spielzeug nicht überschritten werden. Zudem wird der Grenzwert für die Aluminium-Migration in verschiedenen Spielzeugmaterialien abgesenkt.
Die neuen Grenzwerte wurden in der EU-Spielzeugrichtlinie festgeschrieben und sind von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen.
Neues Energielabel für Elektrogeräte
Ab 1. März 2021 gelten für einige Elektrogeräte neue EU-Energieeffizienzlabel. Geschirrspüler, Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher und Monitore kommen dann nur noch mit den Klassifizierungen von A bis G daher. Klassen wie »A+++« oder »A++«, die zwar besonders sparsam klingen, werden abgeschafft.
So werden aus heutigen »A+++«- Kühlschränken künftig Modelle der Klassen C, D und E. Die neuen Bedingungen für die Klassen A und B erfüllt jedoch noch kein Modell.
Zurzeit finden Käufer häufig eine doppelte Etikettierung mit unterschiedlichen Energie-Effizienzlabeln: Im Laden oder im Onlineshop die bekannten Plus-Klassen, im Karton haben Hersteller ihren Produkten aber schon die neue Klassifizierung beigelegt. In Geschäften oder online sichtbar dürfen die neuen Labels vor dem Kauf erst ab dem 1. März 2021 sein. Nur für eine Übergangsphase zwischen 1. und 18. März hat der Gesetzgeber erlaubt, dass neue und alte Energieetiketten vor dem Kauf zu sehen sein dürfen.
Ganz neu beim Energielabel ab März 2021: Das Etikett jedes Geräts erhält einen QR-Code. Über diesen Code können per Smartphone weitere Produktinformationen aus der europäischen Produktdatenbank »EPREL« abgerufen werden.
Ab 1. September gibt es auch eine neue Skala von A bis G für Lampen. Die A+-Klassen werden dann wegfallen.
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