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Terrorurteil mit Fragezeichen
Sebastian Weiermann über die Haftstrafe für IS-Prediger
Niemand muss darüber traurig sein, dass Abu Walaa, Hasan C. und Boban S. zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Alle drei haben den terroristischen Islamismus in Deutschland vorangetrieben. Ihre Predigten und Koranschulungen haben Menschen dazu verleitet, im Namen des Glaubens zu töten. Das kann, auch nach allen Fragen, die in dem dreijährigen Prozess offen bleiben, als gesichert angenommen werden.
Trotzdem ist das Urteil gegen die terroristischen Islamisten nicht frei von Fehlern. Und das liegt am Agieren deutscher Sicherheitsbehörden. Einer der wichtigsten V-Männer in dem Verfahren wurde nicht gehört. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hatte etwas dagegen. Stattdessen fassten Polizisten seine Aussagen zusammen.
Beim Verfahren gegen die Islamisten, wie auch bei zahlreichen Prozessen gegen Neonazis, bleibt so eine Lücke in der Glaubwürdigkeit. Wenn schon »Vertrauenspersonen« eingesetzt werden, dann sollten die Sicherheitsbehörden diese auch gut genug schützen können, um in Prozessen gegen ihre ehemaligen Weggefährten aussagen zu können. Die Öffentlichkeit vor Gericht, die Prozessbeteiligten, haben es verdient, ein ungeschöntes Bild aus den Abgründen von Islmaismus und Neonazismus zu bekommen.
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