- Berlin
- Verbot von Jama’atu Berlin
Kein Raum für Gotteskrieger
Senatsinnenverwaltung verbietet radikal-salafistische Vereinigung
Wie Senator Geisel erklärte, erfülle die Vereinigung vor allem zwei Tatbestände: »Sie richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung.« Erfüllt seien die Verbotsgründe, da »Jama’atu Berlin« alias »Tauhid Berlin« unter anderem den bewaffneten Jihad, den Heiligen Krieg, und Terroranschläge auf Zivilisten befürworte, einen Märtyrerkult propagiere, der die Bereitschaft zu Attentaten erhöht, und für die Ideologie des sogenannten Islamischen Staates (IS) werbe. Der Verein lehne das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ab. »Sie strebt eine Ordnung an, in der Gott der alleinige Souverän und die Scharia das einzig legitime Gesetz ist. Der Staat Bundesrepublik Deutschland und seine Vertreter werden von der ›Jama’atu Berlin‹ alias ›Tauhid Berlin‹ rigoros abgelehnt«, so Geisel. Die Legitimität staatlicher Institutionen, vor allem von Polizei und Justiz, werde geleugnet.
An der Razzia zur Durchsetzung des ab 6 Uhr geltenden Verbots, die sich gegen 19 Personen und insgesamt 26 Wohnungen – 24 in Berlin und zwei in Brandenburg – waren den Angaben zufolge insgesamt 850 Angehörige der Polizei aus Berlin und Brandenburg sowie Bundespolizisten beteiligt. Ihr war seit 2018 eine Beobachtung der Gruppe durch den Berliner Verfassungsschutz vorausgegangen, wie Geisel betonte. Danach werden »Jama’atu Berlin« alias »Tauhid Berlin« rund 20 Männer und Frauen in jeweils getrennten Gruppen zugerechnet. Die Mitglieder, darunter zwei Gefährder, seien den Behörden meist seit Jahren bekannt. Es handle sich zur Hälfte um deutsche Staatsbürger. Ihr geistiger Anführer sei im Umfeld der 2017 verbotenen und aufgelösten »Fussilet 33«-Vereins und der Fussilet-Moschee aktiv gewesen, in denen auch der Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri verkehrte.
Wie gefährlich die Sicherheitskräfte die Sa᠆lafisten einschätzten, belege die Einbeziehung von Spezialeinsatzkommando und Mobilem Einsatzkommandos in die Durchsuchungsaktion, betonte der Innensenator. Dabei sei es vereinzelt zu Widerstandshandlungen gekommen, zwei Personen seien leicht verletzt worden. Durchsucht wurden unter anderem Wohnungen im Märkischen Viertel in Reinickendorf, in Moabit und in Neukölln. Ziel war die Sicherstellung von Vereinsvermögen und Beweisen für verbotene Aktivitäten. Informationen, ob Anschlagspläne oder Waffen gefunden wurden oder Festnahmen erfolgten gab es nicht. Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) betonte: »Das Vereinsverbot trifft die Richtigen. Die heute verbotene Gruppe folgt ideologisch dem IS. Darüber hinaus sind es schlimme Antisemiten, die den Tod von Jüdinnen und Juden fordern.« Die Gruppe habe sich regelmäßig in Privatwohnungen und Parks getroffen. Im Internet seien über Youtube und Instagram ihre Forderungen, Aufrufe und Predigten verbreitet worden, zusätzlich habe sie Flyer unter anderem am Gesundbrunnencenter und am Hermannplatz verteilt.
Der Verein betrieb nach ersten Informationen keine eigene Moschee. Ihr Ziel sei aber die Schaffung einer Nachfolgeeinrichtung für die Fussilet-Moschee gewesen.
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