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Hoffnung für die Wunschkinder
Die Initiative Nodoption unterstützt Regenbogenfamilien im Kampf um Anerkennung
Klagen für das Wohl ihrer Tochter scheint Barbara G. und Daniela S. die einzige Alternative. Die beiden Frauen befinden sich allerdings nicht im Trennungsstreit – sie sind unverheiratet. Sie kämpfen vor Gericht darum, dass im Eintrag des Geburtenregisters zwei Mütter stehen und nicht nur der Name derjenigen, die das Kind geboren hat.
Eine »unerträgliche Diskriminierung« nennen G. und S. den Umstand, dass laut bundesdeutschem Abstammungsrecht Paaren, die nicht dem heteronormativen Modell entsprechen, die Anerkennung der Elternschaft verweigert werden kann. Das heißt, wie im Fall der beiden Frauen, dass Barbara wenige Tage vor der Geburt ihrer Tochter ihr Testament schreiben musste, damit das Kind in ihrem Todesfall nicht in fremde Obhut kommt – obwohl Daniela ihre zweite Mutter ist. Und das bedeutet auch, dass Danielas Mutterschaftsanerkennung vom Standesamt abgelehnt wurde, der Nachname ihrer Tochter gegen den Willen der Frauen vom Standesamt zu Barbaras Nachnamen geändert wurde »und wenige Tage später ein Brief vom Jugendamt ins Haus flatterte, dass das Amt gern bei der Feststellung des Vaters behilflich sei, da Barbara ja alleinerziehend sei«, berichtet Daniela am Dienstag vor dem Familiengericht am Halleschen Ufer in Kreuzberg.
Für sie ist es »unerträglich, dass der nette Mitarbeiter vom Jugendamt nach seinem Hausbesuch in dem Gutachten für das Gericht schreibt, das Kind zeige keinerlei Abwehrtendenzen gegen seine Mutter«. Eine kaum vorstellbare psychische Belastung für Familien, die einfach nur deshalb in den Fokus der Behörden geraten, weil sie nicht dem Vater-Mutter-Kind-Schema entsprechen.
»Es geht doch darum, dass unsere Kinder rechtlich abgesichert sind«, erklärt G. am Dienstagmittag vor dem Gerichtsgebäude, wo rund zwei Dutzend Demonstrant*innen gegen die Diskriminierung queerer Familien demonstrierten. Derzeit bleibt einem Elternteil in Regenbogenfamilien nur die sogenannte Stiefkindadoption. Auch diese Verfahren sind eine emotionale Zumutung für queere Eltern: »Bei einer netten Richterin wie in unserem Fall müssen als Unterlagen ›nur‹ Gehaltsnachweise, Gesundheitszeugnisse und Führungszeugnis eingereicht werden, bei anderen Richter*innen aber auch HIV-Tests und ein Lebensbericht«, berichten G. und S. von ihren Erfahrungen.
Klar ist für die beiden Frauen: Wo es keine Stiefkinder gibt, kann es auch keine Stiefkindadoption geben. Was logisch klingt, ist in der juristischen Realität noch nicht angekommen. Deshalb verweigern immer mehr Menschen wie Daniela und Barbara diesen Adoptionsantrag und setzen sich stattdessen für eine verfassungsrechtliche Änderung der juristischen Ungerechtigkeit ein. Vertreten werden die beiden Berlinerinnen dabei von Rechtsanwalt Dirk Siegfried von der Initiative Nodoption, die bundesweit queere Paare unterstützt, die im Rahmen einer strategischen Prozessführung vor Gericht ziehen, um gegen die Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht vorzugehen.
»Wir sind Familien, die als solche anerkannt werden wollen. Unsere Kinder sind in Beziehungen hineingeborene Wunschkinder. Wir lieben und umsorgen diese Kinder gemeinsam als Eltern und übernehmen für sie Verantwortung«, erklären die Beteiligten auf der Nodoption-Webseite. Die Klage ist für sie die einzige Möglichkeit, sich gegen die Benachteiligung zu wehren.
Im Fall von G. und S. fällt am Dienstag keine Entscheidung. Aber die Richterin habe sich ihre Erklärungen wohlwollend angehört, sagt Daniela S. Sie glaubt nicht, dass sich an der Gesetzeslage absehbar etwas ändert. »Die CDU will die Anerkennung partout verhindern und solange die Union an der Regierung beteiligt ist, wird sie sich weiter hartnäckig weigern.« Umso mehr brauche es den juristischen Druck »bis nach Karlsruhe«. Noch ziehen sich viele Richter*innen auf den Gesetzgeber zurück. »Aber die Verfassung steht über den Gerichten«, sagt Barbara G. – man sollte meinen, dass es nicht ihre Aufgabe ist, dies den juristischen Vertreter*innen zu erläutern.
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