Im Dienst des Dienstes

Eine Wissenschaftskonferenz, an der auch der Verfassungsschutz beteiligt ist, stößt auf Kritik

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

Am 16. und 17 September findet in Berlin die Wissenschaftskonferenz des Zentrums für Analyse und Forschung (ZAF) statt, die schon im Vorfeld auf Kritik in der Wissenschaftsgemeinde stößt. Schließlich handelt es sich beim ZAF um eine im Aufbau befindliche Einrichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Themen des Kongresses Mitte September lauten: Extremismus und Sozialisation. Ein Grußwort kommt vom Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang. In verschiedenen Panels soll es dann unter anderem um die Themen »Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit« und »Extremistische Sozialisation« gehen.

In einer Erklärung haben rund 200 Wissenschaftler*innen Einspruch gegen die Konferenz erhoben. Initiiert wurde die Erklärung unter anderem vom Nestor der Bewegungsforschung, Dieter Rucht, sowie von Oliver Deckert und Fabian Virchow, die seit Jahren zu rechten Tendenzen in der Gesellschaft forschen. Zu den Unterzeichner*innen gehören viele kritische Sozialwissenschaftler*innen.

In dem Einspruch werden drei wissenschaftsimmanente Argumente gegen das ZAF vorgebracht. Eines lautet, dass Wissenschaft an eigene Standards guter Praxis und Forschungsethik gebunden sei. Dazu gehören die prinzipielle Freiheit der Wissenschaften, die Nachvollziehbarkeit des Forschungsprozesses und die öffentliche Verfügbarkeit erhobener Daten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Informationsquellen. Sicherheitsbehörden seien an solche Vorgaben nicht gebunden und könnten diese oft auch nicht einhalten. Zudem sei eine Kooperation auf Augenhöhe zwischen Verfassungsschutzämtern und Wissenschaftseinrichtungen nach Ansicht der Kritiker*innen nicht möglich. Angehörige von Behörden unterliegen Weisungen von Vorgesetzten. Die Vergabe von Mitteln erfolge auf Zuruf und in der Regel ohne Wettbewerbsverfahren und wissenschaftliche Prüfung. Zudem fürchteten die Wissenschaftler*innen durch die Kooperation mit dem Verfassungsschatz um ihren Ruf.

»Es ist vorhersehbar, dass die Entgrenzung zwischen behördlich kontrollierter und freier wissenschaftlicher Recherche und Dokumentation bei einem Teil der beforschten Individuen und Gruppen erhebliches Misstrauen hervorrufen und die Auskunftsbereitschaft seitens der Beforschten mindern wird«, heißt es in der Erklärung.

Tatsächlich ist die Auseinandersetzung um die Kooperation von Wissenschaften und Sicherheitsbehörden nicht neu. Bereits 2018 erklärten linke Initiativen in Göttingen, sie würden Wissenschaftler*innen des Instituts für Demokratie nicht in ihre Räume lassen, weil die Behörde teilweise mit dem Verfassungsschutz kooperierte. Institutsmitarbeiter Michael Lühmann betonte damals, er habe persönlich keinen Kontakt mit dem Verfassungsschutz und sehe ihn auch teilweise kritisch.

Weil im Wissenschaftsbereich oft prekäre befristete Arbeitsverhältnisse an der Tagesordnung sind, ist eine Verweigerung der Kooperation mit Verfassungsschutzbehörden häufig mit der Frage verbunden, welche persönlichen Konsequenzen daraus erwachsen können. Schließlich wird das ZAF von der Bundesregierung in diesem Jahr mit 490 000 Euro aus Mitteln der »Extremismusprävention« bezuschusst. Solche finanziellen Mittel würden sich viele Forschungsprojekte wünschen.

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