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Prämie für verletzte Beamte
Hessen: 2000 Euro bei Angriffen – Kritiker befürchten Missbrauch
Die schwarz-grüne Regierungskoalition in Hessen plant eine Entschädigung von 2000 Euro für staatlich Beschäftigte, die durch Angriffe verletzt worden sind. Das Geld solle ausgezahlt werden, wenn der Landesbedienstete »in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff einen Dienstunfall erleidet«. Das Vorhaben ist bisher einmalig in Deutschland und Teil eines angestrebten Dienstrechtsänderungsgesetzes, mit dem Innenminister Peter Beuth (CDU) nach eigener Aussage den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten attraktiv halten wolle. Der hessische Landtag tagte zuletzt vergangene Woche zu den Änderungen der Vorschriften. Die Leistung solle demnach etwa für Polizeibeamte gelten, aber auch für Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sowie für kommunale Mandatsträger in Hessen.
»Tagtäglich stehen die Beschäftigten des Landes, die Freiwilligen Feuerwehren und der Katastrophenschutz sowie unsere kommunalen Mandatsträger mit ihrer Arbeit oder ihrem ehrenamtlichen Einsatz für unser Gemeinwesen ein«, erklärte Beuth gegenüber Medien. Sie seien dabei häufiger als andere Gruppen in »unmittelbarem Kontakt mit den Bürgern und in erster Linie von einer zunehmenden Verrohung des Alltags« betroffen. »Neben der bereits erreichten Strafverschärfung bei Attacken gegen sie und der konsequenten Strafverfolgung solcher Taten ist die Einführung einer Angriffsentschädigung ein wichtiges Signal der Verbundenheit und Unterstützung«, sagte der Innenminister.
Während Beuth von dem Gesetzesvorhaben überzeugt ist, gibt es scharfe Kritik von Politikern, Aktivisten, Bürgerrechtlern und Berufsverbänden. Vor allem befürchten diese, dass Polizisten verstärkt ungerechtfertigte Anschuldigungen etwa gegen Demonstranten erheben könnten, um Anspruch auf die besagten 2000 Euro zu erhalten.
»Wollen wir wetten, dass die Zahl der ›verletzten‹ Polizisten schnell sprunghaft steigen und bald einen deutschen Spitzenwert erreichen wird?«, fragte jüngst die sächsische Linke-Abgeordnete Kerstin Köditz. Zweifel gibt es auch bei der Berufsvereinigung »Polizeigrün«. »Die Gewährung einer monetären Entschädigung in Höhe von 2000 Euro ist nicht das richtige Signal«, heißt es dort in einer Erklärung. Bereits die Unterstützung der Gewerkschaften, durch Rechtsschutz die Forderung von Schadensersatz durchzusetzen, müsste im Gesamtkontext kritisch beleuchtet werden, so die grüne Polizeivereinigung. »Geschädigte Kollegen brauchen Unterstützung, aber kein Geld.«
Die Initiative weist zeitgleich darauf hin, dass es natürlich bei tätlichen Angriffen einer Hilfe bedarf. Dies umfasse etwa die Nachbereitung des Einsatzes, seelische Unterstützung oder den unkomplizierten Ersatz von Dienstkleidung. »Die Liste der Dinge, die der Dienstherr tun kann, ist lang.« Zum Glück seien die »schweren Fälle« aber recht selten.
Philipp Krüger, Sprecher der Gruppe Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International, bezweifelt ebenso die faktische Notwendigkeit des Gesetzes. »Angesichts der Debatte um die 2000 Euro für hessische Polizeibeamte muss man es auch hier wiederholen: Es gibt für die ständig behauptete Zunahme von Gewalt gegen Einsatzkräfte keinen repräsentativen Nachweis, und sie ist auch unwahrscheinlich«, so der Experte.
Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Felstehausen, fügte im Parlament hinzu: »Wer behauptet, dass von Hetze, Drohungen und Gewalt vor allem Vertreter des Staats betroffen seien und dabei nicht einmal die radikale und militante politische Rechte als Hauptverursacher adressiert, der hat die Probleme immer noch nicht verstanden oder will sie nicht verstehen.«
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