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- Flüchtlinge im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus
Kaltes Wasser statt Schutz
Ulrike Wagener über die polnische Strategie an der EU-Ostgrenze
Polnische Grenzwächter beschießen Menschen aus Kriegsgebieten bei Temperaturen um den Gefrierpunkt mit kaltem Wasser, feuern Warnschüsse ab, setzen Reizgas ein – und verwehren gleichzeitig Hilfsorganisationen Zutritt ins Grenzgebiet zu Belarus. Es mutet bizarr an, dass gerade an einem solchen Tag das höchste Gericht der EU Polen wegen rechtsstaatlich fragwürdiger Praktiken verurteilt, während sich kaum ein führender EU-Politiker dazu durchringen kann, Polens Umgang mit den Schutzsuchenden als solche Praxis zu bezeichnen.
Dabei lautet ein Grundrecht der Europäischen Union – jedenfalls auf dem Papier: »Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.« In Polen wird genau das systematisch verhindert, indem den Menschen ohne Prüfung die Einreise verweigert wird oder sie sogar wieder zurück auf die belarussische Seite gebracht werden – ein Verstoß gegen das Verbot sogenannter Kollektivausweisungen.
Krieg gegen Schutzsuchende. Karl Kopp fordert, das Asylrecht, das Recht auf Leben und Menschenwürde zu verteidigen
Doch offensichtlich will kein Mitglied der Europäischen Union diese Rechte gewähren. Sonst würde man wohl auch hier Kritik an der polnischen Regierung hören. Stattdessen fordert der geschäftsführende Innenminister Horst Seehofer (CSU), das Land beim Mauerbau zu unterstützen. Und Noch-Außenminister Heiko Maas (SPD) will allein an den Flugtickets erkennen, dass die Menschen keinen Anspruch auf Asyl hätten, und spricht sich dafür aus, sie in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Doch einen Asylantrag müsste man zuerst prüfen. Statt geltendes Recht einzuhalten, behandelt man die Menschen an der EU-Ostgrenze wie Gesandte des Diktators und folgt damit der Logik von Alexander Lukaschenko, der sie in diesem Sinne für seine Zwecke instrumentalisiert.
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