Solidarität statt Kriminalisierung

Prostituierte müssten vor Gewalt geschützt werden, heißt es häufig vonseiten der Politik. Doch das Anliegen wird oft für ein Verbot von Sexarbeit instrumentalisiert, um die Betroffenen geht es gar nicht.

  • Mareen Heying und Joana Lilli Hofstetter
  • Lesedauer: 14 Min.

Prostitution ist politisch stark umkämpft. Für einige steht fest: »Prostitution ist Gewalt«. Vor allem Prostitutionsgegner*innen untermauern diese Position gerne mit markanten Zahlen. Diese sollen das Ausmaß der Gewalt beziffern, dem Sexarbeitende ausgesetzt sind: So seien 90 Prozent oder gar 95 Prozent der Menschen in der Prostitution Opfer von Missbrauch in Kindheit und Jugend, von Gewalt durch Eltern oder Beziehungspartner sowie durch Sexarbeitskunden, Zuhälter oder Menschenhändler. Über diese Zahlen hinaus wird außerdem erklärt, dass Prostitution ohnehin immer Gewalt und Zwang sei. Aufgrund patriarchaler Machtverhältnisse gebe es für Frauen nämlich keine Möglichkeit, Zustimmung zu einer sexuellen Handlung gegen Entgelt zu geben. Auch die hier als »Minderheit« angegebene Menge der »freiwilligen Prostituierten« sei damit Opfer von Gewalt - sie könne ihre eigene Unterdrückung bloß nicht reflektieren oder verleugne diese.

Der seit Jahren in der seriösen Forschung etablierte Begriff Sexarbeit als Synonym für Prostitution wird in diesen Debatten zudem gänzlich abgelehnt. Da Prostitution immer Gewalt beinhalte, könne sie keine Arbeit sein. Aus all diesen Gründen müsse Prostitution abgeschafft werden, so die logische Konsequenz: nur ohne sie könnten Gewalt an Frauen und das Machtgefälle zwischen den Geschlechtern beseitigt werden. Doch so einfach ist es nicht. Denn Gewalt hat viele Formen, wird medial jedoch oft einseitig thematisiert, um gegen Prostitution zu argumentieren. Dabei sind Sexarbeitende insbesondere von staatlicher Gewalt betroffen - und setzen sich gegen diese auch zur Wehr.

Der Staat als Beschützer?

In Deutschland gilt seit 2017 das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, kurz Prostituiertenschutzgesetz. Dessen Ziel ist es, so macht der Name deutlich, Sexarbeitende zu schützen und Gewalt in der Sexindustrie zu bekämpfen. Das klingt erst mal gut, doch tatsächlich verstärkt das Gesetz Zwang, Stigmatisierung und Illegalisierung. Denn Schutz und Gewaltbekämpfung sollen vor allem durch Kontrollen und Verpflichtungen erreicht werden. Diese liegen mehrheitlich bei den Sexarbeitenden: Sie müssen sich behördlich anmelden und eine Gesundheitsberatung durchlaufen. Die stets mitzuführende Anmeldebescheinigung und die bevormundenden Erläuterungen dazu, wie »Safer Sex« funktioniert, erinnern an die bis 2001 noch gesetzlich verankerten regelmäßigen gynäkologischen Pflichtuntersuchungen von Sexarbeiterinnen (in Österreich werden diese sogar heute noch durchgeführt).

Zusammen mit der nun eingeführten Kondompflicht tragen sie zur althergebrachten Stigmatisierung von Sexarbeitenden als Krankheitsüberträger*innen bei, dabei wissen diese tatsächlich meist viel besser über sexuelle Gesundheit Bescheid als viele Behördenmitarbeitende. Zudem werden die Beratungen laut Berichten von Sexarbeitenden oft wenig sensibel durchgeführt und mit Suggestivfragen nach vermeintlichen Zwangsverhältnissen gespickt. Wer tatsächlich von Ausbeutung betroffen ist, wird hier kaum das notwendige Vertrauen fassen, sich zu offenbaren. Unklar ist außerdem, was die Konsequenz dessen wäre, einer staatlichen Instanz von erlebter Gewalt zu berichten: Es fehlen schon jetzt Tausende von Notunterkünften, vor allem für nichtbinäre oder trans Personen.

Auch für prekär arbeitende, Drogen nutzende oder migrantische Sexarbeitende schafft das Prostituiertenschutzgesetz keinerlei zusätzliche Unterstützungsangebote. Dabei zeigt sich aus der jahrelangen Erfahrung von Fachberatungsstellen, wie hilfreich und notwendig niederschwellige, anonyme und akzeptierende Beratungsarbeit gerade für diese Sexarbeitenden ist. Stattdessen illegalisiert das Prostituiertenschutzgesetz diejenigen, die ihre Tätigkeit als Prostituierte nicht anmelden oder nicht anmelden können. Da Bordellbetreibende sogenannte Anmeldebescheinigungen kontrollieren müssen und gemeinsame Arbeitsorte von Sexarbeitenden seit 2017 als genehmigungsbedürftige Bordelle gelten, können nicht registrierte Sexarbeitende nurmehr alleine arbeiten und müssen den Zugriff durch Behörden vermeiden. Für Migrant*innen von außerhalb der EU ist eine Anmeldung als Prostituierte ohnehin unmöglich - eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum für Sexarbeit gibt es nicht.

Der Staat ist damit kein »Beschützer« von Sexarbeitenden, sondern erzeugt Ausgrenzung und Gewalt gegen sie, durch kontrollierende und repressive Prostitutionsgesetze in Kombination mit Migrationsregimen. Statt um den Schutz von Sexarbeitenden geht es in Wirklichkeit viel eher um die Eindämmung der Sexarbeit an sich.

Das »Huren-Stigma«

Aus Angst vor einem Outing und den mit der Stigmatisierung verbundenen sozialen Konsequenzen folgt ein Teil der Sexarbeitenden nicht der Pflicht zur Anmeldung als Prostituierte. Die US-amerikanische Sozialpsychologin Gail Pheterson nennt diese Stigmatisierung von Prostituierten »Huren-Stigma« und definiert es »als ein Zeichen der Schande oder Krankheit, das einer unkeuschen Frau anhaftet.« Das »Huren-Stigma« erfahren Frauen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Sexarbeit, wenn sie sich den gängigen (Sexual-)Normen nicht anpassen, etwa weil sie sexuell aktiv sind, sich sexuelle Freiheiten nehmen, Spaß an Sex haben oder eben Geld dafür nehmen. Durch das »Huren-Stigma«, so betonen Sexarbeitende immer wieder, verschweigen viele ihren Beruf, um Konflikte im familiären und privaten Umfeld zu vermeiden. Sie sind damit zu einem Doppelleben gezwungen.

Das »Huren-Stigma« ist dabei keineswegs abstrakt, sondern hat enorme, greifbare Folgen. Vor allem normalisiert und legitimiert es Gewalt gegen Sexarbeitende: Da diese von gesellschaftlichen Normen abweichen, wird Gewalt gegen sie als »zu erwarten« oder »gerechtfertigt« angesehen. Sie wird faktisch seltener zur Anzeige gebracht und bleibt oft straffrei. Dass Sexarbeitende als »Opfer zweiter Klasse« gelten, wissen auch Gewalttäter*innen und suchen sich zum Teil bewusst Opfer unter ihnen. Auf einem solchen Fall gründet auch der 17. Dezember als Aktionstag, der »Internationale Tag zur Beendigung von Gewalt gegen Sexarbeitende«: Die Sexarbeitsaktivistin Annie Sprinkle rief ihn 2003 ins Leben, um an die Opfer des »Green River«-Serienmörders zu erinnern, der in den 1980er Jahren in den USA über 90 Sexarbeitende ermordete. Er suchte sich dabei gezielt Prostituierte aus, da er davon ausging, niemand würde sie vermissen und er somit einer Bestrafung entgehen.

Tatsächlich gibt es in vielen anderen Ländern zahlreiche Beispiele, die diese Annahme bestätigen. In Deutschland etwa hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen einen Mann auf, der 1994 drei Prostituierte nacheinander mit einer Waffe bedroht, vergewaltigt und misshandelt hatte. Da es sich bei den Opfern um Prostituierte handelte, seien sie »grundsätzlich bereit gewesen (…), gegen Entgelt auszuführen, was ihnen später angetan wurde«, so die Begründung des BGH. Diese menschenverachtende und prostituiertenfeindliche Haltung ist noch immer vorherrschend, Gewalt gegen Sexarbeitende wird als unausweichlich angenommen und akzeptiert.

Gewalt und miese Arbeitsbedingungen

Dabei ist Gewalt keinesfalls einfach ein statischer und hinzunehmender Grundzustand in der Sexarbeit. Sexarbeitende sind vielmehr auch aufgrund ihrer unterschiedlichen Arbeitsorte in unterschiedlicher Weise dem Risiko ausgesetzt, Gewalt zu erfahren. Die Straßenprostitution ist dabei beispielsweise risikoreicher als die Prostitution in Bordellen oder Studios. Wer alleine an einer abgeschiedenen Landstraße oder in einem Industriegebiet arbeitet, kann sich schlechter schützen als in einem bekannten und auf die Erfordernisse des Jobs zugeschnittenen Arbeitsumfeld mit Kolleg*innen. Die Arbeitsbedingungen in der Prostitution bedingen also auch das Gewaltrisiko - das berichten Sexarbeitende, Beratungsstellen und Wissenschaftler*innen.

Dass sich mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen folglich Gewalt verhindern lässt, ist Politiker*innen also ausreichend bekannt. Allerdings wird die mit schlechten Arbeitsbedingungen einhergehende Gewalt gegen Sexarbeitende durchaus akzeptiert und sogar befürwortet. Dies zeigte sich besonders deutlich im Kontext der Covid-19-Pandemie. Die pandemiebedingten Arbeitsverbote und Bordellschließungen illegalisierten und prekarisierten nicht angemeldete Sexarbeitende zusätzlich, da diese keine Ansprüche auf Coronahilfen hatten und somit durch das staatliche Sicherungsnetz fielen. Keine finanzielle Unterstützung zu erhalten, paarte sich mit »racial profiling« und bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeiten: Vor allem an Straßenstrichen, die von migrantischen Frauen als Arbeitsorte genutzt werden, kontrollierte die Polizei verstärkt und untersuchte dabei Taschen nach Kondomen als Beweismittel für Verstöße gegen die Corona-Verordnungen. Diese repressive Vorgehensweise ist ansonsten vor allem aus Staaten mit generellem Prostitutionsverbot wie den USA bekannt.

Die negativen Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wurden während der Pandemie weiter verstärkt. Prominente Prostitutionsgegner*innen wie die SPD-Politikerin Leni Breymaier begrüßten dennoch die pandemiebedingten Verbote als richtungsweisend für die deutsche Prostitutionspolitik und warben dann dafür, diese dauerhaft aufrechtzuerhalten - darunter auch der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Gewalt gegen Sexarbeitende ist also nur vorgeblich der Hauptgrund, aus dem Prostitution abgeschafft werden soll - wenn sie zu einem Verschwinden der Prostitution beiträgt, ist sie willkommen.

Schädliche Kriminalisierung in Europa

Tatsächlich ist die Akzeptanz von Gewalt gegen Sexarbeitende sogar integraler Bestandteil der durch Prostitutionsgegner*innen beworbenen Politik. Denn die »Abschaffung« der Prostitution soll vorzugsweise dadurch geschehen, dass der Konsum sexueller Dienstleistungen kriminalisiert wird. Während die Kund*innen für die in der Prostitution stattfindende Gewalt zur Verantwortung gezogen würden, blieben Sexarbeiter*innen dabei gänzlich straffrei, so die Argumentation. Diese Regulierungsform wird umgangssprachlich auch »Freierkriminalisierung«, »Sexkaufverbot« oder »schwedisches Modell« genannt, da sie in Schweden 1999 erstmals eingeführt wurde und seither insbesondere durch die Auslandsvertretungen des Landes als vorbildhaft angepriesen wird.

Vorbildhaft ist an dieser Form des (teilweisen) Verbots von Prostitution allerdings nichts: In den europäischen Ländern, die die Kriminalisierung von Kund*innen in den vergangenen Jahren eingeführt haben, ist eine deutliche Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeitenden sowie ein Anstieg von Gewalt gegen sie zu verzeichnen. In Nordirland, das den Konsum von sexuellen Dienstleitungen seit 2015 unter Strafe stellt, berichten Sexarbeitende neben einer Zunahme von Körperverletzungen, Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen vor allem von einem massiven Anstieg von Bedrohungen, Belästigungen und aggressivem Verhalten ihnen gegenüber. Auch in der Republik Irland, die seit 2017 Kund*innen kriminalisiert, richten sich zunehmend »Hassverbrechen« gegen Sexarbeitende als marginalisierte Gruppe an sich, so zeigen Berichte von Beratungsstellen und wissenschaftliche Studien. Während diese alltäglichen Formen von Gewalt wenig Aufmerksamkeit erhalten, haben sie vor allem negative Auswirkungen auf die mentale Gesundheit von Sexarbeitenden und weisen auf eine Verstärkung von Stigma und Viktimisierung hin.

Unter den Bedingungen der Kriminalisierung wird das Risiko von Sexarbeitenden auch dadurch erhöht, dass ein Kund*innen-Screening schneller durchgeführt werden muss: Gehört das Verhandeln am offenen Autofenster am Straßenstrich beispielsweise zum Arbeitsalltag, so fällt dieses weg, wenn die Kund*innen Sorge haben, eine Straftat - in diesem Fall illegales Kaufen von Sex - zu begehen. Das heißt, ein Kund*innen-Screening ist in diesem Fall erst möglich, wenn die oder der Sexarbeitende ins Auto gesprungen ist und darin weggefahren wird: eine schlechte Ausgangssituation, um zu entscheiden, ob Sexarbeiter*in und Kund*in die Anbahnung überhaupt fortsetzen wollen. Angesichts verringerter Nachfrage und sinkender Einnahmen sind Sexarbeitende eventuell gezwungen, ihr persönliches Risiko anders abzuwägen und Kunden anzunehmen oder Sexualpraktiken anzubieten, die sie sonst abgelehnt haben.

Außerdem sind Sexarbeitende unter Prostitutionsgesetzen, die »lediglich« Kund*innen kriminalisieren, alles andere als frei von staatlicher Repression. Die Polizei nutzt dann vor allem ordnungsrechtliche Instrumente und Migrationsgesetze, um Sexarbeit zu kontrollieren. Insbesondere migrantische Sexarbeitende sind infolgedessen von Zwangsräumungen und Abschiebungen betroffen, das zeigt die Soziologin Niina Vuolajärvi an den Beispielen Schweden, Norwegen und Finnland. In Frankreich, wo die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen seit 2016 unter Strafe steht, werden Sexarbeitende von der Polizei unter Druck gesetzt, Kund*innen anzuzeigen.

In der Praxis stehen Sexarbeitende also weiterhin im Fokus der Exekutive und werden sogar häufiger strafrechtlich belangt als Kund*innen. Ihre Kriminalisierung erfolgt dabei auch über Einschränkungen und Verbote um Bordellführung und Zuhälterei, die trotz unterschiedlicher Prostitutionsgesetze in vielen Ländern Europas gelten. Sexarbeitende, die gemeinsam in einer Wohnung arbeiten, um sich gegenseitig Schutz zu leisten, werden der illegalen Bordellführung und »Zuhälterei« gegenüber der jeweils anderen angeklagt. Die Anwendung des Gesetzes macht Sexarbeitende somit sowohl zu Opfern als auch zu Täter*innen, wobei die Verurteilungen in den vergangenen Jahren vor allem migrantische Sexarbeiterinnen trafen. Auch in Deutschland ist die Zusammenarbeit von zwei Sexarbeitenden oder mehr nun als anmeldepflichtiger Betrieb gefasst, was diese im Umkehrschluss verhindert.

Aktuell plant Spanien ein Gesetz zur Abschaffung der Prostitution, ausgerechnet angestoßen durch die sozialistische Partei PSOE. Doch das Beschneiden von Arbeitsrechten hat noch nie zu einer Verbesserung von Arbeitsbedingungen geführt. Der wirkliche Schutz von Sexarbeitenden durch Stärkung ihrer Rechte und Achtung ihrer Bedürfnisse steht in all diesen Ländern nicht auf der politischen Agenda, vielmehr wird ihnen die Kontrolle über die eigenen Arbeitsbedingungen mehr und mehr entzogen.

Selbstorganisierung von Sexarbeitenden

Diese staatliche Gewalt lassen sich Sexarbeitende nicht gefallen. In ihrer politischen Selbstorganisierung zeigen sie, dass sie keine »hilflosen Opfer zweiter Klasse« sind, sondern sich zur Wehr setzen können. In der BRD entstand ab den 1980er Jahren eine eng vernetzte Hurenbewegung mit der Gründung der ersten selbstorganisierten Projekte, von denen einige wie Hydra in Berlin (1980), Kassandra in Nürnberg (1987) und Madonna in Bochum (1991) heute noch in Form von Beratungsstellen und Vereinen existieren. Die Hurenbewegung organisierte sich politisch und war Teil der Frauenbewegungen in der BRD. Wie bei vielen feministischen Gruppen der 1970er Jahre war auch für deutsche Prostituiertenprojekte die Organisationsform der Selbsthilfegruppe vorherrschend. Sie fungierten als Interessenvertretungen, um politische und gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen. Der Kampf gegen die obligatorischen Gesundheitskontrollen, die den Frauen die Selbstbestimmung über den eigenen Körper entzogen, war ein zentrales Gründungsmoment. Die Hurenbewegung forderte zudem berufliche Gleichstellung, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und das Ende der Diskriminierung von Prostituierten. Sie erkämpfte mit dem »Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten« 2001 grundlegende Rechte und ebbte danach ab.

Erst als die »Große Koalition« aus CDU und SPD 2013 erneut Pläne zur Änderung der Prostitutionsgesetze schmiedete, begannen sich Sexarbeitende wieder kollektiv zu organisieren, etwa durch die Gründung des »Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen«. Mittlerweile gibt es diverse Gruppierungen selbstorganisierter Sexarbeitender. Sie lehnen nicht nur das Prostituiertenschutzgesetz, Kontrolle und Kriminalisierung ab, sondern machen auch auf Wohnungslosigkeit, Prekarisierung und die Auswirkungen von Migrationsbeschränkungen aufmerksam.

Sexarbeitende, die ihre Selbstbestimmung und Tätigkeit verteidigen, werden jedoch aus einigen feministischen Kreisen ausgeschlossen und politisch aktiv bekämpft. Ein Vorwurf, den sich die Hurenbewegung immer wieder anhören musste, war: »Ihr sprecht nicht für alle Prostituierten!« Auch heutigen Aktivist*innen wird vorgeworfen, sie seien privilegierte »Ausnahmen«, die ihre Selbstverwirklichung auf dem Rücken marginalisierter Sexarbeitender auslebten. Insofern könnten sie nicht als Sprachrohr für ihre Berufsgruppe gelten. Die Deutungsmacht über Gewalt und Sexarbeit beanspruchen hingegen die Prostitutionsgegner*innen für sich - und betreiben faktisch Mobilisierung gegen Prostitution im Namen von Gewaltprävention und Geschlechtergleichstellung. Dafür muss etwa regelmäßig der Internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen, der 25. November, herhalten. Auch die Stellungnahme der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland wird politisch gegen Sexarbeit instrumentalisiert, und auf EU-Ebene betreiben gut vernetzte und finanzierte Gruppen weiteres Lobbying für die Kriminalisierung von Prostitution.

Der Vorwurf der fehlenden Repräsentativität wird anderen Bewegungen kaum gemacht: Der Schwulenbewegung wurde beispielsweise zugehört, obwohl sie nie für alle Schwulen gesprochen hat. Allgemeingültigkeit kann aber auch gar nicht der Anspruch an eine soziale Bewegung sein, ist sie doch immer ein Ausschnitt der sozialen Realität. Auch in feministischen Bewegungen gab es immer Schwarze Frauen, lesbische Frauen und Frauen mit Behinderung, die sich nicht unter dem »Wir Frauen« der 1970er Jahre subsumieren lassen konnten und wollten. So gründeten sie weitere Gruppen, in denen sie sich vertreten fühlten. Ebenso erging und ergeht es auch Sexarbeitenden, die eigene Kollektive bilden, Kampfformen entwickeln und Aktionstage finden. Am 2. Juni etwa, dem Internationalen Hurentag, gehen weltweit Sexarbeitende für ihre Rechte auf die Straßen. Sie erinnern damit an eine Kirchenbesetzung vom 2. Juni 1975 in Lyon, mit der sich Prostituierte gegen Gewalt auf dem Straßenstrich und Repression durch den französischen Staat gewehrt hatten.

Konsens und Solidarität

Finanzierung zur »Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt« bekommt auch Hydra e.V., die in Berlin ansässige Beratungsstelle zu Sexarbeit und Prostitution. Sexarbeit akzeptierende Beratungsstellen wie diese haben in Deutschland aber massive Finanzierungsprobleme. Die einseitige Thematisierung und Instrumentalisierung von Gewalt und Sexarbeit macht es für Sexarbeitende zudem schwierig, individuell erlebte Gewalt zur Sprache zu bringen.

Es ist jedoch möglich, sexualisierte Gewalt aus einer mit Sexarbeiter*innen solidarischen Perspektive des Feminismus zu bekämpfen. Aktuelle Proteste unter dem Motto »my body is not your porn« machen etwa deutlich, dass es sich bei heimlich erstellten Videoaufnahmen auf Toiletten, die dann auf Porno-Plattformen im Internet hochgeladen wurden - ein Vorfall im Rahmen des Festivals »Monis Rache«, der 2020 aufgedeckt wurde -, nicht um Pornografie, sondern um sexualisierte Gewalt handelt. Dass Sexarbeitende trotzdem freiwillig und selbstermächtigt an Pornografie mitwirken können, wird dabei mitgedacht und anerkannt. Den Unterschied in der Definition macht das Einverständnis: Die Zustimmung zu sexuellen Handlungen durch alle Beteiligten entscheidet darüber, ob sexualisierte Gewalt stattfindet oder nicht - in bezahlten wie in unbezahlten Kontexten gleichermaßen.

Dabei sind die individuellen Möglichkeiten der konsensuellen Aushandlung durch strukturelle Voraussetzungen wie Arbeits- und Lebensbedingungen häufig eingeschränkt. Marginalisierung, Kriminalisierung und Stigmatisierung finden nicht nur entlang von Geschlecht statt, sondern sind auch durch Klassenzugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder Migrationsstatus bedingt. Diese ungleichen Machtverhältnisse kommen nicht nur in der Sexarbeit, sondern auch in anderen Bereichen vor, etwa in intimen oder romantischen Beziehungen, ganz ohne Bezahlung. Es bedarf also einer Veränderung dieser gesellschaftlichen Bedingungen und einer Stärkung individueller Entscheidungsmöglichkeiten anstatt der Abschaffung der Prostitution. Ein erster Schritt, um die Gewalt gegen Sexarbeitende zu beenden, ist es, Sexarbeitende ernst zu nehmen und sich mit ihren Kämpfen gegen Gewalt zu solidarisieren. Denn erst wenn jede Person - innerhalb und außerhalb der Prostitution - es sich leisten kann, zu unerwünschten (sexuellen) Kontakten »Nein!« zu sagen, haben wir die strukturellen, gesellschaftlichen und Bedingungen ausreichend verbessert.

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